Hallo zusammen,
bei den elektronischen Verkehrsschildern v.a. auf Autobahnen frage ich mich, wie das mit der Beweisführung ist:
Da die elektronischen Schilder sich häufig ändern können, wird mir als Autofahrer die Beweisführung über das, was ich sehen konnte, erschwert. Abfahren, zurück, Strecke nochmal fahren macht keinen Sinn, das Schild kann sich ja verändert haben, und ständige Videoaufnahme kann man ja auch nicht verlangen, wenn überhaupt zulässig.
Wird das irgendwie anerkannt, z.B. dadurch, dass die Beweislast nicht mehr bei mir liegt?Bei der Anzeige sind technische Fehler, Bedienfehler usw. vermutlich leichter möglich als bei Blechschildern, die immerhin jemand physisch in die Hand nehmen und aufstellen muss. Haben diese elektronischen Tafeln eine Funktion, dass die Autobahnmeisterei (oder wer sie steuert) kontrollieren kann, was tatsächlich angezeigt wird?
Wird irgendwie aufgezeichnet oder dokumentiert, was die Tafeln wann angezeigt haben (oder haben sollten)? Wenn nein, wie kann die Behörde/Polizei dann gerichtsfest nachweisen, welches Tempolimit zum Zeitpunkt eines Blitzens angezeigt wurde? Wenn sie es nicht kann, dann würde ich als Autofahrer einfach den Bussgeldbescheid anzweifeln und ein Gericht müsste mir eigentlich Recht geben.
Man kann sich sogar den Fall überlegen: Tempo 120 elektronisch angezeigt, ich kann aber gerade nur 20 fahren. Hinter mir springt das Schild auf 80. Eine Weile später löst sich der Stau auf, ich fahre 120 und werde geblitzt. Ohne Videokamera kann ich nichts beweisen...