Partikelfilter: Reinigung statt Austausch fachgerecht?
Ist die Reinigung eines Dieselpartikelfilters als Mangelbeseitigung wegen Gewährleistung für einen Gebrauchten im rechtlichen Sinn fachgerecht?
Bei Vertragswerkstätten ist ja für ascheüberladene DPF meist der Austausch vorgeschrieben.
Ergebnis: Der Vertragshändler könnte etwas durchsetzen, was er selbst nicht anbieten darf. Sowas ist denkbar (und findet aktuell statt!), wenn der Händler Gewährleistungsfälle über eine Restrisikoversicherung abwickeln lässt. Diese ist natürlich an einer Minimallösung interessiert und vermittelt einen Drittanbieter für die Partikelfilterreinigung.
Ist das zulässig?
Wo sind wir denn jetzt hier:
Sachmangelbeseitigung Neuwagenkauf,
Sachmangelbeseitigung Gebrauchtwagenkauf,
Sachmangelbeseitigung nach Reparaturarbeit,
Neuwagengarantie,
Gebrauchtwagengarantie,
Reparaturauftrag
Asche im DPF
Ruß im DPF
Alles rechtlich unterschiedliche Dinge mit höchst unterschiedlicher Bewertung und dann auch unterschiedlichen Ergebnissen in der Arbeitsausführung.
Wenn man hier nicht sauber trennt, dann kann man schon zu bestimmten Feststellungen kommen, die dann aber doch nur Fehleinschätzungen sind.
Alle Varianten aus diesen 8 Startbedingungen zu erläutern, würde den Rahmen deutlich sprengen. Daher bitte die eigene Situation schildern, damit man dies auch aufschlüsseln kann, welches dann am Ende juristisch korrekt oder nicht ist.
Der Dieselpartikelfilter ist ein Verschleißteil, welches jederzeit kaputtgehen oder verstopfen kann.
Erklärt sich der Verkäufer dazu bereit den Partikelfilter während der Garantie- oder Gewährleistungszet zu reinigen oder zu ersetzen, dann kann man doch froh drüber sein und Hauptsache die Angelegenheit ist nach der Mangelbeseitigung erledigt.
Wenn der Dieslpartikelfilter nach einer Reinigung noch einsetzbar ist, warum sollte man dann einen neuen verbauen? Das wäre Material- und Geldverschwendung.
Hauptsache der Mangel ist behoben und damit gut.
Außerdem müsste man im Gewährleistungsfalle nachweisen, dass der verstopfte Partikelfilter schon vor oder bei dem Kauf bestanden hat, also das man das Auto schon so erworben hat und das dürfte schwierig sein.
Schauen sie in die Garantie- oder Gewährleistungbedingungen rein, da sind die versicherten Bauteile des Autos, sowie die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer für die Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie aufgeführt.
Danke schonmal für die Reaktion!
Es ist natürlich ein Gebrauchtwagenkauf. Alles andere wäre wohl sehr schräg und/oder sehr eindeutig.
Gewährleistung meine ich auch so, weil die Probleme bei der ersten Regeneration nach dem Kauf aufgetreten sind. Und auch mit Asche meine ich Asche.
Dass Verschleißteile beim Kauf so verschlissen sein dürfen, dass notwendige Standardvorgänge nicht mehr funktionieren, kann ich mir nicht vorstellen. Besonderheit hier: Die (massiven) Störungen passieren halt erst während der Regeneration, eine Fehlermeldung gibt es nicht.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bekanntlich beim Händler. Aber die Klärung, ob es wirklich Gewährleistung ist können wir gerne weglassen, da konkret diese Maßnahme zur Wiederherstellung des vertraglichen, eben gebrauchten, Zustands durchgeführt werden soll.
Die Wahl, ob Reinigung oder neu hätte man ja als selbst zahlender Kunde auch gerne, hat man aber nicht weil dann bei dem selben Vertragshändler oh Wunder nur die teure Neulösung die einzig richtige (fachgerechte?) Möglichkeit ist. Vielleicht gibt es ja sogar gute Gründe dafür. Aber dann müssen diese doch auch bei einer Mangelbeseitigung gelten.
... ach ja und es gibt keine Neuwagengarantie mehr. Klar, die dürfte der Händler wohl nicht gefährden.
Hab soeben die vermutliche Lösung erfahren.
