H-Zullassung nach Baujahr
Hallo Plenum,
wie die meisten hier wahrscheinlich wissen, besitze ich einen 85er Ford Granada MK3.
Der Gute wurde laut Fahrgestellnummer im Januar 1985 produziert, als einer der letzten im Feb. '85 beim Fordhändler gekauft und zugelassen.
Nun zu meinem Problem:
Bei der Umschreibung des Fahrzeugs von meinem Großvater auf Mich (2009) ist der Zulassungsbehörde ein schwerwiegender Fehler unterlaufen - bei der Erstzulassung wurde anstatt 25.2.85 ausversehen der 25.2.95 eingetragen. Gemerkt habe ich das leider erst jetzt und der alte Fz-Schein wurde damals bei der Umschreibung eingezogen.
Wie kann ich nun der Zulassungsstelle glaubhaft versichern, dass das Fahrzeug '85 und nicht '95 zugelassen wurde?
Eigentlich würde mich das ja nicht sonderlich stören, mir geht es nur um die H-Zulassung, da ja meines Wissens die Erstzulassung ausschlaggebend ist.
Ein weiterer Aspekt ist, dass das Fahrzeug nur bis 1985 gebaut wurde - und wer lässt denn bitte ein neu gekauftes Auto zehn Jahre rumstehen bis es Zugelassen wird?!
Bei der Zulassungsstelle wollte man mir das nicht glauben ...
Gibt es eine Möglichkeit den Brief trotzdem irgendwie wieder umzuschreiben, bzw. die Variante der H-Zulassung nach Baujahr, welches ja aus der Fahrgestellnummer eindeutig ersichtlich ist?
Vielen Dank,
catchrislbau
Grüße
Frage anhand der FIN beim KBA nach, oder auch bei Händler oder Versicherung, vielleicht haben die noch Unterlagen herumzufliegen.
Hier hilft nur der faktische Nachweis. Irgendwas mit "logischer Ableitung" zählt nicht.
Es gibt so einige Leute, die stellen ihren Allerwelts-Neuwagen für 30 und mehr Jahre in einen Klimaraum - und haben dann Probleme, weil bei der dann Erstzulassung das Fahrzeug nicht die aktuell vorgeschriebenen Mindest-Abgasbestimmungen erfüllt.
H-Zulassung nach Baujahr geht auch nicht, Erst-Zulassung oder Erst-Inverkehrbringung bei Fahrzeugen, die in den ersten Jahren ohne Zulassung bewegt wurden.
Also zB. Betriebs-Feuerwehrfahrzeuge von großen Unternehmen oder auch Zubringerfahrzeuge auf (Flug-)Häfen, Verladebahnhöfen, ....
Aber auch in diesen Fällen muss ein glaubhafter Nachweis aus neutraler Quelle (Meldung an eine Behörde oder Versicherung, ...) über das konkrete Datum der Erst-Inbetriebnahme vorgelegt werden.
Allein der Kaufvertrag oder auch die Lieferbestätigung des Fahrzeugherstellers würde auch nicht ausreichen.
Danke schonmal. Schei*e! Entschuldigung...mh..
Wäre denn z. B. ein Foto (Farbfoto vom Kleinbildfilm mit aufgedrucktem Datum der Entwicklung) ein solcher Beweis? Auf dem Foto ist das Fahrzeug samt Kennzeichen abgebildet und entstand 1987 während eines Verwandtschaftsbesuchs in Ostberlin. Das Fahrzeug trägt noch heute dasselbe Kennzeichen...
Danke, Grüße
... a pro pos Ostberlin. Da lassen sich bestimmt auch noch alte Einreise- bzw. Transitunterlagen in/durch die DDR finden. Da wurden auch immer Fabrikat, Modell und Kennzeichen eingetragen...
Wäre doch eine Möglichkeit, wieso nicht?
Argumente, die auf einer gewissen "logischen Struktur" aufbauen, sind keine sonderlich guten Argumente.
Mehrere ganz entscheidende Gründe, die man gerne mal aufgrund der eigenen Sichtweise (und Zielorientierung) übersieht:
- Es sind keine neutrale (harte) Fakten, sondern Indizien, die nicht eine Tatsache beweisen, sondern eine von mehreren Möglichkeiten aufzeigt.
Dummerweise sind diese ganzen anderen, auch existierenden Möglichkeiten genau das Gegenteil von dem, wo man hin möchte.
