Ich habe auf dem Zufahrtsweg zu denPakboxen eines öffentlichen Parkplatzes geparkt. Zusammenstoß!
Ich parkte auf dem Zufahrtsweg eines öffentlichen Parkplatzes. Ein aus einer rechts von mir liegenden Parkbox rückwerts ausfahrendens Auto übersah mich und fuhr in meinen rechten Kodflügel rein. Wie ist die Rechtslage?
Stand dein Auto schon länger?
"...parkte auf dem ZUFAHRTSWEG..."
Ich denke mal das dort parken nicht unbedingt erlaubt war - oder?
Das gibt dem anderen natürlich nicht das Recht in Dich rein zu kacheln, - aber ich denke das Dir da eine Mitschuld zugewiesen wird.
Immer eine Einzelfallentscheidung, da auf Parkplätzen im Regelfall gegensätzliche Bestimmungen wirken:
gegenseitige Rücksichtnahme, das wären "50/50" - was tatsächlich 50% vom Gesamtschaden bedeutet und nicht das gern vermutete "jeder zahlt seins".
Der Rückwärtsfahrer hat besondere Aufmerksamkeitspflichten, danach zu 100% der rückwärts Ausparker.
Somit dann immer eine genaue Aufschlüsselung der Situation und entsprechende Verteilung der Haftung.
Wobei es allerdings immer möglich ist, dass in der Einzelfallprüfung auch aus entsprechendem Fehlverhalten eine 100%-Haftung des Nicht-Rückwärtsfahrers herauskommen kann.
Regelfall bedeutet nicht "immer". Von einer Regel kann in begründeten Fällen abgewichen werden - und wird dann auch.