Hallo hätte mal eine Frage wegen Parken
In unserer Wohnanlage, vor dem Haus befindet sich eine Fläche in der drei Fahrzeuge Parken könnten. Ein Mitbewohner, der in der Anlage eine kleine Firma betreibt benutzt alle freie Flächen für seine Firmenfahrzeuge oder seine Mitarbeiter. Eine Möglichkeit sein eigenes Fahrzeug abzustellen vor dem Haus ist in dem Fall unmöglich, Einkäufe ins Haus zubringen kann man vergessen weil in der Umgebung kein Platz vorhanden ist. Kann es sein das einer alles belegen kann obwohl es Gemeinschaftseigentum ist!!!!
Wenn es sich bei dieser Fläche um öffentlichen Straßenbereich handelt, dann darf dort jeder parken - wer zuerst kommt, der malt zuerst (ist sogar Gesetz: §12 Abs.5 StVO).
Wenn es sich um einen privaten Bereich handelt, dann muss dies durch den Eigentümer bzw. Verwalter zB. im Rahmen einer Hausordnung, geregelt werden.
Die Frage ist ohne weiteres Detailwissen nicht korrekt zu beantworten.Ist die Firma Eigentümer oder Mieter,sind sie Eigentümer oder Mieter.Sind die Parkplätze von der Firma gemietet,oder hat sie die selbst angelegt?Sind Parkmöglichkeiten im Mietvertrag zugesichert? usw.Erst wenn diese Fragen geklärt sind,kann man etwas dazu sagen.
Alles Andere ist reine Spekulation.
Also mir fielen jetzt 3 Varianten ein:
Wenn die Parkplätze auf einem öffentlichen Grund liegen dann darf er das durchaus. Ist dann zwar ärgerlich aber nicht zu ändern.
Wenn sie direkt zum Haus gehören (also dem Hauseigentümer) aber nichts genau geregelt ist würde ich mal den Vermieter fragen bzw. darauf aufmerksam machen.
Ist dir vertraglich einer der Stellplätze zugesichert, über Mietvertrag oder über einen gesonderten Vertrag, besteht deinerseits ein Anspruch darauf. Auch in dem Falle würd ich erstmal den Vermieter kontaktieren.
Ich, sowie derjenige sind Eigentümer in der Wohnanlage, Die Fläche vor dem Haus gehört zum Gemeinschaftseigentum, hat mit öffentlich nichts zutun. Die Plätze kann man nicht mieten da ja die Gemeinschaft zustimmen müsste, bis jetzt nicht der Fall.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum und ist in der Hausordnung geregelt, derjenige ignoriert das einfach und Parkt die Fläche zu. Die Hausverwaltung bemüht sich nicht sonderlich darum. Aber es müsste doch irgendetwas gesetzliches geben das sowas verhindert