Geldstrafe bei Führerscheinentzug und Hartz IV
Der Führerschein wurde entzogen, ausser dem Führerscheinenzug wurde noch eine Geldstrafe ausgesprochen. Jedoch bezieht der Fahrer Hartz IV und ist nicht in der Lage das Geld zu bezahlen.
Ist es möglich, die Strafe in Raten zu begleichen?
Grundsätzlich ja.
Auch mit zwei Dingen, ein mal die Höhe an sich:
Wenn es sich um Strafe und Tagessätze handelt, zB. sowas wie "45 Tagessätze zu 40 Euro ergeben eine Gesamtstrafe von 1.800 Euro" im Urteil oder Strafbefehl steht und dieser Tagessatz (Monatsnetto durch 30) zu hoch ist, dann kann (und sollte) man einen begrenzten Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe einlegen.
Kann man innerhalb der Widerspruchsfrist direkt formlos in der Geschäftsstelle des Gerichts machen. Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitbringen, ebenso Lohn, oder amtliche Bescheide (Arbeitsamt, Jobcenter) über diesen Zeitraum und den Tagessatz korrigieren lassen. Bei einem ALG2-Empfänger liegt die Tagessatzhöhe üblicherweise bei 10 Euro.
Geht ebenso bei einem Bußgeldbescheid ab einem Betrag von etwa 1.000 Euro. Bußgelder müssen ebenso die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen und dürfen nicht so hoch sein, dass der Bebußte in existenzielle Schwierigkeiten gerät.
Auch bei hohen Bußgeldern sollte man bei Gericht vorsprechen und ggf. um angemessene Reduzierung bitten. Das entscheidet dann ein Richter, ob und wohin korrigiert wird.
Und dann eben auch die Ableistung der Zahlung:
Auch hier gilt der Grundsatz, dass Strafe zwar schmerzen und einen Denkzettel-Charakter haben muss, aber auch hier wieder die Begrenzung, dass es nicht zu einer existenziellen Gefährdung kommen darf (Miete nicht mehr gezahlt werden kann und vergleichbar Schwerwiegendes).
Auch hier sollte man sich umgehend an das Gericht wenden (Geschäftsstelle) und mit entsprechenden, wie schon genannten Nachweisen um eine Raten-Vereinbarung bitten.
Vor Allem immer die Raten so klein bemessen, dass das Geld weiter für den Alkohol reicht.
Vielen lieben Dank Hydraulpfarrer!
Noch eine Frage, die mir gerade einfällt.
Diese Person ist in einem Grundbuch zu einem gewissen Prozentsatz eingetragen. Darf das herangezogen werden? Bei Hartz IV ist das ja nicht der Fall.
Vielen Dank für die Info!