Tageszulassung-alles in Ordnung oder abgezockt?
Hallo!
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen bzw. einen Rat geben. Zur Sache:
Ich habe vor einigen Tagen einen Vertrag über den Kauf eines Wagens mit Tageszulassung unterschrieben. Dieser soll finanziert werden. Prinzipiell auch in Ordnung. Den Wagen kann ich nächste Woche abholen.
Es handelt sich um einen Renault Megane 5-Türer Bose Edition Energy TCe 115 Start&Stop eco2.EZ 08/2013 und 50km weg.
Preis-Zusammensetzung wie folgt:
Wagen 22.650 Euro
Lackierung 650 Euro
Park-Paket 690 Euro
Ersatzrad 100 Euro
Überführung 695 Euro
Rezuzierung -6.934 Euro
Ergibt ca. 17.850 Euro. Genau dieser Preis ist auch am Fahrzeug angeschlagen gewesen.
Nun meine Fragen:
1. Ist dieser Preis für das Fahrzeug in Ordnung?
2. Hätte der Händler noch Handlungsspielraum gehabt und theoretisch auf den bereits rabattierten Preis Nachlass geben können?
3. Sind 50 km für eine Tageszulassung rechtens? Ich habe im Netz gelesen, dass ein Wagen mit Tageszulassung nicht auf der Straße gefahren werden durfte, sonst sei es keine Tageszulassung mehr. Nur 50 km fährt man doch nicht auf dem Autohaus-Gelände?
Ich habe den Wagen im Endeffekt noch nicht gesehen, da er an einem anderen Standort des Autohauses steht. Habe nur das Pendant in einer anderen Farbe angesehen. Dh ich weiss ja jetzt z.B. auch gar nicht, ob der Wagen vielleicht die ganze Zeit draußen stand etc.
Ich bin jetzt einfach total verunsichert und fühle mich abgezockt, da der Händler mir nicht weiter entgegen kam, auch nicht mit Winterreifen z.B., und ich das Auto ja auch gar nicht gesehen habe. Ich muss dazu sagen dass ich auch wirklich schlechte Erfahrungen gemacht habe zuvor beim Autokauf. Ich denke darüber nach den Kauf zu widerrufen, allerdings müsste ich dafür wirklich wissen ob ich nun abgelockt wurde oder nicht... Ich hoffe mir kann jemand von euch helfen!
LG Katja
Zum Preis kann ich dir nicht viel sagen. Da hättest du dich vor der Unterschrift schlau machen müssen. Man hätte auch vorher nach Winterreifen oder einem Rabatt fragen können, dann hätte man gemerkt ob noch Spielraum vorhanden wäre.
Aber das schlimmste ist doch ein Fahrzeug ungesehen zu kaufen. Gerade wenn man schon schlechte Erfahrungen machen musste sollte man sich über solche Sachen Gedanken machen.
Ich kann dich nicht bedauern wenn du jetzt verunsichert bist. Wie kann man mit seinem Geld so leichtsinnig umgehen?
Eine Wandlung ist vielleicht nicht so einfach wie du dir das vorstellst. Du kannst dir nicht ein Fahrzeug kaufen und es einfach so ohne Grund wieder zurückgeben. Erst recht nicht wenn es zugelassen an dich übergeben wird und du schon einige Kilometer gefahren bist.
Ich habe das Auto doch noch gar nicht! Also bin ich auch nicht gefahren
Durch die 14-tägige Widerrufsfrist sehe ich da eigentlich kein großes Problem. Aber darum gehts ja auch erstmal nicht. Sondern um die Einschätzung ob der Händler auf einen Rabatt noch einen Rabatt geben kann...
Natürlich habe ich gefragt, auch nach den Reifen! Dass der Händler nicht von alleine drauf kommt ist mir schon klar. Und der sagte ja, er hätte keinen Spielraum mehr wegen dem Rabatt der bereits drauf ist. Und das war doch meine Frage, ob das realistisch ist oder nicht. Und bemitleidet werden möchte ich auch gar nicht..
