Verkehrskontrolle mit Druck
Hallo Freunde
Ich heiße Lisa und bin beim Autofahren wirklich extrem genervt von der Polizei.
So langsam habe ich echt genug davon, deshalb würde ich gerne wissen wie die rechtliche Situation für eine Verkehrskontrolle aussieht.
Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde. Hierbei spielt es absolut keine Rolle wann, wo und unter welchen Umständen das passiert. Ich habe mich in irgendwelchen Fragen nie mit Drogen in Verbindung gebracht und immer gesagt dass ich keine konsumiere. Desweiteren war ich noch niemals auffällig im Bezug auf BTM-Verstoss oder Alkoholeinfluss am Steuer oder sonst wo!
- Wie hat eine Verkehrskontrolle abzulaufen?
- Inwieweit bin ich verpflichtet den Polizisten Auskunft zu geben?
- Müssen die Polizisten irgendeinen Verdacht haben um mich zu einem Drogentest aufzufordern oder ist es rechtlich zulässig jeden Verkehrsteilnehmer grundlos auf Drogenkonsum zu überprüfen?
- Für den Fall das ein Verdacht vorliegen muss...wie hat er auszusehen?
- Bin ich verpflichtet vor Ort mehr zu tun als meine Papiere zu zeigen?
- Sind diese Drogenschnelltests und Koordinationstests nun wirklich freiwillig?
- Ist es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zulässig eine Person zu durchsuchen?
- Ist es zulässig das Fahrzeug zu durchsuchen?
- Darf ein Bluttest durchgeführt werden wenn ich einen Drogenschnelltest verweigere?
- Wer trägt die Kosten für den Fall das ich den Schnelltest verweigere und die polizei einen Bluttest fordert? (Damit meine ich alle anfallenden Kosten wie z.B. Transport, Absicherung meines Fahrzeugs, Bluttest usw.)
- Sind Polizisten verpflichet mir ehrliche Auskunft zu geben wenn ich ihnen Fragen über meine Rechte und Pflichten stelle?
- Habe ich das Recht mir vor Ort einen schriftlichen Beleg über ihre Auskunft geben zu lassen?
- Sind Polizisten verpflichtet mir Ihre Identität preis zu geben?
- Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?
- Darf ein Polizist mein Auto weg fahren nachdem er mich angehalten hat? Oder darf eine Person von mir das Fahrzeug wegfahren und die Polizei muss warten bis das Fahrzeug weggefahren wurde?
- Wer muss die Kosten für mein Heim fahren von der Blutentnahme Stelle tragen wenn ich nachts um 3:00 Uhr keine Möglichkeit mehr finde?
Könnt ihr mir bitte helfen,
Ich möchte mich als Frau nicht in solchen Situationen benachteiligt fühlen.
Ein Nachbar von mir Robert hatte auch diesen Fall.
Liebeliebe liebe Grüße
Lisa
- Inwieweit bin ich verpflichtet den Polizisten Auskunft zu geben?
Angaben zur Person, mehr muss man nicht machen - kann aber taktischer klüger sein, wenn man mehr als nur seine Pflichten macht.
- Müssen die Polizisten irgendeinen Verdacht haben um mich zu einem Drogentest aufzufordern oder ist es rechtlich zulässig jeden Verkehrsteilnehmer grundlos auf Drogenkonsum zu überprüfen?
Es gibt drei Stufen:
- Stufe ist die Frage: "Sind sie mit einem Test einverstanden"
Benötigt keinen Anlass oder Verdacht und kann man ablehnen.
Stufe ist die Aufforderung, einen Test zu machen.
Benötigt einen ausreichenden Anfangsverdacht, es reicht allerdings auch ein schwacher Verdacht, wie zB. das "falsche" Auto, "falsche" Alter, "falsche" Kleidung UND eine zusätzliche Situation wie zB. entsprechende Konzertveranstaltung in der Nähe oder auch entsprechender Wochentag und Tageszeit (Stichwort: "Disco-Unfälle").
Das Verneinen der allgemeinen Frage der Stufe 1 mit "Sind sie mit einem Test einverstanden" ist kein ausreichender Verdacht, um zu einen Test aufzufordern.
Diese Aufforderung zu einem Schnelltest kann man verweigern.
