Manipulation Reserveschlüssel
Wie kann es möglich sein, dass man bei einen Reserveschlüssel feststellt er sei benutzt worden, obwohl er das nicht ist. Wurde der Schlüssel mit einem PC manipuliert ? Bmw sagt, es ist nicht möglich, aber es ist wirklich passiert.
Bitte nochmal etwas deutlicher sagen, um was es geht. Kriminaltechnische Untersuchung?
Mit meinem Auto wurde in der Nacht in der Tiefgarage ein Unfall verursacht. Mein Reserveschlüssel, welcher sich seit 3 Jahren im Kasten in der Wohnung befindet und nie benutzt wurde, zeigte an laut BMW Sicherheitscheck, dass er genau in dieser Nacht in Betrieb gewesen sein soll. Uhrzeit und Datum sollen gemäss BMW festgestellt worden sein.
Ok, um mich zu solch elektronischer Datenspeicherung zu äußern, bin ich nicht fachkundig genug. Vielleicht meldet sich gleich jemand, der dazu etwas konkretes sagen kann.
BMW hat keinen Reserveschlüssel, der Wagen hat bei Auslieferung zwei optisch und von der Funktion völlig identische Schlüssel.
Im Detail unterscheiden sich die Schlüssel schon, denn jeder Schlüssel hat eine eigene, üblicherweise nur ein mal vergebene Adresse ("Name" des Schlüssels).
Bei jeder Kommunikation zwischen Fahrzeug und Schlüssel, übermittelt der Schlüssel seinen "Namen" und das wird fahrzeugseitig protokolliert und gespeichert.
Wird der Speicher ausgelesen, kann in dem Protokoll genau gesehen werden, wann mit welchem Schlüssel was gemacht wurde.
Üblicherweise lässt sich der Name eines Schlüssels nicht verändern, und genau das ist auch der Grund, warum man einen neuen Schlüssel erst am Steuergerät anmelden muss.
Ebenso der Hintergund, warum man einen verlorenen Schlüssel recht einfach sperren kann, der wird einfach aus der Namensliste im Fahrzeug gelöscht.
Wenn im Fahrzeugprotokoll steht, dass mit Schlüssel xxxxx der Wagen geöffnet und gestartet wurde und einer der beiden mit ausgelieferten Schlüssel diesen Namen hat, dann ist das üblicherweise auch mit extrem großer Wahrscheinlichkeit dieser Schlüssel und kein anderer gewesen.
Ansonsten direkt bei BMW nachfragen, ob neue Tricksereien mit derartigem Effekt bekannt sind. Wobei ich mir eher vorstellen kann, dass mit einem neuen und funktionierenden Trick man eher einen neuen 7er klaut, als einen 3 Jahre alten 1er mit kleinster Maschine.
Ich hab ja auch nachgefragt und ich habe die gleiche Antwort bekommen wie von ihnen. Aber es ist tatsächlich passiert. Der Schlüssel war in meiner Wohnung, welche geschlossen war und der Schlüssel zeigte diese Taten an. Ich hoffe sehr, ich finde jemanden der mir helfen kann.
Wende Dich an ein sehr großes, Hersteller- bzw. Fahrzeug-spezifisches Forum, wie es zB. motor-talk.de bietet.
Vielleicht kommen noch weitere Hinweise zu derartigen Foren hier.
In sehr großen Foren schreiben oft auch Mitarbeiter eines Herstellers, die sich unter einem Pseudonym nicht mehr an offizielle Meinungen halten müssen - falls denn auch "inoffizielle" Dinge, die Dir nutzen können, überhaupt existieren.
Vielen Dank für den Hinweis. Wird ich machen.
Hallo Petrocelli
Das Fahrzeug rammte zwei andere Autos. Es war von meinem Parkplatz ca. 3m entfernt. Ich habe bereits den Rechtschutz eingeschaltet.
Den Anwalt hatte ich nicht erwähnt, weil es eigentlich unzweifelhaft sein sollte.
Hier geht es um viele und richtig üble Themen, bei denen ein Anwalt unbedingt zu Rate gezogen werden sollte und eigentlich auch nicht mehr mit der Polizei oder Versicherung direkt geredet werden sollte.
Diese Themen sind unter anderen:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, bekannt als "Fahrerflucht", eine Straftat nach §142 StGB
- Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeug, eine Straftat nach §248b StGB
Je nach "Umstände" eventuell auch ein Vortäuschen einer Straftat, Duldung einer Schwarzfahrt, falsche Verdächtigung, ebenso alles Straftaten.
(Nicht als Vorwurf zu verstehen, sondern nur als Hinweis, falls da doch etwas anderes war, als geschrieben wurde)
Dann gibt es noch gegenüber der Versicherung noch ein paar Unannehmlichkeiten wegen der Zweitschlüsselnutzung. Hier geht um ganz erhebliche Regressmöglichkeit (dreifach, das sind 15.000 Euro) bei der Haftpflicht bis zur vollständigen Leistungsverweigerung bei der Kasko.
Hoffentlich wurde wenigstens schon eine Unfallanzeige bei der Versicherung gemacht.
Daher ist ein Fach-Anwalt sehr wichtig, nur der kennt die richtige Reihenfolge und Besonderheiten bei Angaben, die für eine Seite vielleicht gut gemeint sein sollten, auf einer anderen Seite einem aber das Genick brechen können.
Wichtig ist auch, dass es wegen vieler Besonderheiten hier, unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Der gute Familienanwalt, der die Scheidung vom Kumpel und den Streit mit den Nachbarn gut hin bekommen hat, hat vielleicht nicht unbedingt die notwendige Fachqualifikation.
Anwalt ist nicht Anwalt, ein hervorragender Dermatologe taugt auch nicht mal ansatzweise als Orthopäde.