Was fällt unter Garantieleistung
Im September stellte ich auf der Motorhaube meines 4 Jahre alten Autos einen Rostfleck fest. Für dieses Auto läuft noch eine Citroen Service Plus Garantie. Nach Werkstattbesuch wurde der Rostschaden an Citroen weitergemeldet. Heute erhielt ich als Antwort:" Citroen zahlt eine neue Motorhaube, die Lackierung ca 500 Euro bleibt an mir hängen. Gleichzeitig werde ich aufgefordert eine kostenpflichtige Durchrostkontrolle durchführen zu lassen (50-80 Euro Kosten) um meinen Garantieanspruch zu erhalten.
Was hat das noch mit einer Garantie zu tun bzw. welche Rechte habe ich im Rahmen einer Garantie?
Eine Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein (z.B. regelmäßige kostenpflichtige Kontrolle) und sich nur auf Teilleistungen erstrecken (Haube wird bezahlt, Lackierung nicht), daher leider nur die Antwort:
Das steht in den ausgehändigten Garantiebedingungen.
Nur die zählen in dem Fall.
Die Garantie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, also z.b. dass die Serviceintervalle bei Citroen eingehalten wurden, Kilometerlaufleistungen, Garantieleistungen bei Unfallschäden (entfallen meist bei den betroffenen Bautielen) usw.. Das steht in den Garantieunterlagen.
Citroen garantiert die Durchrostungsgarantie für wohl 12 Jahre für Karosserie und den Unterboden und dazu zählt auch die Motorhaube, wenn es von innen nach außen gerostet ist. Lackgarantie sind 3 Jahre.
Ansich gehört dann natürlich auch dazu, dass die Motorhaube bei einer Durchrostung wieder in gebrauchsfähigem und vollständigem Zustand hergestellt wird, also auch mit Lackierung. Eigentlich ein schwaches Zeichen von Citroen. Ich würde mal direkt bei Citroen Deutschland nachfragen was im Falle einer Inanspruchnahme der Durchrostungsgarantie für Karossereiteile alles dazugehört (also auch ob mit Lackierung) und wenn man das erfahren hat warum Citroen die Durchgerostete Motorhaube nicht Lackiert und ob diese Entscheidung mit der Eigenleistung der Lackierung so korrekt ist.
Notfalls kann man sich auch beim Anwalt Infos zur Thematik einholen.