Ape Calessino
Habe eine Ape Calessino mit 4 Plätzen,
vom Tüv zugelassen also strassentauglich.
Befördere seit 6 Jahre Personen kostenlos.
Ich sage bevor die Personen einsteigen:
Die Fahrt kostet Sie gar nichts,wenn Sie
eine Spende geben möchten habe ich nichts dagegen,wenn nicht geht dies auch
in Ordnung.Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen vom Landratsamt
bekommen wegen geschäftsmäßig im Gelegenheitsverkehr Personen befördert.
Ausserdem zur Genehmigung zur Personenbeförderung braucht das Fahrzeug
2 Achsen und 4 Räder.Ich fahre nun 6 Jahre mit dem Fahrzeug und nun dieses
Problem.Übrigens die Spenden werden nur
verwendet für Benzin - und Reparaturkosten.Dies sagt auch der Petitionsausschuß vom Landtag.
Was ist Ihre Meinung dazu ?
Nett ausgedacht mit kostenlos und einer Spende,
funktioniert nur nicht. Und das hier mit "Übrigens die Spenden werden nur verwendet für Benzin - und Reparaturkosten" fällt einem dann auch noch erlaubnisrechtlich auf die Füße.
Dröseln wir mal auf:
§48 Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
"(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, ... wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
§1 Personenbeförderungsgesetz
Sachlicher Geltungsbereich
"(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
Zweiter Satz ist zu beachten, da Du hier die Spenden für die Wirtschaftlichkeit Deines Hobbys benutzt, ist genau das der Genickbrecher und nur deshalb unterliegst Du dem Personenbeförderungsgesetz und benötigst eine Genehmigung gem. §2 Abs.1 Pkt.4.
Da Du unter die Genehmigungspflicht des PBefG fällst, dann auch automatisch eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung zwingend notwendig.
Hier gibt es allerdings ein paar "Schlupflöcher", zB. PbefG §1
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
- mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
Hierzu sollte allerdings eine anwaltliche Beratung erfolgen, denn man ist bei den Ausnahmen des §2 in der Beweispflicht. Hier wäre es (mehr als) gut, wenn eine Art Buchhaltung über die Spendeneinnahmen existieren würde, um wenigstens halbwegs glaubhaft den Nachweis führen zu können, dass man mit den Spenden unter den Betriebskosten geblieben ist.
Ein freier Beweisvortrag dürfte hier als reine Schutzbehauptung angesehen werden.
Dieses "kostenlos mit freiwilliger Spende" ist doch auch ziemlich eindeutiger Nachweis, dass man gewisse Kenntnisse hatte und über eine Grauzonigkeit das PBefG umgehen wollte.
Nun zur vorgeschriebene Technik des Fahrzeugs:
Da Du nicht im Linienverkehr fährst (feste Routen, Abfahrtszeiten, ...) nennt sich Deine Tätigkeit "Gelegenheitsverkehr" und es gilt §46 PBefG. Und danach darf ausschließlich mit Fahrzeugen gefahren werden, die als "Taxi" zugelassen und entsprechend versichert sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__46.html
So, wie ich das grob einschätze, sind hier alle vorgeworfenen Verstöße auch begangen worden.
Petitionsausschuß ist ja ganz nett, aber hier ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gegen Gesetze verstoßen worden, da kann einem der Petionsausschuss nun auch nicht mehr helfen.
Wenn man zu schnell fährt und dann noch falsch parkt, dann kann das auch kein Petitionsausschuss aus der Welt schaffen.
Klassischer Fehler:
es wurde einfach gemacht, ohne sich um die Vorschriften zu kümmern und sich irgendwas halbgares ausgedacht, um Behörden mit Tricksereien zu umgehen, die zumindest auf diese Art nicht funktionieren.
Irgendwas empfehlen kann man zum aktuellen Stand nicht viel. (Fach)anwaltliche Prüfung ist immer möglich, nur die Prüfung ist nicht kostenlos und wenn keine Rechtsschutzversicherung für gewerbliche Tätigkeit vorhanden ist, dann wird das richtig teuer, wenn eine gewerbsmäßige Tätigkeit festgestellt wird.
Unabhängig von der Personenbeförderung und gewisser Verhaltensweisen in der Zukunft, um das PBefG zu umsegeln, bleibt das Problem APE und Taxi.
Hier mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, unter ggf. welchen Auflagen (Sicherheit Fahrgäste, Versicherungshöhen, ...) man eine Ausnahme für eine APE erhalten kann.
Hier könnte_! bei unmöglichen Auflagen eventuell_! ein Petitionsausschuss vermittelnd helfen, so mit touristischer Attraktion, Multikulti im Stadtbild, blabla
Natürlich alles jetzt deutlich höher angesetzt, weil man dies schon 6 Jahre "schwarz" und "mit Tricksereien" ausgeführt hat und die Glaubwürdigkeit eines "Antrags auf ehrliche Arbeitsausführung" schon vor der Abgabe nicht sehr groß ist.