Wer ist für das richtige ausfüllen der zulassungbescheinigung teil 1 verantwortlich
wer ist verantwortlich dafür, wen die eintragungen der technischen daten, in der zulassungsbescheinigung teil 1, nicht mit den daten der EG-übereinstimmungsbescheinigung, für vervollständigte fahrzeuge übereinstimmen.im konkreten fall wurden falsche werte für die maximale gesamtbelastung, sowie falsche achsbelastungen eingetragen.muß sich die zulassungstelle an die vorgaben der eg-übereinstimmungsbescheinigung halten, oder wo bekommt diese die werte her?des weitern wurde der Herstellername falsch eingetragen.wer übernimt die TÜV kosten für berichtigung der fahrzeupapiere und die kosten für die neuaustellung der zulassungsbescheinigung teil 1. es handelt sich um ein wohnmobil der firma bürstner fahrzeugklasse M1
Ich vermute, dass der jetzige Fahrzeughalter die Kosten für die Korrektur der Papiere tragen muss.
Die ZB1 ist nur eine Kopie der ZB2 und die ZB2 wird entweder durch den Fahrzeughersteller beim KBA und der dort vorliegenden CoC bestellt und mit dem Fahrzeug ausgeliefert; oder bei der Zulassungsstelle angelegt, unter Vorlage der CoC, wenn das Fahrzeug erstzugelassen wird.
Hier hat einer gepennt, wobei dies
der Fahrzeughersteller (Umrüstbetrieb) gewesen sein kann, weil der nicht die richtige CoC und ggf. erweiternde Gutachten vorgelegt hat und auf der Zulassungsstelle nach der CoC des Basisfahrzeugs die ZB2 angelegt wurde, oder
der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle gewesen sein kann, weil der bei der Ausstellung der ZB2 "irgendwelche" Werte eingetragen hat.
Da dies bei Baujahr 2012 und nun mehr als ein Jahr nicht mehr nachvollziehbar sein wird - und daneben auch noch eine Verantwortung des Fahrzeughalters besteht, dass die Papiere korrekt sind (Schreibfehler beim Namen des Herstellers ist irrelevant, so lange der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist) und hier eine rechtzeitige Prüfung und Fehlerkorrektur nicht durchgeführt wurde, dürfte das wohl jetzt beim Halter kleben bleiben.
Üblicherweise gibt es bei Behörden immer ein Zeitfenster von etwa 4-8 Wochen, in denen irgendwelche Fehler kostenlos korrigiert werden, wenn nicht zweifelsfrei von der Behörde bewiesen werden kann, dass sie das nicht verursacht haben. Danach aber nicht mehr zwingend, Fragen sollte Klarheit schaffen.
Ansonsten gilt:
Hier gibt es drei Beteiligte, zwei würden aus Verschulden haften, der Dritte aus Verantwortlichkeit. Kann keinem der Beiden ein Verschulden nachgewiesen werden, dann haftet der Dritte aus seiner Verantwortung heraus.