Muss ich für das abschleppen (unverschuldet)sofort bezahlen?
meine eltern hatten heute einen unfall (unverschuldet),da aus dem auto flüssigkeiten ausgelaufen sind und die vordere stossstange weghing, hat man also mit der polizei zusammen das fahrzeug als nicht fahrbar erachtet und die polizisten haben den auftrag erhalten, den für diesen umkreis tätigen abschleppdienst zu rufen.
dieser kam und sollte das auto in eine 2 km entfernte kfz werkstatt verbringen. gesagt und getan, dort wollte der abschleppdienst dann 223 in bar kassieren, welche meine eltrn nicht dabei hatten. zudem hatte die polizei versichert, das es nichts kostet, sondern der abschlepper mit der versicherung des unfallgegners abrechnet.also hat er das auto einfach nicht abgeladen, hat meine eltern dort stehen lassen und ist mit autoschlüssel und fzg-schein weggefahren auf sein ca. 10 km entferntes betriebsgelände!nachdem ich meine eltern abgeholt und heimgebracht hatte, habe ich wütend beim as.-dienst angerufen und gefragt was das soll. er hat sich dann auf das sog. pfandrecht berufen und uns gesagt, wenn wir bezahlen können wir uns das auto bei ihm abholen (wohl bemerkt :auto ist ncht fahrtauglich)oder aber er bringt es gegen ein erneutes entgelt zurück zur kfz werkstatt, wo er es hätte anfangs hinbringen sollen.sein chef würde nicht über versicherungen abrechnen, da würde er zu oft auf seinem geld sitzen bleiben! (polizei hatte ihm aber auch gesagt-protokoll existiert ja auch-dass die versicherung des anderen die kosten trägt.)
Frage nun: kann ich das auto herausfordern?
müssen wir in vorleistung gehen?
wir haben ja schon um die kosten für den verursacher gering zu halten extra in die nächste werkstatt und nicht zur "Marken eigenen werkstatt" abschleppen lassen und nun steht das auto 10 km weiter weg als vorher, ist das rechtens?
was nun tun?
Tach ersma.......ihr werdet kaum umhin kommen,in Vorleistung zu gehen ! Dann aber alles schön in ner Rechnung aufführen,quittieren und bestätigen lassen und mit zum Kostenvoranschlag für die Rep. packen und der gegnerischen Versicherung zur Erstattung zukommen lassen....günstigsterweise über nen Anwalt,FALLS ne Rechtschutzversicherung bestehen sollte ! Ob ihr allerdings BEIDE Fahrten des Schleppers bezahlt bekommt,wage ich dann noch zu bezweifeln,denn wenns um Kohle geht sind Versicherungen wie GEIER....aber DAS brauch ich ja wohl kaum noch jemandem erzählen !? MfG P.S.: In SO nem Fall würde ich den Wagen natürlich erst Recht in ne Markenwerkstatt bringen lassen !!!!!!
Hallo "mhorlitz",
was nun von mir kommt, kann unter der Rubrik "hinterher ist man immer schlauer" verbucht werden, ist aber nicht böse gemeint.
Wenn ich den Ausdruck "ortansässige Abschlepper" schon höre, kriege ich Pickel. Warum ruft eigentlich keiner einen Abschleppdienst, der mit den bekannten Automobilklubs zusammenarbeitet? Dafür muss man nicht in diesem Klub (ADAC, AvD, ACE u.s.w.) sein, aber die arbeiten oftmals etwas menschlicher und professioneller.
Das war zwar heute ein krasses Erlebnis, aber der "Schlepper" (sorry "Abschlepper") hat tatsächlich das Recht, manchmal sogar die Pflicht, das Fahrzeug auf seinen Hof zu stellen. Wenn nämlich in der Werkstatt niemand mehr ist, dann darf er das tropfende Fahrzeug nicht einfach auf den Parkplatz der Werkstatt stellen. Aber es ist zumindest finanziell nicht so schlimm, denn die Bergung des Fahrzeugs und den Transport in die Werkstatt, muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung bezahlen. Montag zum "Abschleppunternehmer mit Herz", die richtige Werkstatt angeben, den Transport dorthin veranlassen und die Rechnung zahlen. Das dürften dann 2 Fahrten und Standgebühr auf dem Hof werden. Eine sofortige Herausgabe des Pkw zu fordern macht aus o.g. Gründen keinen Sinn, allerdings muss der "Schlepper" die persönlichen Dinge aus dem Fahrzeug zugänglich machen... nicht ohne Grund nenne ich einige "Transportunternehmer" auch "Geier der Strasse"
Ist richtig doof gelaufen, aber auch bei einer Bergung gilt, bevor das Fahrzeug aufgeladen wird, das geschäftliche regeln.
m.f.g.
Raucher
BINGO.......richtige Antwort ! :))))
DANKE !!!
Ein kleines Schlupfloch gibt es - vielleicht - noch.
Die Polizei meinte das der Abschleppdiensr mit der Versicherung abrechnet.
Wurde diese Äußerung im Beisein des Abschleppfahrers gemacht?
Hat er dieser widersprochen?
Wenn er die Voraussetzung "Abrechnung mit Versicherung" kannte und den Wagen aufgeladen hat ohne VORHER darauf hinzuweisen das er eben NICHT mit der Versicherung abrechnet könnte man ihm mit einem Anwalt angehen.
Alles liebe,
Blecky
Tja, da ist einiges schiefgelaufen.
Erstmal zur Bezahlung: Ja, die Kosten für den Abschlepper müssen von euch übernommen werden, da ihr die Auftraggeber seit. Eine ordentlich ausgeführte Rechnung ist allerdings Pflicht.
Das Fahrzeug in irgendeine Werkstatt zu schleppen, war ein Fehler. Falls das Unfallfahrzeug nicht oder nicht in dieser Werkstatt repariert wird (was nicht anzuraten ist, da keine Markenwerkstatt), sondern nur zwischengelagert wird, kann der Werkstattbesitzer eine "Aufbewahrunsgebühr" von euch verlangen, pro Stelltag. Da Flüssigkeiten auslaufen darf das gerne auch ein paar Euro mehr kosten, als ein "normaler" Stellplatz.
Zudem muss das Fahrzeug natürlich wieder von einem Abschlepper zu Rep. Werkstatt gebracht werden, was wiederum Kosten verursacht.
Man sieht, dass mit den "Kosten gering halten" hat schon mal nicht geklappt.
Jetzt gilt es so schnell wie möglich einen Gutachter zu beauftragen, welcher den Schaden genau taxiert.
Und natürlich die Versicherungen zu informieren.