Zum Thema ungesehen...das dies Unklug war denk ich mir, im Nachhinein ja auch. Aber andererseits werden Tageszulassungen ja wie Neuwagen gehandhabt. Und wenn ich mir einen Neuwagen bestelle sehe ich doch vorher auch nur das Ausstellungsstück?!
Dann bist du wirklich falsch verstanden worden.
Wie hoch die Gewinspanne ist kann dir niemand sagen. Es kommt darauf an wie günstig er den Wagen bekommen hat. Ich gehe davon aus das er min 1000 Euro über dem Einkaufspreis liegen muß. Denn er muß auch noch Steuern zahlen usw.
Das sich nicht alle einig sind ist nicht nur in der richtigen Welt so sondern auch in Foren wie deisem.
Viele Leute, viele Meinungen. Und ein Forum ist zum Meinungsaustausch.
Der Preis ist vollkommen angemessen für eine Tageszulassung. Handlungsspielraum hätte er mit Sicherheit noch gehabt.
Die 50 km sind auch okay, da das Fahrzeug mit Sicherheit auf deren Platz bewegt wird und irgendwie auch angeliefert und auch am Anlieferungsstandort bewegt wurde.
Ein Fahrzeug mit 0 km wird man nicht bekommen außer Tacho ist abgeklemmt.
Ebenso werden Fahrzeuge zur Probefahrt benutzt. Rote Kennzeichen dran und ab.
Klar hätte man das Fahrzeug für 2.000,- weniger bekommen können. Aber die Preise schwanken von Bundesland zu Bundesland.
Man darf nicht vergessen das es auch hier um einen fast Neuwagen mit Tageszulassung geht. Nur ist wichtig ab wann gilt die Werksgarantie.
Wenn diese schon länger läuft, kann man davon ausgehen das es ein Standfahrzeug war.
Beunruhigt brauch man nicht sein. Fahrzeug ansehen wenn er da ist. Sollte er Mängel aufweisen (Kratzer oder ähnliches) kann man mit Sicherheit mit dem Händler reden.
Und warum sollte man nicht ein Fahrzeug kaufen ohne es gesehen zu haben ? Solange der Verkäufer den Vertrag erfüllt und es sich um das tatsächlich gekaufte Fahrzeug handelt ist doch alles okay.
Hier geht es um eine Tageszulassung. Einmal angemeldet und gleich wieder abgemeldet.
Neuwagen oder Tageszulassungen kann man getrost ungesehen kaufen. Kommt öfter vor als man denkt.
Was man nicht ungesehen kaufen sollte sind Gebrauchtfahrzeuge.
Ob der Preis "in Ordnung" ist, kannst nur Du sagen.
"Wert" hat immer viel mit dem persönlichen Empfinden zu tun, ob man eine Summe x für einen Gegenstand y ausgeben will, oder einem zu hoch erscheint und nicht kauft.
Muss Dir in der Situation "wert gewesen" sein, denn Du hättest sonst kaum unterschrieben. Zweifel hinterher hat so ziemlich jeder. aber sind kein Rücktrittrecht.
Ob der Verkäufer noch hätte im Preis weiter herunter gehen können, kann nur der sagen. Er hat einen Einkaufspreis, er hat Kosten, seine Brötchen bekommt der auch nicht beim Bäcker, nur weil er freundlich lächeln kann, da gibt es auch einen Mindestpreis, unter den er nicht drunter kann.
Ob Du diesen Mindestpreis erreicht hast oder nicht, liegt an Deinem persönlichen Verhandlungsgeschick. Wenn Du da wiederum Zweifel an Deinen Fähigkeiten hast, dann kann das stimmen, kann auch unberechtigt sein, aber auch hier gibt es kein Rücktrittrecht aufgrund eigener Zweifel.
Für "Tageszulassung" gibt es keinerlei definierte Begrenzungen, weder in der Begrenzung des tatsächlichen Zulassungszeitraums von einem einzigen Tag, noch in der Begrenzung der Laufleistung.
