Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Feuerwehrfahrzeuge?
Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Feuerwehrfahrzeuge? (Sonstiges / Quasselecke)
Grundsätzlich ja. Nämlich die Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Ausnahme: Einsatz. Hier nimmst Du mit dem Feuwehrfahrzeug, aber nur bei eingeschalteten Sondersignalen, Wegerechte und Sonderrechte in Anspruch. Aber dran denken: Blaulicht und Martinshorn an und am besten die Blaulichtfahrt der Leitstelle melden.
Des weiteren gilt aber auch hier der §1 der Straßenverkehrsordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme.
Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen !
Schamesröte bei so viel lob...
ABER
Die Fahrt mit "Sonderrechten" (Blaulicht,Martinshorn) berechtigt nicht dazu z.B. an der Kreuzung einfach drüber zu bügeln!
Kommt es zu einem Unfall Wird der Fahrer des Einsatzwagens genauso zur rechenschaft gezogen wie jeder andere!
Die "Sonderrechtefahrt" setzt nähmlich nicht die STVO ausser Kraft!
@ Kasimir: Das Recht zur Fahrt mit Sondersignalen wird von der Leitstelle ausgegeben! Sollte die es nicht erwähnen, so hat der Fahrer des Einsatzwagens nachzufragen ob die Fahrt unter Sondersignal stattfinden darf!
Ansonsten gute Antwort, bekommst auch ein Hilfreich!
MFG
ein Wehrführer
@ Cb80 Das meint ich ja mit:
Des weiteren gilt aber auch hier der §1 der Straßenverkehrsordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme.
Schönes WE Noch
ebenfalls ein Wehrfürer
ICh weiss:-) Es war noch sehr Früh am Morgen und ich hab´s net richtig gelesen! Sorry! Aber gute Antwort