Gewährleistung
Habe am 9.1.14 einen 525 i bj.2006 gekauft. Nach 14 Tagen sprang er nicht mehr an. Händler hat dann auf Verdacht Anlasser und Batterie getauscht. Dafürhat er 3Tage ggebraucht. 2 Tage später sprang er wieder nicht an. Händler wusste nicht weiter. Bin nach bmw hab den Fehlerspeicher auslesen lassen. Valvetronic und kennfeldthermostat defekt. Händler hat dann nur mit Druck meinerseits das dann machen lassen. 8Tage dafür gebraucht. Am 13.2. Hab ich ihn zurück bekommen. Jetzt am 25.2. Ist der Wagen überhitzt. Händler will über Garantie laufen lassen. Nach bmw hin. Diagnose wasserpumpe kaputt, nicht richtig entlüftet. Heizung ohne Funktion, heckscheibenheizung defekt. Kosten 1864€. Garantieversicherung trägt nur 365€.Händler will die Kosten für die Heckscheibenheizung nicht übernehmen. Laut Bmw ist ein Kabelbruch dafür verantwortlich. Händler meint es ist Verschleiß. Und jetzt zu meiner Frage. Von den 6 Wochen wo ich den Wagen habe, war er ja schon fast 3Wochen in der Werkstatt. Effektiv genutzt habe ich den bmw die ersten 14Tage. Habe aber kaum den Kofferraum benutzt. Kann ja wohl nicht mein Fehler sein bzw. wie soll ich da einen Verschleiß verursacht haben? Muss der Händler dafür aufkommen? Es ist doch Gewährleistung? Bitte dringend um Rat!
Bei das Gewährleistung haftet der Verkäufer NICHT für Mängel, die (u.a.) aufgrund von Alterung oder Abnutzung ("Verschleiß") entstehen oder entstanden sind.
Diese Dinge sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Ein Gebrauchtwagen ist ausschließlich nur aus dem Grunde billiger als ein Neuwagen, weil der schon "benutzt" und einige Teile mehr oder minder durch die bisherige Nutzung "verschlissen" sind.
Reparaturen, die (u.a.) aufgrund üblicher Alterung oder Abnutzung notwendig sind, trägt immer der Fahrzeugeigentümer.
Ein Kabelbruch in dem ständig bewegten Bereich der Türen und Klappen ist, sofern es von der Nutzung (Laufleistung und Alter des Fahrzeugs) passt, klassische Alterung - ein Ermüdungsbruch.
Ja , aber es kann ja nicht sein, dass ich dafür nach 6wochen blechen soll. Der Händler muss mir ja eine mängelfreie Sache übergeben.
Es kann sein, dass Du bereits nach einer Minute blechen muss, noch bevor Du vom Hof des Händlers runter bist - warum denn auch nicht?
Ein Händler ist auch nicht verpflichtet, eine Sache mängelfrei zu übergeben, wo steht das?
Der Verkäufer haftet ausschließlich für SACHmängel, nicht für Mängel und Defekte aller Art. Ein Sachmangel hat ein paar mehr Anforderungen, als nur "kaputt" oder "muss neu".
Das ist kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchtwagen, der in allen Teilen bereits einer Alterung und Abnutzung ausgesetzt war.
Du hast doch weniger bezahlt, weil alle Teile schon mehr oder weniger ge- (ver)braucht und damit näher am Lebensdauerende sind und ein Austausch bzw. Reparatur deutlich früher als bei einem Neuwagen eintreten wird.
Wenn nach 5 Metern Fahrt ein Bauteil die Hufe hoch reißt, weil das Ende dessen üblicher Lebensdauer erreicht ist, dann ist dies das Problem des Fahrzeugeigentümers, auch wenn der erst seit 2 Minuten der Eigentümer ist.
Seh ich anders. Er hat dad Fahrzeug ja als mängelfrei und tip top Scheckheft gepflegt verkauft. Ausserdem reden wir hier nicht über 5000€ oder so.
Deine Sichtweise ist Dir unbenommen.