- Es geht um ein "knallhartes" Datum, nicht nur irgend eines, sondern exakt der 25.2.1985.
Ein Foto oder auch zweifelsfrei amtliche Einreisebescheinigungen aus 1987 machen welche Aussagegenauigkeit für eine Erstzulassung am 25.2.1985 - keine.
- H-Kennzeichen steht für "historisch", also eine relevante Besonderheit, die man (Fahrzeughalter, Eigentümer) als primäres Ziel anstrebt.
Aber sämtliche möglichen Beweise für dieses, einem persönlich sehr wichtigen Ziel fehlen oder sind fehlerhaft ausgestellt worden und genau dieser, für das eigene Ziel relevante, "wichtigste" Fehler, der fällt einem erst mit 4 Jahren Verspätung auf.
Wo ist denn die entscheidende "Geburtsurkunde", der Fahrzeug-Brief abgeblieben, der bei der Ummeldung 2009 in die Zulassungsbescheinigung2 umgeschrieben wurde?
Der gehört doch eigentlich zwingend zur Fahrzeughistorie, immerhin ist das der Startpunkt.
Was ist mit anderen Unterlagen, die irgendwie eine Art "Lebenslauf" des Fahrzeugs neutral und "amtlich", zumindest glaubhaft dokumentieren, zB.:
der Versicherungsvertrag oder Rechnungen über die Versicherungsprämie, in der der Versicherungsbeginn meist genannt ist,
KFZ-Steuerbescheide, da findet sich oft auch die EZ des Fahrzeugs genannt,
Wartungs- oder Reparaturrechnungen, auch hier ist das Kennzeichen mit Datum der EZ häufig genannt,
Rechnung oder Lieferschein des Fahrzeugs, auf denen die durch das Autohaus ausgelegten Kosten und Gebühren für die Zulassung vermerkt sind,
Reparaturrechnungen,
Prüfberichte der HU von TÜV, Dekra, auch hier ist das Datum der EZ vermerkt,
...
Es gibt eine ganze Menge "neutraler" Dinge, mit denen (tatsächliche) Fakten und nicht nur logische Möglichkeiten nachweisbar sind.
Und auch zu einem Großteil noch existieren müssten. Zumindest von den Aufbewahrungsfristen vorhanden sein müssen.
Aufbewahrungsfristen sind üblicherweise mindestens 5 Jahre im Geschäftsverkehr. Da die Ummeldung und damit Fehlerentstehung "erst" 4 Jahre her ist, müsste sowohl das Finanzamt (KFZ-Steuer), wie auch die Versicherung (KFZ-Haftpflicht), wie auch das KBA in Flensburg noch aussagefähige Unterlagen zum Datum der EZ haben.
Ich würde an die H-Zulassung keinen Gedanken verschwenden, das ist ausschließlich die "unausweichliche" Folge des Datums der EZ.
Hier ist es einzig und allein, und jetzt und sofort relevant, dass das Datum der EZ in den Papieren richtig gestellt wird.
Ich würde bei den üblichen drei Verdächtigen, dem Finanzamt, KBA und Versicherung nach den entsprechenden Unterlagen nach fragen und damit dann bei der Zulassungsstelle um korrekte Ausstellung der Zulassungsbescheinigung bitten.
Nur als Anmerkung:
"Bitten" ist die schon richtige Verhaltensweise. Du hast zwar einen Anspruch auf korrekte Ausstellung von Dokumenten und den Fehler haben "die" gemacht.
Aber nach über 4 Jahren eigenem Tiefschlaf ist da nicht mehr so viel mit keiner eigenen Verantwortung, sofort durchsetzbarer Forderung und am Schreibtisch wackeln.
Vielen Dank für die Antworten! Ich war nochmals in der Zulassungsstelle und habe dort diverse Unterlagen (Farbfotos, Transitunterlagen, Kaufvertrag mit Zulassungsdatum von Händler und einen Auszug vom KBA) vorgelegt. Der Fehler wurde daraufhin von einem Mitarbeiter korrigiert und ich bekam sogar kostenlos einen neuen Kfz-Brief ausgehändigt.
... ich meine trotzdem mal irgendwo gelesen zu haben, dass es Ausnahmeregelungen für die H-Zulassung nach Baujahr gibt ... (kann natürlich auch ein Irrtum sein..)
Grüße