Muss ich Abschleppgebühren zahlen, obwohl ich nicht abgeschleppt wurde?
Habe heute einen Brief einer Anwaltskanzlei bekommen, nachdem ich im Juni auf einem Grundstück einer Firma geparkt habe. Angeblich haben die ein Abschleppunternehmen beauftragt. als das kam, war ich wohl schon weg, ich hatte weder ein Ticket am Auto, noch hat mich irgendjemand angesprochen. In diesem Brief steht auch leider keine Uhrzeit, da ich an dem Tag definitiv arbeiten war. Ist das rechtens? Da könnte ja jeder kommen? Wie verhalte ich mich?
Zumindest die Leerfahrt muss bezahlt werden. Da es aber offensichtlich ein vom Privatmann beauftragtes unternehmen ist, muss es er einklagen. Wo du warst ist egal, wo das Auto stand ist wichtig.
"... muss es er einklagen ..."
Das "muss" ist gewaltig falsch.
Eine Zahlungspflicht besteht nicht aufgrund einer Klage sondern aufgrund des Falschparkens. Eine Rechnung ist aufgrund einer Sachlage berechtigt oder nicht, aber nicht aufgrund eines Richterspruchs.
"Muss" liegt hier auf Seiten des Falschparkers bzw. Fahrzeughalters. Der MUSS die entstandenen Kosten bezahlen.
Der Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigter KANN bei Nichtzahlung dann den Betrag einklagen.
Und wenn das eingeklagt wurde, dann MUSS der Falschparker die Kosten für das Abschleppen bzw. die Leerfahrt UND zusätzlich die entstandenen Gerichts-, Verfahrens- und Anwaltskosten des Klägers bezahlen.
Wichtig hierbei ist : Kann es bewiesen werden das das Auto zum genannten Zeit dort stand und ob wirklich ein abschlepper unterwegs war oder das wieder mal ein Mahnschreiben/ Forderungsschreiben der besonderen art war.