Auf dem Kaufvertrag wurde Export vermerkt
Liebe Leute
Brauche dringend Hilfe!!! Habe mir vor 2 Monaten ein neues Auto zugelegt vom Händler ohne Garantie !
Jetzt ist das Steuergerät nach 2 Monaten kaputt und als ich den Verkäufer anrief um ihm das mitzuteilen weil es über die Gewährleistung Laufen muss sagte er das er aus der Gewährleistung raus ist da es sich um einen "Export" Verkauf gehandelt hat!
Ich wusste bis gestern nix davon und ich verstehe nicht wie er mich so über den Tisch ziehen konnte !
Tatsächlich hat er auf den Vertrag ein extra vermerk gemacht: Gewährleistung entfällt , Export !
Meine Frage ist nun ist das gesetzlich was der gemacht hat!? Ich benutze das Auto privat und habe mit ihm nix über diese Export Geschichte besprochen ! Kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen oder ist durch meine Unterschrift auf diesem Vertrag alles vorbei!
Ich bitte euch mir zu helfen da ich absolut hilflos bin was dieses Thema angeht .
Hi
Ich glaube da hast du ein dickes Problem.
Denn ein Händler kann tatsächlich die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen wenn er ein Fahrzeug ausschließlich für den Export verkauft und dies im Kaufvertrag auch so festhält.
Deshalb sollte man immer gut lesen was man da unterschreibt.
Nichts desto trotz kann ich dir nur raten einen Fachanwalt aufzusuchen. Da wirst du auch nicht drumherum kommen.
Dem die Sachlage schildern (auch dass in den Vorgesprächen nie die Rede von einem Export-Fahrzeug war) und schauen was er dazu sagt. Vielleicht gibts ne Möglichkeit.
Ich wünsch auf alle Fälle viel Glück.
MfG
Hast du das Auto im Internet gefunden, oder vor Ort direkt gesehen? Im Inserat wird doch sicher gestanden haben, an Export / nur Gewerbe, oder im Kundenauftrag?
Spätestens beim Verkaufsgespräch musst du doch über die Gewährleistung fragen gestellt haben, oder? Wenn Frau nicht viel Ahnung hat, sollte sie beim Autokauf Jemanden mitnehmen. Wenn es so im Kaufvertrag festgehalten ist und er behauptet, dass er dies auch erwähnt hat und es keine Gegenzeugen gibt, sehe ich da schwarz für dich.
Viele Händler versuchen sich vor der Gewährleistung zu drücken, vor allem bei älteren oder exotischen Autos, in dem sie angeblich "im Kundenauftrag" verkaufen, oder nur als "Export/Gewerbe" und bei Privatkäufern sowas dann im Kaufvertrag festhalten.
Zumal ein 2006er kein "neues" Auto ist. Auch wird man dich fragen, wieso du nicht liest was du unterschreibst. Wenn du eine RSV hast, könntest du mal einen Anwaltliche Beratung einholen, wenn nicht, dann würde ich das lieber lassen, denn wenn du den Fall verlierst, zahlst du trotzdem.
Wenn der Export-Vermerk auf der Vorderseite oberhalb der Unterschrift und nicht irgendwo hinten in viel Text oder in pauschal geltenden AGBs versteckt steht, oder nicht nachträglich, nach der Unterschriftsleistung eingefügt wurde, dann gilt das.
Kann man von einem Anwalt prüfen lassen, aber wenn dies ohne weiteres erkennbar und nicht versteckt im Vertrag aufgeführt ist, dann sind die Chancen null.
Im Vorgespräch oder einer Verkaufsanzeige muss das nicht genannt werden (vieles wird nicht genannt, zB. die FIN) und dann handelt es sich dabei auch noch um einen Punkt, den üblicherweise Käufer nutzen, um einen nicht ganz sauberen Vorteil zu erlangen.
Ich hatte jemand dabei! Und es war nicht die Rede davon! Er hat das darein geschrieben und ich doofe hab das nicht überprüft !
Aber danke schon mal für eure Antworten .... Obwohl ich gehofft hatte das es anders ausfällt für mich