Neuwagen wurde mit sommer statt ganzjahresreifen geliefert erst nach einem jahr bemerkt
hallo
und danke für deine Antwort....habe doch keine Namen genannt....Aber ok, schaue mal ob ich nur mal nach den Reifen um Hilfe bitte....
schönen Sonntag.
hallo,
ich habe im letzten Jahr einen neuen Seat Mii gekauft.
Bei der ersten Jahresinspektion wurde vom Meister festgestellt, das ich noch Sommerreifen am Auto habe.Ich habe ihn aber mit Ganzjahresreifen(was auch im Kaufvertrag steht)gekauft.
Das Autohaus meinte, ich hätte das bei der Auslieferung
kontrollieren müssen. Da ich schon fast 30.000 KM mit den Reifen gefahren sei sind 50% der Reifen schon abgefahren, da könne man mir nur entgegen kommen indem mir 50% beim Kauf von Ganzjahres erlassen werden.
Nun meine Frage???
Hätte ich wirklich als Leihe, alles prüfen müssen, was als Sonderwünsche im Kaufvertrag steht?? Wird das denn nicht Im Autohaus überprüft??
Ich gehe doch davon aus, das alles nach Wunsch geliefert wird. Das war bei meinen anderen Neuwagen ja auch immer ok.
Danke für eure Hilfe
Hat dich dein Anwalt nicht beraten? In einem laufendem Verfahren solltest du vielleicht nicht soviel im Internet Preis geben.
Du hast keine Namen genannt. Aber es ist nicht abwegig, dass Mitarbeiter eines Autohauses hier rumgeistern, um zu sehen wie ihre Autos, bzw Autohaus bewertet werden. Anhand der Beschreibung ist es offensichtlich, wer gemeint ist. Gibt ja nicht viele Seat Autohäuser die solche Probleme mit einem Kunden haben.
ganz lieben Dank. Habe nur mit den Reifen geschrieben...Mein Anwalt ist nun erst mal 2 Wochen im Urlaub, deshalb wollte ich mal zu diesem Thema Meinungen hören.
Gruß
singmaus13
Verstehe jetzt Deine Fragestellung nicht so sehr - nebenbei:
Satzzeichen sind eher Einzelgänger und keine Rudeltiere.
Grundsätzlich muss doch eigentlich Dein Anwalt diese Frage verbindlich beantworten - hat die nicht gefallen?
Nicht nur bei Sonderwünschen, sondern grundsätzlich muss man immer prüfen, ob man auch das geliefert bekommen hat, was man wollte - und hoffentlich auch bestellt hat.
Nur stellt sich doch hier diese Frage nach einer Prüfung nicht. Derartige Argumentationen benötigt man, um Forderungen abzuweisen, wird doch hier nicht gemacht.
Hier wurde falsch geliefert und das Autohaus als verantwortlicher Lieferant (Vertragspartner) ist schadensersatzpflichtig und will das doch auch uneingeschränkt machen.
Die Anrechnung einer bereits erfolgten Nutzung ist völlig richtig:
Einen Anspruch auf kostenlose Nutzung bei fehlerhafter Lieferung gibt es nicht. Schadensersatz bedeutet, dass ein wirtschaftlicher Schaden ersetzt werden muss und Dein wirtschaftlicher Schaden sind falsche Reifen, die zu rund 50% abgefahren sind, somit auch nur ein Schadensersatzanspruch über ~50%.
Was anderes wäre es, wenn hier bei winterlicher Fahrbahnbedingungen ein (Unfall-)Schaden eingetreten wäre, der auf die Nutzung von den falsch gelieferten Sommerreifen zurückzuführen gewesen wäre, hätte, wäre, wenn - ist aber nicht.