ABS-Ring defekt - Vertragshändler übernimmt kosten nicht
Hallo,
ich habe im Mai ein Auto (Hyundai Atos Prime, BJ 2006) gekauft und irgendwann bemerkt, dass beim Abbremsen manchmal ein Geräusch auftritt, bei dem dann die Bremse hart wird und ich Schwierigkeiten haben das Auto zum Stehen zu bringen.
Da ich Fahranfänger bin, dachte ich zuerst, dass es an mir und meinem Fahrkünsten liegt. Aber mir ist klar geworden, dass selbst wenn es so ist, ich nicht weiterhin so rumfahren kann und es gefährlich ist (harte Tour: gegen eine Laterne aber nur ein äußerer Schaden)
Deswegen bin ich kurz darauf mit einer Freundin zu einem ihrer Verwandten, der sich mit Autos sehr gut auskennt. Er hat dann festgestellt, dass ein ABS-Ring gebrochen ist und hat mich zu meinem Vertragshändler geschickt.
Da war ich jetzt heute und er hat die gleiche Diagnose gestellt. Meinte jedoch, dass es nicht vom Autohaus übernommen wird, obwohl mein Garantiejahr noch nicht vorbei ist. Er verlangt dafür 120 – 140 €.
Deshalb hier meine Fragen:
- Selbst wenn in den Garantievereinbarungen des Autohauses, dieser ABS-Ring nicht aufgeführt ist, müsste ich doch noch die gesetzliche Sachmängelhaftung haben oder? Diese gilt ja auch ein Jahr, welches noch lange nicht vorüber ist.
- Gilt diese Sachmängelhaftung für diesen ABS-Ring? Ich habe auch etwas von Verschleißteilen in Erfahrung gebracht, für die das nicht zutreffen soll. Wenn nicht, habe ich dann gar keine Chance, dass es übernommen wird?
- Der Laternen-Unfall ist ja wegen dem Blockieren der Bremsen geschehen. Denkt ihr, ich könnte Sie dazu bringen die Delle kostenlos auszubeulen?
Es wäre wirklich nett, wenn ihr mir Klarheit verschaffen könntet, ob es zu Lasten meines Vertragshändlers sein müsste oder ob wirklich nur ich es zahlen muss. Ersteres ist mir als armer Azubi natürlich lieber
Und noch ganz wichtig: Die Verschleißteilfrage, ob der ABS-Ring dazu zählt oder es sich um einen Mangel handelt (s. Punkt 2)
Bei Sachmängelhaftung müsste man nachweisen, dass der Bruch des ABS-Rings schon vor bzw. unmittelbar nach dem Kauf bestanden hat, also das Fahrzeug schon so erworben wurde. Sonst würde ich sagen handelt es sich um ein normales Verschleißteil, es sei denn in den Garantievereinbahrungen des Autohauses ist die Bremsanlage mit integriert.
Man könnte auch mal sich Informationen beim Ánwalt einholen, ob man nach entsprechender Nutzunsdauer noch Chancen auf Kostenübernahme seitens des Händlers hat oder nicht.
"... müsste ich doch noch die gesetzliche Sachmängelhaftung haben oder? Diese gilt ja auch ein Jahr, ..."
Ja, aber:
Nach 6 Monaten ab Kauf tritt die Beweislastumkehr ein, ab dem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass es sich bei dem Mangel auch um einen Sachmangel handelt.
beim Kauf bereits vorhanden, aber noch nicht erkennbar
der Mangel basiert nicht auf einem nutzungs-üblichen Verschleiß (Laufleistung des Fahrzeugs) oder Alterung (Alter des Fahrzeugs)
kein Fremdverschulden, zB. beim Wechsel auf Winterreifen nicht aufgepasst,
"Üblich" ist hier auch auf das Fahrzeug bezogen, um das es geht. Wenn es ein sehr häufig auftretender Fehler bei diesem Fahrzeugtyp ist, dann ist es "üblich", auch wenn es bei allen anderen Fahrzeugherstellern nie kaputt geht.
(nur zur Erläuterung, ob das jetzt hier vor liegt, kann ich nicht sagen)
"2. Gilt diese Sachmängelhaftung für diesen ABS-Ring? Ich habe auch etwas von Verschleißteilen in Erfahrung gebracht, für die das nicht zutreffen soll."
Das gilt uneingeschränkt für alle Bauteile, auch für Verschleißteile wie Bremsen und Kupplung. Die Abnutzung ist ausgenommen, das Bauteil selbst ist voll in der Sachmangelhaftung.
Dass ein Bremsbelag dünner, irgendwann "weg" ist, das ist übliche Abnutzung. Bricht die Platte, auf der der Belag geklebt ist, dann ist es ein Sachmangel.
"..., habe ich dann gar keine Chance, dass es übernommen wird?"
Aus der Ferne schwer einzuschätzen, weil viele Dinge noch geprüft werden müssten, um eine halbwegs richtige Aussage treffen zu können.
"3. Der Laternen-Unfall ist ja wegen dem Blockieren der Bremsen geschehen. Denkt ihr, ich könnte Sie dazu bringen die Delle kostenlos auszubeulen?"
Ich vermute! nein.
Die Bewertung bei "Folgeschäden" ist noch viel schwieriger als bei einem Sachmangel.
- Es muss ein Sachmangel vor liegen
- Der Sachmangel muss die Ursache sein
- der Folgeschaden muss unausweichlich gewesen sein
Unausweichlich bedeutet, dass er als direkt Folge des erstmaligen Auftretens des Mangels entstanden ist.
Ist der Mangel am Montag aufgetreten und der Unfall erst am Freitag, dann wird das nichts, auch dann nicht, wenn man den bemerkten Effekt nur falsch interpretiert hat.
Wenn "Ungewohntheiten" bei der Bremse auftreten, dann muss der Wagen sofort angehalten werden (so gut es eben geht) und auf einem Abschlepper zu einer Fach-Werkstatt.
Alles andere ist nicht nur "auf eigenes Risiko", sondern bedeutet auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Dass es keiner macht, weil es gerade am wenigsten in den Kram passt und einiges an Geld kostet, was man nicht hat - mag alles sein, ändert aber nichts an den Pflichten und Risiken die man dann hat.
Meine Vorredner haben es eigentlich schon ausgezeichnet beschrieben.
Ich würde dir aber raten Unverzüglich zum Fachanwalt zu gehen und dich beraten lassen.
Und sowohl den Mangel als auch die Weigerung des Händlers beschreiben.
Aufgrund dessen, dass sich bereits das erste halbe Jahr der Sachmängelhaftung zu Ende neigt solltest du schnell handeln!
PS: Als "armer" Azubi könnte es sein, dass du Gerichtskostenbeihilfe beantragen kannst um dein Recht durchzusetzen.