- Stufe ist dann die zwangsweise Entnahme von Blut und hierfür muss ein begründeter Verdacht vorliegen.
Neben schwachen Verdachtspunkten müssen hier deutliche Verdachtsmomente existieren, also entsprechende Verhaltensauffälligkeiten, verzögerte Pupillenreaktion und ähnliches.
Eine zwangsweise Blutentnahme darf auch nur ein Richter anordnen und dem müssen eben diese erheblichen Verdachtspunkte auch vorgelegt werden, bevor hier die Anordnung der Zwangsmaßnahme erfolgt.
Die Verweigerung einer Schnelltestanordnung ist kein Verdachtspunkt.
- Bin ich verpflichtet vor Ort mehr zu tun als meine Papiere zu zeigen?
Auch noch das Vorzeigen der Pflichtausrüstung mit Warndreieck und Verbandskasten, aber mehr muss nicht sein.
Es kann allerdings sein, dass ein entsprechend "unkooperatives" Verhalten (Wortwahl, der Versuch einen Polizisten schlau zu machen, Provokationen, ...) in einer Kontrolle mit weiteren vorliegenden Punkten dann den Level ausreichend hoch steigen lässt, dass bereits die Schwelle einer Zwangsentnahme deutlich überschritten wurde und nur noch ein freiwilliger Schnelltest vor dann richtig erheblichen Unannehmlichkeiten schützten kann.
- Sind diese Drogenschnelltests und Koordinationstests nun wirklich freiwillig?
Ja, uneingeschränkt freiwillig und die alleinige Verweigerung führt nicht zum Bluttest.
Allerdings können bereits für die Anordnung eines Bluttest ausreichende Verdachtsmomente vorliegen und ein freiwillig mitgemachter (und natürlich bestandener) Schnelltest erspart einem dann die weiteren Schritte.
Der übliches Satz: "Wenn Sie den Schnelltest nicht machen, dann werden wir einen Bluttest machen" mag für den Betroffenen immer als Drohung aufgefasst werden, dass man den Schnelltest "freiwillig" mitmachen muss - ist es aber nicht.
Es ist keine Drohung, sondern eine Information (die dem Verdächtigen gegeben werden muss!), dass bereits so ausreichende Verdachtsmomente existieren, dass der Bluttest bereits gebucht ist. Nur mit dem Schnelltest besteht noch eine Chance, den Bluttest abzuwenden.
- Ist es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zulässig eine Person zu durchsuchen?
- Ist es zulässig das Fahrzeug zu durchsuchen?
Bei ausreichenden Verdachtsmomenten ja.
- Wer trägt die Kosten für den Fall das ich den Schnelltest verweigere und die polizei einen Bluttest fordert?
Ist der Bluttest positiv und es liegt eine berauschte Fahrt vor, dann der Fahrer - sind etwa 260 Euro, die da in Rechnung gestellt werden.
Ist der Bluttest negativ, dann "der Staat", also der Steuerzahler.
Wobei die Absicherung Deines Fahrzeugs zwar unter polizeilicher Überwachung erfolgt, aber Dein Problem ist.
- Sind Polizisten verpflichet mir ehrliche Auskunft zu geben wenn ich ihnen Fragen über meine Rechte und Pflichten stelle?
Nein, dürfen sie nicht.
Verbindliche Rechtsauskünfte dürfen ausschließlich Volljuristen geben. Ein Polizist ist ein Polizist (oder wie auch immer die korrekte Berufsbezeichnung der entsprechenden Person ist), aber kein Voll-Jurist, das sind ausschließlich Anwalt, Staatsanwalt und ein Richter.
- Habe ich das Recht mir vor Ort einen schriftlichen Beleg über ihre Auskunft geben zu lassen?
Nein,
gegebene Auskünfte sind ohnehin unverbindlich und vollständige Akten- bzw. Vorgangseinsicht bekommt ohnehin nur ein von Dir beauftragter Anwalt.
- Sind Polizisten verpflichtet mir Ihre Identität preis zu geben?
Ja,
Name und Dienststelle, die haben dafür extra Visitenkarten, eher selten dabei, jedoch immer auf dem Revier zu liegen.
- Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?
Man muss schnellstmöglich anhalten, ohne andere zu gefährden und so wenig wie in der Situation möglich zu behindern.
