PKW in Rumänien angemeldet -> muss in D umgemeldet werden
Der Fall:
Ich fahre das Fahrzeug meiner Mutter - die in Rumänien lebt - hier in D.
Muss es umgemeldet werden - nur weil ich damit fahre?
Ändert sich etwas in 2014?
Ein Fahrzeug muss dort (und ab dem ersten Tag) zugelassen werden, wo dessen Hauptnutzungsgebiet ist, als "Maß" dafür gilt der Ort, an dem es sich mehr als 185 Tage innerhalb von 12 Monaten befindet (Zulassungsrecht).
Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger gefahren, dann ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn dies nur ein einziger Tag ist (Steuerrecht).
Beides ist schon sehr lange so und ändert sich vorläufig auch nicht, zumindest ist keine Änderung im Europarecht (Zulassung) oder deutschem KFZ-Steuerrecht angedacht.
Danke für schnelle die Antwort.
Ändert es etwas an der Situation - wenn ich selbst auch keine deutsche Staatsbürgerschaft hätte?
Also derzeit zwar hier lebe, das Fahrzeug meiner Mutter fahre? Das darf ich doch.
Kann doch nicht ein fremdes Fahrzeug ummelden nur weil ich es aktuell nutzen darf. oder?
Bei diesem Thema gibt es ein paar Dinge, die unterschiedlich betrachtet werden müssen, weil es unterschiedliche Gesetze betrifft, die leider auch unterschiedlich sind, obwohl sie hier das selbe Thema betreffen.
- Zu dem "fahren dürfen":
Wenn Du eine gültige Fahrerlaubnis ("Führerschein") für das entsprechende Fahrzeug hast, das Fahrzeug zugelassen (egal wo), der technische Zustand einwandfrei und der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist, dann darfst Du selbstverständlich mit dem Wagen hier (wie praktisch überall) fahren.
Das ist für alle gleich, egal ob Deutscher und hier schon immer zu Haus oder koreanischer Tourist, der mit seinem Auto eine Europa-Rundreise macht.
Bist Du EU-Bürger (Rumänen seit 1.1.2007) ist Deine rumänische Fahrerlaubnis (sofern Du eine von dort ausgestellte hast) auch unbegrenzt anerkannt. Bei Bürgern aus anderen Staaten kann deren Berechtigung in Deutschland zu fahren nach 6 Monaten erlöschen.
Das KFZ-Steuerrecht, also die Steuerpflicht des Fahrzeugs bezieht sich auf Fahrzeuge, die von einem Deutschen (staatbürgerrechtlich) gefahren werden, oder auf Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.
Wenn Du kein deutscher Staatsbürger bist, dann ist das Fahrzeug auch nicht in Deutschland steuerpflichtig - zumindest so lange es nicht in Deutschland zugelassen ist, oder zugelassen sein muss (müsste).
Fährt ein Deutscher den im Ausland zugelassenen Wagen hier in Deutschland, dann ist der Wagen steuerpflichtig und zahlungspflichtig für die Steuer - der sogenannte "Steuerschuldner" - ist der deutsche Fahrer.
Auch wenn der ausländische Fahrzeughalter mit im Wagen sitzt, zB. weil Ihr euch nur auf einer langen Strecke beim Fahren abgewechselt habt.
Hört sich vielleicht komisch an, aber deutsches Steuerrecht ist manchmal schon recht merkwürdig.
Bei der Fahrzeugzulassung wird nicht zwischen den Staatsbürgerschaften des Fahrers oder Halters unterschieden, da geht es ausschließlich um den (Haupt-)Nutzungsort des Fahrzeugs.
Diese Regel mit den 185 Tagen in 12 aufeinander folgenden Monaten sind EU-Recht und gelten so in jedem EU-Mitgliedsland - werden aber recht unterschiedlich gehandhabt:
Handelt es sich um ein "völlig normales" Fahrzeug und sind die Hintergründe "objektiv nachvollziehbar", zB. der klassische Austausch-Student, dann wird das in Deutschland auch bis zu 2 Jahren geduldet.
Handelt es sich allerdings um einen Ausländer, der hier in Deutschland lebt und arbeitet, das Fahrzeug erkennbar technische Schwächen oder Umbauten hat und die ausländische Zulassung mehr ein Schutz vor den deutschen Prüforganisationen mit TÜV und Co. ist, dann werden recht schnell die geltenden Bestimmungen aus der Tasche gezogen.
Letztendlich egal wie, wenn man "erwischt" wird und das Fahrzeug hätte umgemeldet werden müssen, dann sind das 35 Euro Verwarnungsgeld - (noch) nicht sonderlich schlimm.
Mit dem Verwarnungsgeld gibt es allerdings eine befristete Aufforderung mit meist 14 Tagen Zeitraum, für "klare Verhältnisse" zu sorgen. Also das Fahrzeug in D zuzulassen oder außer Landes zu bringen.
Kommt man dann dieser Aufforderung in dem genannten Zeitraum nicht nach, dann wird es tatsächlich ärgerlich. Dann kommen auch 300-400 Bußgeld zusammen und ebenso das amtliche Abmontieren der Kennzeichen und Rücksendung von den Dingern an die ursprüngliche Zulassungsstelle.
Vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Klingt tatsächlich ziemlich kompliziert.
Erlaube mir bitte noch eine Nachfrage:
"Wenn Du kein deutscher Staatsbürger bist, dann ist das Fahrzeug auch nicht in Deutschland steuerpflichtig - zumindest so lange es nicht in Deutschland zugelassen ist, oder zugelassen sein muss (müsste). "
Damit sind die 185 Tage in 12 Monaten gemeint, bzw 2 Jahre bei Studenten?
Also wenn ich als EU-Bürger (aus Rumänien mit rumänischem Pass) hier länger als 185 Tage arbeite - muss ich das Fahrzeug ummelden - egal ob es mir gehört oder nicht.
klingt bizarr.
Danke schon mal
"Damit sind die 185 Tage in 12 Monaten gemeint, bzw 2 Jahre bei Studenten?"
Diese "185 Tage innerhalb 12 aufeinander folgender Monate" sind EU-Recht und gelten in jedem EU-Land.
Wobei diese 185 Tage nicht am Stück sind und der Zähler durch Aus- und wieder Einreise auf null gesetzt wird. Auch nicht "ab 185 Tage" bedeutet, sondern ab dem ersten Tag, wenn die Nutzung mehr als 185 Tage beträgt.
Somit sofort, wenn bereits eine längere Nutzung absehbar ist oder nach-entrichtet werden muss, wenn die 185 Tage überschritten werden.
(Dass hier aufgrund der Beweisbarkeit eher selten eine Nachzahlung durch die Behörden gefordert werden kann, hat nichts mit der Zahlungspflicht zu tun)
Diese "2 Jahre bei Studenten" sind ausschließlich eine Kulanz, die in einigen deutschen Gemeinden gewährt wird, das ist kein Rechtsanspruch.
Nur so als Beispiel:
In Österreich geht die Finanzbehörde regelmäßig morgens und abends über die Parkplätze von Studentenwohnheimen und kontrollieren die Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen.
Sind die Studenten (Fahrer) für mehr als ein Semester immatrikuliert und somit erkennbar, dass hier mehr als die 6 Monate genutzt werden kann, wird sofort ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eröffnet und das Fahrzeug bis zur Zahlung der Steuer und Strafe als Sicherheitseinbehalt beschlagnahmt.
Zitat:
"Also wenn ich als EU-Bürger (aus Rumänien mit rumänischem Pass) hier länger als 185 Tage arbeite - muss ich das Fahrzeug ummelden - egal ob es mir gehört oder nicht.
klingt bizarr. "
So bizarr ist das nicht, Du verdienst hier Dein Geld, also kannst Du auch - so wie jeder, der hier arbeitet - die Bestimmungen, zB. zur Fahrzeugzulassung, hier einhalten.
Eigentum, dieses "meines" oder "mir gehört", hat nichts mit einer Zulassungspflicht zu tun, für niemanden in Deutschland.
Ich halte es allerdings für bizarr, wenn jemand meint, er hätte Anspruch auf besondere wirtschaftliche Vorteile, nur weil er eine andere Staatsbürgerschaft hat, sich ansonsten aber nicht von den Ureinwohnern unterscheidet.
Als Deutscher muss ich das auch in Rumänien machen, hat aber nichts mit Deutsch und Rumänien zu tun, sondern mit EU-Recht und betrifft auch Franzosen in Spanien, Dänen in Italien, ... und betrifft die nicht nur, sondern wird auch in allen Ländern "verfolgt". Ist eine EU-Richtlinie, an die sich die Mitgliedsstaaten orientieren müssen.
Tatsächlich müssen, damit es nicht nur keine Benachteiligung von Ausländern gibt, sondern auch keine Benachteiligung von den Eingeborenen. Gleichheit wirkt in beiden Richtungen.
Ich verstehe nicht ganz, wie man gerade auf den Hinweis der EU und deren Gleichstellungsrichtlinien sich eine Bevorteilung ableiten will und eine tatsächlich EU-weite Gleichbehandlung aller EU-Bürger in den nationalen Rechten und Pflichten als "bizarr" ansieht.
Danke nochmal.
PS mit "bizarr" meinte ich lediglich, dass ein fremdes Fahrzeug umgemeldet werden muss.
Und wen ich nächstes Jahr ein Projekt in Italien habe, muss ich das Fahrzeug erneut ummelden.
Ti-a trebuit un contract de comodat pt a putea conduce masina in Germania?Ma confrunt momentan cu situatia asta.Multumesc
Buna!Stiu ca intrebarea vine 2 ani mai tarziu.Sper sa o primesti.Ti-a trebuit in Germania un contract de comodat intre tine si mama ta,sau nu ai avut nevoie?Ti s-a cerut la vreun control acest document?Multumesc anticipat
Weisst Ihr zufällig ob bei der Ummeldung von einem rumänischen Fahrzeuges, ein gültiger rumänsicher TÜV anerkannt wird?