Muss ich Abschleppgebühren zahlen obwohl ich rufbereit war?
Habe heute versehentlich mein Auto auf einem Privatparkplatz abgestellt. Keine Frage es war falsch, aber ich habe das Schild an der Straßeneinfahrt nicht wahr genommen. Mir stellt sich die Frage dürfen die mich abschleppen obwohl ich für jeden erreichbar gewesen bin. Habe eine Alarmanlage wo auf der Scheibe extra steht bitte Klopfen mit einem Telefonsymbol. (nicht zu übersehen da es blinkt) Hintergrund ist wenn mann dagegn klopft bekomme ich einen Anruf mit der Meldung das jemand mich zu meinemn Fahrzeug ruft. Jetzt als ich eingetroffen bin 30 sek nach dem meine Alarmanlage mich benachrichtigt hat als das Fahrzeug angehoben wurde, verlangt der nette Mann 138,00€ für die Anfahrt. Ist für mich Abzocke da ein abschleppen sinnlos gewesen ist da wie gesagt mich zu rufen einfacher gewesen wäre.
Habe unter Vorbehalt gezahlt aber ist das rechtens?
Gestatten das ich eine Gegenfrage stelle?
Ist es rechtens gerade da zu parken wo Platz ist weil man ja immer erreichbar ist? Von anderen zu verlangen zu "klopfen" und zu warten bis der gnädigste meint er muß zum Auto zurückkommen?
Nein, es gibt keine Pflicht das jemand sich bei dir meldet. Wenn ein Ordnungshüter durch dein Kennzeichen versucht deine Telefonnummer heraus zu finden oder "klopft" dann macht er das aus Gefälligkeit.
Und wenn der Wagen am Haken ist zahlst du die Abschleppkosten.
Bedanke Dich bei dem Vollpfosten, der verbreitet hat, dass Telefonnummer oder Ähnliches im Fahrzeug vor dem Abschleppen "schützt".
Es KANN angerufen werden, muss aber nicht.
Viele Gemeinden schleppen sofort, auch ohne jede Behinderung durch das Fahrzeug (und natürlich ohne Anruf) ab, wenn eine derartige Info im Fahrzeug erkennbar ist.
Gem. schon mehrerer Gerichtsurteile darf bei einer derartigen Info berechtigt davon ausgegangen werden, dass hier vorsätzlich falsch geparkt wurde. Und bei Vorsatz darf immer auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.