anhängerkupplung
Hallo wissen sie was im fahrzeugschein unter pos 22 steht 7.2/8.2:920 B.ANH.BETR.WW: AHK LT.EGTG steht was heisst das genau.ist schon eine Anhängevorrichtung vorhanden , ich weiss es nicht
7.2/8.2:920
Das ist die maximal zulässige Achslast, hat mit Anhänger oder -kupplung so erst mal nichts zu tun
B.ANH.BETR.WW: AHK LT.EGTG
- direkt "übersetzt":
Bei Anhängerbetrieb wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung
- oder umgangssprachlich:
Wenn eine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist und diese eine EG-Typgenehmigung ("E-Zulassung") für das Fahrzeug hat, dann ist sie eintragungsfrei - weil sie bereits mit diesem "Code" für zulässig erklärt wurde.
Hat eine eventuell angebaute AHK keine EG-Typgenehmigung, muss sie nach Anbau abgenommen und eingetragen, genauer: mit einer Anbaukontrolle für zulässig erklärt und in die Fahrzeugpapiere nachgetragen werden.
Das sagt nichts darüber aus, ob eine AHK tatsächlich vorhanden ist oder nicht, sondern macht ausschließlich eine Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit, wenn eine vorhanden wäre.