Folgeschaden?
Ja sonja da habt ihr genau das richtige gemacht. Dann könnt ihr davon ausgehen, das eure Synchronisierung schon einen Defekt hatte wie ihr das Fahrzeug übernommen habt.
Hallo bei unserem Ford Focus Tunier war letztes Jahr Dezember, der Kuplungszylinder defekt!Troz Mitteilung an das Autohaus, wo wir das Auto gebraucht kauften, liesen Sie uns 250 km zur Werkstatt mit dem Auto fahren, runter schalten war gar nicht mehr möglich. Aber egal, die Werkstatt richtete das und versicherte uns das es keine Folgeschäden fürs Getriebe geben wird! Nun kracht es ständig beim schalten in den 2. Gang!!! Mein Mann meint das könnten die Syncronringe sein! STIMMT DAS und können das Folgeschäden sein? Wir fahren sehr wenig mit dem Auto, seit Dezember wo es gerichtet wurde sind es jetzt ca. 900 gefahrene km!
Für Antworten und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!
Haben das Auto Ende Oktober letztes Jahr gekauft im November drauf meldete sich gleich die linke Antriebswelle und im Dezember war dann das mit der Kuplung.
Wäre die Frage in welcher weise habt ihr die 250 Km zurückgelegt. Ein Guter Fahrer ist schon in der Lage mit Zwischengas hoch zuschalten, runter geht in den wenigsten Fällen. Macht man das trotzdem werden die Synchronringe sehr strapaziert und der Verschleiß ist enorm. Da ihr die Ansage aber nur mündlich habt könnt ihr das gegen teil nicht beweisen von dem was der Händler euch gesagt hat.
Wir sind die ersten zweimal auf den standstreifen haben das auto ausgemacht und dann wieder den gang eingelegt! Zum schluss riefen wir meinen dad an der uns dann den restlichen weg abgeschleppt hat bis zum autohaus, da uns das ganze zu gefährlich war!
Ach das hätte ich erwähnen sollen, sind seit januar beim anwalt und haben hier durch ein schreiben des autohauses, das wg der sache mit keinen folgeschäden zu rechnen ist!
Oh okey, was ja dann auch die defekte kuplung bzw den defekten Geberzylinder erklären würde oder?????
Oh okey, was ja dann auch die defekte kuplung bzw den defekten Geberzylinder erklären würde oder?????
Die ganze Diskussion um könnte und müsste sind völlige Zeitverschwendung, lenkt nur ab und nutzt ausschließlich dem Händler.
Hier gibt es anhand von Fristen ab dem Verkauf und ggf. der erfolgten Nacharbeiten ganz eindeutige Beweislagen auf einer Seite und die andere Seite kann sich in aller Ruhe zurück lehnen - der Anwalt weiß das genau (hoffentlich).
Ebenso sollte der Anwalt wissen, was ein Beweis gem. der BGB-Vorgaben (neutral, objektiv nachvollziehbar) und was nur ein (juristisch) inhaltsloses Geschwätz ist - und entsprechend arbeiten.
Also entweder den Händler mal mit Fristen und Klageerhebung Feuer unter dem Hintern machen - oder eben unter Eurem Hintern als seine Mandanten, um Fakten zu schaffen.
Könnte, müsste und sollte sind keine Fakten sondern Zweifel. Zweifel sind immer die Argumente des Beklagten. Der Beklagte ist hier der Händler, denn wird irgendwann von Euch verklagt werden.
Niemals dieses "im Zweifel für den Angeklagten" aus den Augen verlieren. Wer mit "könnte" schon selbst Zweifel an der Pflicht des Händlers hat und liefert, der verliert.
Herzlichen Dank für deine Antwort!
Und recht hast du, lass ich das lieber den Anwalt regeln, anstatt mir meine Nerfen kaputt zu machen!