Reifengröße
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Kia Service habe ich ein Fahrzeug Kia ceed_sw, Ausstattung exklusive, 1260/ ADA0, erworben. Dazu einen Satz Winterräder in der Dimension 195/ 65/R15. Diese Winterräder wollte ich heute bei einem Kia Fachhändler montieren lassen. Dort meinte, diese Räder in dieser Dimension dürfen bei dieser Ausstattung des Fahrzeuges nicht montiert werden. In der Zulassung stehen die Dimension 205/ 55/R16 und die R16 sei die Mindestgröße der an diesem Fahrzeug zu verwendenden Räder.
Der Kia Service andererseits ist der Auffassung aufgrund eines Gutachtens sei die gelieferte Größe zulässig und verweigert den Umtausch. Ich stehe nun mitten drin.
Für mich ist die Frage, was ist nun richtig? Sind die gelieferten Winterräder für dieses Fahrzeug zugelassen?
Bitte informieren Sie mich umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kirsch
Dann würde ich mir von Kia eine Kopie des Gutachtens geben lassen und alles ist gut.
Grundsätzlich gilt:
Mindestens eine zugelassene Größe für Reifen und Felgen steht in Deinem Kfz-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Aber die dort eingetragenen Größe muss nicht unbedingt die einzige zugelassene Größe sein.
Weitere erlaubte Größen findet man meistens im Bordbuch/Betriebsanleitung Des Fahrzeuges oder im sog. COC-Papier.
Wenn die Größe 195/ 65/R15 in keiner der genannten Quellen auftaucht und auch der Reifenhändler/die Werkstatt keine Unterlagen darüber hat das diese Größe zulässig ist, dann kann es sein das diese Größe tatsächlich nur mit extra Gutachten gefahren werden darf.
Wenn Kia also schon von einem Gutachten redet dann sollen Sie Dir das Gutachten - oder einen anderen Nachweis, z.B. eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) auch zukommen lassen.
Es kann sein (und ist auch häufig so), dass es ausstattungsabhängige Unterschiede bei dem mindest-zulässigen Felgendurchmesser gibt.
Stärkere Motorisierungen (oder auch schwere, Dieselmotor) haben oftmals größere Bremsen verbaut (Durchmesser Bremsscheibe und/ oder größerer Bremssattel) und damit sind dann größere Mindestdurchmesser der Felge notwendig.
Verbindlich dafür ist das CoC, dort stehen alle ab Werk zulässigen Größen für exakt dieses Fahrzeug aufgeführt - lesen und man weiß exakt, was geht.
In der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug ist das zwar auch korrekt aufgeführt, allerdings ist so eine Bedienungsanleitung immer für alle Bauarten des Fahrzeugtyps und man muss teilweise ganz genau aufpassen, dass man auch die richtige Tabellenspalte mit der eigenen (Motor-)Ausstattung findet.
Anfragen beim Hersteller/ Importeur sind auch nicht ganz ohne. Macht man das per Mail und gibt die vollständige FIN des eigenen Fahrzeugs mit an, dann wird auch die richtige Antwort kommen, am Telefon und ohne zweifelsfreie Identifikation der relevanten Details, dann dürfte die Antwort eher riskant sein.
Aber es ist ganz einfach, die CoC des Fahrzeugs hat man mit ausgehändigt bekommen, dort nachlesen.
Für sämtliche Abweichungen, die nicht in der CoC aufgeführt sind, ist ein Gutachten notwendig, entweder eine "allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) oder ein "technisches Gutachten gem. §19.3 StVZO" (TG), umgangssprachlich auch als "Teilegutachten" bezeichnet.
Das sind nicht irgendwelche Zettel von einem Räder-, Reifen- oder Fahrzeug-Hersteller, sondern amtliche Dokumente mit Stempel und Unterschriften einer großen Prüforganisation (TÜV oder Dekra) und - bei einer ABE - auch des KBA.
Diese Gutachten sind genau zu lesen, ob tatsächlich dann auch das eigene Fahrzeug aufgeführt ist und diese kleineren Felgen (gegenüber den Angaben der CoC) freigegeben sind.
Ebenfalls sind in diesen Gutachten genannte Auflagen vollständig zu beachten (zB. Anbauabnahme, Eintragungspflicht, ...)
Schaue in die CoC deines Fahrzeugs, was dort steht geht problemlos und "einfach so". Alles andere macht mehr oder weniger großen Aufwand - wenn es überhaupt machbar sein könnte.
Danke für dem Hinweis!
Das eine Kopie und ein Ausdruck unterschiedliche Rechtskraft haben war mir nicht bekannt, ist aber auch wirklich unlogisch...
Aber wie du schon sagst, "Muss man jetzt auch nicht verstehen...!