Gebrauchtwagen auf Händler zulassen?
Hallo zusammen,
habe einen Kaufvertrag über einen VW Golf 7 unterschrieben (VW-Autohaus, Vorführwagen), Erstzulassung liegt vier Monate zurück.
Jetzt meldet sich der Händler:
Er muss das Auto sechs Monate auf sein Autohaus zugelassen lassen, d.h. ich kann den Wagen erst in zwei Monaten auf mich zulassen.
Ich kann das Auto quasi sofort haben, die ersten zwei Monate fahre ich aber auf Zulassung + Versicherung des Händlers.
Muss ich mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen? Ist das seriös oder könnte es irgendein Trick sein?
Schöne Grüße
Tobi
Bleibt nur die Frage zu welchen Konsequensen für dich wer zahlt die Versicherung und wie viel,mit Vollkasko usw. Wie steht es mit einem ev. Unfall aus ??? deiner Seite wehm wird der angerechnet, bei der Ummeldung auf dich. An sonnsten gibt es so etwas schon öffter wegen der Bedingungen vo VW und der Rabatte auf das Auto.
Hier würde ich sehr vorsichtig sein, es können einige Fallen lauern.
Händlerversicherungen sind meist deutlich teurer, als die "normale" Versicherung eines Privatmenschen. Ebenso gibt es oftmals Einschränkungen was den Bereich Fahrten in das Ausland an geht oder auch die Höhe der Selbstbeteiligung.
Hier sollte man sehr genau hinsehen, ob man nicht für eine deutlich geringere Leistung im Falle des Falles nicht noch deutlich mehr Geld bezahlen muss.
"Seriös" ist so eine Sache, im Verhältnis zwischen Händler und Hersteller ganz sicher nicht.
Jeder Hersteller (Vertriebsorganisation) vergibt besonderen Rabatte oder Zuschüsse an den Händler für Tageszulassung bzw. "Geschäftswagen" (Vorführer, Werkstattersatzwagen).
Für den besonders hohen Zuschuss für einen "Geschäftswagen" sind eben auch Bedingungen geknüpft.
Das Fahrzeug soll der Händler als Vorführfahrzeug für möglichst viele Kauf-Interessenten auch einen entsprechenden Mindestzeitraum benutzen und nicht gleich wieder verkaufen und diesen hohen Zuschuss zu einem nicht unerheblichen Teil für sich einstreichen.
Muss man selbst einschätzen, ob man mit jemanden längerfristig zusammen arbeiten will (Garantie, Gewährleistung, ...), der keinerlei Probleme zeigt, den Fahrzeughersteller inkl. dessen Kontrollinstanzen zu belöffeln.
Ansonsten genau erkundigen, welche Bedingungen bei der Versicherung herrschen, insbesondere Kosten und Selbstbeteiligungen bei der Voll- und Teilkasko, ggf. schriftlich geben lassen.
Mein Bruder hatte die selben Bedienungen beim Neukauf eines C5. Ging alles ohne Probleme über die Bühne, jedoch in Österreich.
Habe ich auch schon öfter gehört. Eben auch bei Österreich-Autos. Scheint also nix alzu ungewöhnliches sein.