Bei Asche geht nur Spülen (nicht etwa Ausbrennen), die Restrisikoversicherung will aber Ausbrennen vorgeben, was sich damit erledigt hat.
Die von einer Vertragswerkstatt regulär angebotenen "neuen" Filter sind (u.a. auch) gespülte Filter. Das müsste also eine grundsätzlich fachgerechte Reparatur sein. Das heißt aber auch, das Spülen könnte der Vertragshändler allenfalls noch an einen billigeren Anbieter ausgelagern. Wäre dann wahrscheinlich gleichwertig, aber irgendwie auch Kostensenkungsrealsatire.
Immer noch etwas wirr und ohne Details, zB. über Laufleistung - aber egal, machen wir einfach mal ins Blaue hinein:
Ein Verschleißteil ist es nicht, denn Verschleiß ist ein Abtrag/Reduzierung des "Basismaterials" an der Oberfläche durch mechanische, thermische oder chemische Einwirkung. Die Reduzierung/Abrieb eines Bremsbelags ist Verschleiß, ein sich zusetzender Filter ist kein Verschleiß, somit kein Verschleißteil.
Hier kann eine nutzungsübliche Alterung (Stichwort "Lebensdauer") vor liegen, die ebenso wie eine nutzungsübliche Abnutzung auch nicht in der Sachmangelhaftung inkludiert ist.
Die Mängelbeseitigung im Rahmen der Sachmangelhaftung ist die Herstellung des üblichen Zustands, und das ist ein gebrauchter Zustand mit der üblichen Alterung.
Geht man von einer Lebensdauer von 200.000 km bei dem Partikelfilter aus (Modell- und Motor-abhängig) und hat der Gebrauchtwagen bereits 100.000 km gelaufen, dann ist eine Mängelbeseitigung in einen Zustand von 50% (oder besser) völlig in Ordnung (Beispielzahlen).
Eine Reinigung des Partikelfilters hat eine Wiederherstellungsrate von 80-90% (je nach Verfahren) und würde bei einem dazu passenden Kilometerstand eine sowohl sachgerechte, wie wie auch rechtlich völlig korrekte Mängelbeseitigung darstellen.
Bei einem Reparaturauftrag gelten völlig andere rechtliche Rahmenbedingungen, die u.U. einen Einbau eines Neuteils für die Werkstatt verpflichtend machen.
Bei Arbeitsausführungen in Vertragswerkstätten gibt es praktisch immer langjährige (Fahrzeug-)herstellerseitige Garantien auf Teile wie auch Arbeitsausführung, die man in jeder Vertragswerkstatt dann in Anspruch nehmen kann.
Hier sollte es eigentlich klar sein, dass derartige Garantien nur in Zusammenhang mit der Einhaltung von den (Fahrzeug-)herstellerseitigen Bedingungen geben wird - und das ist der Einbau von Neuteilen, genauer Originalteilen, gem. der Austauschanweisung des Herstellers.
Viele Vertragswerkstätten verweigern bei einem Reparaturauftrag durch den Kunden (= Werkvertrag) die Reinigung des Filters, weil sie dann die üblichen Zusagen und Garantien bei einer Reparatur durch eine Vertragswerkstatt nicht mehr geben können und damit alles im Widerspruch zueinander steht.
Eine Mängelbeseitigung ist kein Reparaturauftrag.
Auf die Mängelbeseitigung gibt es keine langjährigen Garantien, die man in jeder anderen Vertragswerkstatt und auch direkt gegen den Fahrzeughersteller durchsetzen könnte.
Zwei völlig unterschiedliche Sach-, wie auch Rechtsgebiete mit völlig unterschiedlichen, aber dennoch jeweils völlig korrekten und für alle Beteiligen, auch den Kunden völlig fairen Situationen.
In der Mängelbeseitigung gibt es keinen Anspruch auf Neuteile, bei einer Reparatur u.U., je nach Partner, zB. einer Vertragswerkstatt aber schon und daher keine Möglichkeit bestimmte Reparaturen in einer Vertragswerkstatt ausführen zu lassen.
Dafür gibt es genügend "freie" Werkstätten, die das anbieten und aufgrund einer nicht vorhandenen Zwangskopplung mit europaweiten Garantien auch anbieten können.
Somit hast Du jederzeit die Wahl, auch eine Reinigung des DPF als "Selbstzahler" zu beauftragen. Aber eben nicht überall.