Ein Fahrzeug mit sogenannter "Tageszulassung" ist ein klassischer Gebrauchtwagen, der zugelassen war und während der Zulassungszeit auch als "normales KFZ" genutzt werden darf.
Es gibt Definitionen beim "Neuwagen":
der darf noch nicht zugelassen gewesen sein und der darf auch nicht einer KFZ-üblichen Nutzung zugeführt gewesen sein.
Bedeutet aber nicht, dass der praktisch null Kilometer haben darf. Sämtliche Fahrstrecken, die nicht im Rahmen einer klassischen Nutzung, sondern
im Rahmen der Produktion stehen
(Testfahrten und Prüfungsfahrten vor Auslieferung an den Händler, Überführungsfahrten zu zB. besonderen Fachbetrieben für Gasumrüstung oder Campingausbauten),im Rahmen des Verkaufs stehen
(Transports zum Händler auch auf eigener Achse und auch quer durch Europa, oder innerhalb des Händlerbetriebs von einer Filiale zu einer anderen Filiale)
können und juristisch dürfen auch mehrere tausend Kilometer betragen und verändern nichts am Status eines Neuwagens.
Dass viele (so ziemlich alle) Händler im Rahmen der Übergabe- bzw. Auslieferungs-Inspektion den Kilometerstand des (Neu-)Wagens auf einen "glaubhaften" Wert von meist um die 8 Kilometer setzen, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass ein Fahrzeug auch deutlich mehr Kilometer bereits gelaufen sein kann, immer noch dem vorgeschrieben Zustand eines nicht nur Neuwagens, sondern auch eines "Fabrikneu" entspricht und die "Korrektur" des Kilometerstands rechtlich völlig in Ordnung ist.
Käufer erwarten teilweise irgendwas, was technisch wie praktisch oft völlig unmöglich (und daher auch kein Besch...) ist und bekommen es auch häufig so.
Spart Käufer wie Verkäufer viel Aufregung und Ärger, die völlig unnötig und unangebracht ist und immer "zum Nachteil des Käufer" ausgehen würde.
Musst Du selbst entscheiden und durch die inkludierte Finanzierung würde (wahrscheinlich) auch die Möglichkeit bestehen, dass Du ohne Strafzahlungen den Kauf widerrufen könntest.
Aber wenn der Hintergrund Selbstzweifel, mangelndes Selbstvertrauen und das permanent subjektive Gefühl des "übervorteilt worden sein" sind, dann wird sich an Deinen Befürchtungen auch nichts ändern, egal wie weit Du einen Verkäufer herunter gehandelt oder Naturalzugaben erhalten hast.
Die persönliche Angst, dass da hätte "mehr drin" gewesen wäre lässt sich nicht durch Winterreifen oder 500 Euro Nachlass nehmen.
Nachfragen im Internet sind auch extrem kontraproduktiv für den Aufbau des eigenen Selbstbewusstsein. Es wird immer jemanden geben, der Winterreifen, 1.500 Euro und die ersten drei Inspektionen noch "herausgeholt" hätte, inkl. der Leute, die noch viel Geld dazu bekommen, damit der Verkäufer ihnen einen Wagen verkaufen darf.
Klar hast du den Wagen noch nicht. Das bedeutet nicht das du nicht mit solch einem Fahrzeug eine Probefahrt machen kannst / musst. Bei einem Neuwagen ist es eine völlig andere Situation. Da brauch man sich um Lack, Kilometer oder wer ihn vorher wo gefahren hat keine Gedanken machen.
