Parkrichtung
In unserer Straße ist das Parken quer zur Fahrbahn erlaubt. Die Parkschilder haben immer ein kleines Piktogramm mit einem Fahrzeug mit dem Heck zur Straße. Ich parke aus Gewohnheit rückwärts ein, also mit der Front zur Straße. Vom Ordnungsamt habe ich jetzt eine Verwarnung "wegen Parken nicht entsprechend der Aufstellart". Gibt es eine Vorschrift, ob man vorwärts oder rückwärts einparkt?
Deine Fragestellung ist etwas merkwürdig?
§12 StVO - Halten und Parken
Mal ganz grob: innerhalb geschlossener Ortschaft am rechtem Fahrbahnrand in Fahrtrichtung erlaubt, wenn es nicht durch Schilder verboten ist - alles andere verboten, wenn es nicht durch Beschilderung erlaubt ist.
Wenn eine Beschilderung eine bestimmte Erlaubnis für eine Abweichung vom "rechts in Fahrtrichtung" erteilt, dann ist diese Erlaubnis auch nur exakt so und nicht anders erteilt.
Alles andere ist verboten, denn
keine Erlaubnis aus §12 StVO,
quer ist nicht "in Fahrtrichtung"keine Erlaubnis aus der Beschilderung,
Front zur Fahrbahn ist nicht "Heck zur Fahrbahn"
(Anl.3, Abschn.3, Zeichen 315ff zu §42 Abs.2 iVm §12 StVO)
Wenn Papa bis um 10 Uhr noch Fernsehen erlaubt, dann ist es kein bis 10 Uhr Disko und auch kein Fernsehen bis 11 Uhr - ist doch eigentlich nicht schwer.