Kaufvertrag
hallo ich habe bei einem Händler ein Auto gekauft der alle Autos im Auftrag verkauft auf jeden fall in seinen Kaufverträgen da Schlisst er auch die Garantie und Gewährleistung aus .jetzt habe ich am Auto nach ca. vier Wochen Probleme ist der Händler trotzdem haftbar zu mindest steht sein Firmenstempel auf dem Kaufvertrag
Hi
Ums kurz zu machen: Leider Nein.
Fahrzeuge im "Kundenauftrag" zu verkaufen ist ein gängiges Mittel diverser Händler um die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen.
Wenn er das auch alles ausdrücklich im Kaufvertrag verankert, gibts keine Möglichkeit den Händler bei Mängeln haftbar zu machen.
Ausnahme: Es treten kurz nach dem Kauf schwerwiegende Mängel auf, wo man eventuell auf "arglistige Täuschung" plädieren könnte.
Ich würde aber von einem Händler, der ausschließlich(!) Fahrzeuge im Kundenauftrag anbietet, grundsätzlich abraten.
Denn dieser befindet sich auf einem schmalen Grad mit Hang zur Gesetzwidrichkeit.
Du könntest dich nur noch anwaltlich beraten lassen. Gegebenenfalls klagen aber ich bezweifle stark, dass dabei etwas zu deinen Gunsten rauskommen würde.
MfG