Ob der Preis gerechtfertigt ist kannst du hier sehen:
http://suchen.mobile.de/auto/renault-megane-benzin.html?useCase=SearchResult&pageNumber=5&__lp=43&scopeId=C&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&makeModelVariant1.makeId=20700&makeModelVariant1.modelId=17&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&minPowerAsArray=74&minPowerAsArray=KW&maxPowerAsArray=95&maxPowerAsArray=KW&fuels=PETROL&minFirstRegistrationDate=2013-01-01&ambitCountry=DE&negativeFeatures=EXPORT&adLimitation=ONLY_DEALER_ADS&maxMileage=5000&lang=de
Je nach Motor, Ausstattung und Region wirst du sicherlich hier die Preise schon verglichen haben. Das macht man ja immer vorher wenn man so eine Anschaffung tätigt.
Ob Du abgezockt wurdest, hängt von der Definition des Wortes ab.
Viele Händler arbeiten mit einem fiesen Trick:
Sie verkaufen Dinge teurer, als sie sie einkaufen.
Hinter vorgehaltener Hand nennen sie das "Gewinn", von dem sie sich dann auf Deine Kosten ein schönes Leben machen.
Wenn Du mit abgezockt meinst, dass der Händler nicht vollständig auf seinen Gewinn verzichtet hat, dann wurdest Du wirklich abgezockt.
Kann Dir übrigens auch im Supermarkt beim Kauf von Bananen passieren.
Frag am Besten beim nächsten Mal, ob Du den Wagen nicht zu seinem Einkaufspreis bekommen kannst.
Im Prinzip sehe ich bei dem Kauf kein Problem.
Er hat Dir eine Ware zu einem bestimmten Preis angeboten und Du hast sie gekauft.
Nur weil es eventuell die Ware irgendwo anders zu einem geringeren Preis gegeben hätte an Abzocke zu denken, löst bei mir etwas Verwunderung aus.
Vermutlich würdest Du auch nicht an Abzocke denken, wenn Du die bereits angesprochenen Bananen im Supermarkt kaufst und sie später anderswo günstiger siehst.
Oder würdest Du dann auch in den ersten Laden gehen und den Kauf wegen Abzocke widerrufen wollen?
Also...
Es ging mir lediglich darum, ob mir einer sagen kann, wieviel Spielraum ein Händler noch hat oder ob er eben keinen mehr hat, wenn schon einiges runter ist. Mehr nicht. Natürlich ist mir klar, dass der Händler auch seinen Gewinn erzielen muss. Nur da ich keine Ahnung habe, für wieviel der Händler einen Wagen einkauft, kann ich eben auch nicht einschätzen wo seine Gewinnspanne liegt. Ich hatte einfach gehofft dass mir das jemand sagen kann.
Im übrigen bin ich natürlich mit solch einem Wagen Probegefahren!
Das wurde dann irgendwie falsch verstanden..
Den Vergleich zu mobile.de habe ich ja auch gemacht, und dort waren die angegeben Preise nicht weniger.
Ich denke ich habe mich schlecht ausgedrückt, keine Ahnung. Aber anhand der Antworten sieht man ja schon, das sich die Menschen hier auch nicht einig sind.
Und nochmal zum Widerruf: Den kann man tätigen ohne Angabe von Gründen. Also ob ich den Vertrag storniere weil ich keine Lust mehr hab oder mich abgezockt fühle, ist doch im Grunde egal, solange man in der Frist liegt. Aber wie gesagt darum geht es mir ja nicht, ob es möglich wäre oder nicht.
Da weder der genau Einkaufspreis, noch die sekundäre Kostenseite des Händlers bekannt sind, wird Dir niemand die Frage nach einem "Spielraum" beantworten können.
Neben den in meinem oben gemachten Kommentar gibt es noch weitere Positionen, die das Bild verschieben können.
Händler bekommen unterschiedliche, umsatzabhängige Jahresboni, ebenso Provisionen für die Vermittlung von Fahrzeug-Finanzierungen, die können sie natürlich auch dem Kunden als Rabatt weiter reichen.