Nur so als Randbemerkung passend zu den Fragen 13 und 14:
Die Waldformel ist zu beachten (wie in den Wald hinein, so auch heraus). Es sollte jedem ganz deutlich bewusst sein, dass die Waldformel in derartigen Situationen gewisse Effekte auslöst und mit einem entsprechenden "in den Wald hinein" u.U. die ersten starken Verdachtsmomente für den Bluttest gesetzt werden.
Niemand muss einem Anderen in den Hintern kriechen, aber Sachlichkeit und persönlicher Respekt sind immer noch Mindestebenen einer Kommunikation.
- Darf ein Polizist mein Auto weg fahren nachdem er mich angehalten hat?
Wenn der Wagen von der aktuellen Stelle weg muss und niemand anderes vorhanden ist, der den Wagen fahren kann oder darf, dann fährt auch ein Polizist den Wagen zum nächstmöglichen Abstellort.
Darf man dem Polizisten aber verbieten, ob das allerdings wieder sehr schlau ist, ist eine andere Frage.
(15a) Oder darf eine Person von mir das Fahrzeug wegfahren und die Polizei muss warten bis das Fahrzeug weggefahren wurde?
Wenn der aktuelle Abstellort eine Gefährdung bzw. vermeidbare Behinderung darstellt, dann muss die Polizei warten.
Allerdings ist das dann eigentlich immer ein weiterer Streifenwagen, der das Fahrzeug absichert, bis der Abschlepper vor Ort ist.
Die Kosten für diese Zusatzarbeiten sind dann in jedem Fall von Dir zu tragen, auch wenn keine berauschte Fahrt vor lag.
Eine für Dich kostenfreie Möglichkeit hatte bestanden und die hast Du verweigert, wie Du auch schon den Schnelltest verweigert hast. Irgendwelche dann noch aufgestellten Forderungen, dass die Polizei auf einen Kumpel von Dir zu warten hat - die können warten und machen dies auch manchmal, aber einen Rechtsanspruch hast Du nicht und bei einer Entscheidung, ob man nun auf einen Kumpel noch sonderlich wartet oder nicht, spielt dann auch die Waldformel wieder mit rein.
- Wer muss die Kosten für mein Heim fahren von der Blutentnahme Stelle tragen wenn ich nachts um 3:00 Uhr keine Möglichkeit mehr finde?
Du selbst,
Du hattest mit dem Schnelltest die Möglichkeit, derartige Kosten abzuwenden. Der Schnelltest ist freiwillig und kann abgelehnt werden, bedeutet aber nicht, dass durch die Ablehnung entstehende zeitliche oder finanzielle Nachteile ausgeglichen werden müssen.
Auch wenn diese Schnelltest, egal ob Alk oder Drogen, als das Böse überhaupt angesehen werden und (teilweise auch sehr merkwürdige) Hinweise im Netz zu finden sind, wie man diesem Schnelltest ausweichen kann - so stimmt das dann doch nicht so ganz.
Diese Schnelltest dienen als Schutz, als Entlastung eines Verdächtigen, mit dem man sehr schnell vielen ansonsten folgenden Unannehmlichkeiten ausweichen kann.
Wer bereits ganz offiziell von Seiten der Polizei darüber informiert wurde, dass ein Bluttest durchgeführt werden wird und dann seinen allerletzten Rettungsring, nämlich den Schnelltest ablehnt - der ist kein Held, der vollständig seine Rechte kennt und durchsetzt, sondern einer, der irgendwann mal ganz hart mit dem Kopf aufgeschlagen ist.
Ich persönlich hatte mal den Fall, dass ich eine Landstrasse mit Tempolimit 70 befuhr. Im Dunkeln. Meine Geschwindigkeit betrug 75. Hinter mir tauchten Scheinwerfer auf. Sehr dichtes auffahren. Ca 7m Abstand. Nervte extrem aber ich fuhr nicht schneller. Wenig später überholte mich das Auto dann, und siehe da es war die Polizei. Was hier versucht wurde ist offensichtlich !
Ich wurde in 6 Jahren Führerschein ca 50 mal kontrolliert und es wurde nie was gefunden. Wenn du denen blöd kommst dauert es erst recht länger, da kannst du nix machen, also einfach freundlich und kooperativ bleiben.
Mach die Antwort mal als FAQ.
sehr wissenswert.