Geparkt nicht ensprechend der Parkflächenmarkierung
Ich habe mein Auto auf einem kostenfreien Parkplatz einer DB-Bahnhaltestelle geparkt. Dieser Parkplatz hat Parkflächenmarkierungen und an div. Stellen Halteverbotschilder. Der Parkplatz wird von einem kommunalen VÜD kontolliert.
Es gibt nun einige Stellen auf diesem Parkplatz welche offiziell nicht fürs Parken vorgesehen sind aber auch nicht mittels Halteverbot-Schilder gekennzeichnet sind. Da an der Parkplatzeinfahrt kein Hinweisschild angebracht ist welches darauf hinweist dass nur in den markierten Flächen geparkt werden darf werden diese Flächen auf zum parken genutzt. Nun hats mich halt mit einem Verwarnungsgeld erwischt. "Geparkt nicht
entsprechend der Parkflächenmarkierung"
Ich möchte gerne wissen ob diese Verwarnung mit Geldstraße überhaupt rechtens ist.
Ja
Ja, das ist so!
Wenn Parkflächen markiert sind muss innerhalb dieser Markierungen geparkt werden.
Ich habe schon mal eine Verwarnung bekommen weil ein Wagen vor mir so geparkt hat das er mit dem Heck in "meine" Parkfläche reinragte.
Also musste ich mich dann auch so stellen das mein Heck ca 20 cm über den weißen Rahmen hinaus ragte.
Laut Auskunft des Mitarbeiters vom Ordnungsamt hätte ich den Platz dann gar nicht belegen dürfen.
Der andere der vor mir stand hätte auch eine Verwarnung bekommen, hatte aber das Glück schon vorher weggefahren zu sein.