Viele Händler haben allerdings allerdings bisher immer "Spielräume" stark ausgenutzt, so dass sie in umsatzschwachen Zeiten keine sonderlichen Bar-Reserven angesammelt haben und Fahrzeugeinkäufe für den "Eigenbedarf", also zB. Ausstellungsfahrzeuge, Lagerfahrzeuge, Tageszulassung, Vorführwagen, Werkstattersatzwagen, Geschäftsfahrzeuge, ... über die Hausbank oder Hersteller/ Importeur finanzieren lassen müssen und dann natürlich Kreditzinsen in Höhe von 3-8% auf die finanzierte Summe, dem Fahrzeug-Einkaufspreis bezahlen müssen.
Ich weiß nicht ganz, was sich manche Leute so an "Gewinnen" im Autohandel vorstellen, die Realität sieht ein wenig anders aus, als manche "wissen" - Autos sind keine Kleidung.
Die Umlaufrendite, also der tatsächliche Gewinn, der am Jahresende aus allen Einnahmen und allen Ausgaben über bleibt, beträgt derzeitig im Bundesdurchschnitt beim Primär-Verkauf eines Vertragshändlers (alle Fahrzeuge aus der Vertragsbindung bis zu einem Fahrzeugalter von 12 Monaten - Neuwagen, Tageszulassung, Vorführer, Geschäftswagen) derzeit 1,5%, eins-Komma-fünf Prozent des eingesetzten Kapitals (das ist die Kostenseite mit Einkauf, Löhne, Miete, Strom, Telefon, Verkaufsanzeigen, ...).
Wer derzeit sein Geld als festverzinsliche, risikolose Wertpapiere an legt, der bekommt nur lächerliche Zinsen unterhalb der Inflationsrate - das sind aber immer noch höhere "Gewinne", als derjenige, der mit seinem Geld einen KFZ-Vertragshandel betreibt.
Würde ein durchschnittlicher Vertragshändler jedes Fahrzeug um weitere 1,5% Nachlass billiger verkaufen, wäre dessen Gesamtgewinn beim Bereich Fahrzeughandel am Jahresende ziemlich genau null Euro.
Wie das jetzt konkret in Deinem Einzelfall ausschaut, das kann Dir nur der Steuerberater Deines Händlers sagen,
vielleicht wären noch ein paar Euros drin gewesen, weil der Verkäufer bemerkt hat, dass Du gierig geworden bist;
vielleicht wurde der Wagen aber bereits mit minus ohne weiteren Spielraum ausgepreist, um den so schnell wie nur möglich vom Hof zu bekommen.
Weil ein schneller Verkauf mit geringem Verlust immer noch gesamt-unternehmerisch besser ist, als noch ein paar Wochen oder Monate der Bank Zinsen zu bezahlen, Lagerfläche belegt ist, immer wieder annonciert werden muss, ... (mit jedem Tag weiter ansteigende Kosten verursacht), den Wagen aber wegen dem dann ansteigenden Fahrzeugalter und Reduzierung der verbleibenden Garantiezeit, und vielleicht noch verfügbarem Nachfolger / Facelift jeden abgelaufenden Tag billiger verkauft werden muss.
Verstehe die ganze Diskussion nicht. Entweder man ist mit dem Kauf einverstanden oder nicht. Hinsichtlich des Preises und der jeweiligen ausstattung des Faherzeugs hätte man sich ja vorher schlau machen können.
Sicherlich muss der Händler auch einen Gewinn erzielen, um am Jahrensdende eine positive Geschäftsbilanz zu haben (und nicht negativ). Sie können ja den Händler selber mal nach dem Gewinn bei diesem Auto fragen. Ich schätze mal 2-3 Tsd. Euro wird der Gewinn schon sein. Ich bspw. habe mir ein Auto (Gebrauchter) beim Händler gekauft. Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer konnte ich in Erfahrung bringen, dass das Autohaus etwa 2800 Euro Gewinn auf den Wagen gegenüber des Einkaufspreises erzielt hat. Aber das ist eben so, wenn man vom Händler kauft. Dafür gab es noch 5 Jahre Garantie und 3 Inspektionen kostenfrei (ohne Material), was auch noch Kaufanreiz gewesen ist. Das ist doch auch nicht schlecht.