Ab welcher Kilometerleistung ist die erste Inspektion beim KIA Sportage, 1,6 L; 136 PS fällig?
Ich habe einen KIA Sportage 1600ccm, 136 PS gekauft, EU - RE - Import. Leider ist die Betriebsanleitung und Bordbuch für Inspektionen etc. in tschechischer Sprache verfasst. Ab wann und in welchen Intervallen muss ich zu den Inspektionen?
Ich würde mal ein deutsches Buch im Internet kaufen...
Schon einmal auf die Idee gekommen, auf der Internetseite von Kia zu gucken? Dort steht es nämlich...
http://www.kia.com/de/service/serviceintervalle/
Einfach das pdf Dokument downloaden.
In Tschechien beim Händler nachfragen oder das tschechische Wartungsheft übersetzen lassen.
Kia(-Deutschland) gehört zu den Leuten, die da Unterschiede machen und haben, und dies bei zB. Garantien in Verbindung mit "überzogenem" Inspektionstermin dann sehr genau nehmen.
Die Infos auf der deutschen Kia-Homepage gelten für "deutsche" Fahrzeuge, also Fahrzeuge, die bei einem deutschen Vertragshändler über Kia-Deutschland bezogen wurden.
Für grau-importierte Fahrzeuge gelten oftmals und bei vielen Fahrzeugherstellern deutlich kürzere Inspektionszeiträume. Wird dann eine Inspektion verspätet, nämlich nach den deutschen Vorgaben ausgeführt, dann war es das mit Garantie - ist bereits mehrfach vorgekommen.
Auch wenn das hier schon älter ist:
Das PDF unter
http://www.kia.com/de/-/media/de/add-ons/downloads/downloadable-files/service/update_navigation/wartungsintervalle-kia-fahrzeuge-stand-mai-2014.pdf
sagt auf jeder Seite ganz deutlich: "Die oben genannten Angaben beziehen sich auf alle in Deutschland zugelassenen Kia- Fahrzeuge."
War das vor einem Jahr noch anders? Weil unter den gegebenen Umständen würde ich mich da gar nicht auf große Diskussionen einlassen. Ob der Wagen aus Polen, Dänemark, Griechenland oder weiß der Geier woher kommt, er ist in Deutschland zugelassen. Und die Aussage von Kia ist eindeutig nicht, dass die Intervalle nur für in Deutschland zugelassene UND gekaufte Fahrzeuge gelten.
Da hat sich nichts geändert.
Es existiert unverändert der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge gelten, eine Garantie ist juristisch ein Vertrag.
Wenn dieser Wartungsplan Bestandteil Deiner Garantiezusage ist, dann gehört der zu Deiner Garantie.
Wenn nicht, dann nicht.
Da gibt es auch noch andere Gründe, warum es keine großartige Diskussion geben wird:
Auf welcher Grundlage willst Du diesen "Anspruch" gegen Kia-Deutschland durchsetzen, wenn Du mit Kia-Deutschland überhaupt keinen (mittelbaren) Vertrag hast?
Im Bereich Recht antreten wollen, ohne von Jura die einfachsten Basiskenntnisse zu haben, sondern weil man was im Internet gefunden hat.
Interessant, nimmst Du auch Blinddärme und Backenzähne raus, wenn Du das als Youtube-Video gesehen und die fehlenden Details selbst ausgedacht hast?
Gut, dämlicher Vergleich, Jura kann jeder von Geburt an, ausgenommen natürlich Richter, die einzigen Leute in Deutschland die keine Ahnung davon haben.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Statt mir Gedanken zu machen über Warenverkehrsfreiheit, Gruppenfreistellungsverordnungen und was das jetzt alles in Europa für eine Garantie bedeuten könnte oder auch nicht, einfach mal Kia D gefragt, ob deutsche Servicepartner solche Fälle überhaupt annehmen müssen und welche Intervalle gelten. Einfache und klare Antwort:
"Wir möchten Sie darüber informieren, dass die autorisierten Kia-Händler verpflichtet sind Sie als Kunden anzunehmen und falls es sich um einen Garantiefähigen Schaden handelt, einen entsprechenden Antrag in der Garantieabteilung einzureichen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Garantiezeiten bei einem EU-Import von den deutschen Zeiten abweichen kann.
Bezüglich der Wartungsintervalle möchten wir Sie darüber Informieren, dass wenn Ihr Fahrzeug eine deutsche Zulassung besitzt, auch die deutschen Serviceintervalle einhalten müssen. Den genauen Serviceintervall können Sie sich gerne bei dem Sie betreuenden Kia-Händler, unter Vorlage der Zulassungebescheinigung aushändigen lassen."
Das sollte alle Klarheiten beseitigen
Bei meinem Kia Sportage 2013 aus Tschechien wurde der Wagen erst auf den Händler als Importeur und dann auf meinen Namen zugelassen.Hierzu habe ich neue Zulassungsbescheinigungen bekommen.Erstbesitzer und 3 Jahre TÜV. Zeitgleich wurde der Garantieantrag bei Kia Deutschland vom Importeur gestellt.
Während der ersten 2 Jahre hatte ich einen Radlagerschaden der anstandslos von Kia Deutschland übernommen wurde.(Hier gilt allerdings die Sachmangelhaftung)
Nach drei Jahren wurde bei meinem Kia wegen einem Wackelkontakt in der Innenraumbeleuchtung alles anstandlos gewechselt obwohl die Inspektion bei einer freien Werkstatt durchgeführt wurde.Wichtig ist nur das im Vorfeld der Garantieantrag von der Werkstatt gestellt wird und der Nachteil das immer ein zweiter Termin für die Reparatur notwendig ist.
Der Tschechische Händler nimmt im Regelfall
die Fahrzeuge direkt ab Werk und der Erstbesitzer ist der Händler in Deutschland der diese auch bestellt hat.Es wird erst in Verbindung mit dem Kauf spricht Halter eine neue Zulassungsbescheinigung 1 und 2 bei der Anmeldung ausgestellt und als Neuwagen auf den Halter Angemeldet.Der Käufer ist hier wieder als Erstbesitzer geführt und der Garantieantrag wird dann im Zulassungsland bei Kia gestellt.In meinem Fall Kia Deutschland.Hierzu ist der Stempel im Wartungsheft des Händlers sehr wichtig der den Garantieantrag stellt.In Deutschland hat man dann gegenüber Kia Deutschland eine zweijährige Sachmangelhaftung und hiernach auch Garantie unabhängig von der Inspektion beim Kia Vertragspartner .Der Garantieantrag muß allerdings immer vom Vertragspartner bei Kia angefragt werden was natürlich nervt aber nachvollziehbar ist.
Schau mal auf den ersten Stempel vom Händler in deinem Heft und ruf mal bei Kia Deutschland an und frage da nach wann der Garantieantrag gestellt wurde.Hiernach ist die erste Inspektion 24 Monate oder 15000 Km.Ebend das was zuerst eintritt.