Citroen Xsara Picasso
Folgendes Problem, mein Citroen Xsara Picasso Bj 11/2002 74000km 1,8l war in der Werkstatt und da wurde festgestellt, das beide Schweller von vorn bis hinten von innen nach aussen durchrostet sind. Gut dachte ich mir, Citroen gibt 12 Jahre Durchrostungsgarantie, schreibst du die mal an, das tat ich auch, das ging hin und her mit Wartungsrechnungen und Scheckheft als PDF schicken. nun kam die Antwort, das Kulanz auf freiwilliger Basis geschehe und ich das Recht verwirkt habe, da ich das Auto in einer freien Werkstatt habe warten lassen und ich Citroen die Möglichkeit damit nicht gegeben habe diese Aufffälligkeit zu entdecken. Ich schrieb denen das nichtmal der Tüv-Prüfer das mitbekommen hatte. mein werkstatt meister meinte nur das, die vergessen haben die schweller von innen zu konservieren und das das die ursache ist. ach ja und bei rechergen im netz habe ich festgestellt, das das ein problem dieser modellreihe ist.
nun meine frage, was würdet ihr tun oder wie würdet ihr vorgehen
Die Bedingungen zur Rostvorsorge sind in der Regel klar im Vertrag geregelt. In unseren FAQs findet man folgenden Eintrag:" Muss ich Inspektionen immer in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen?
Grundsätzlich können die genannten Leistungen auch von freien Werkstätten erbracht werden. Diese haben in der Regel per EDV Zugriff auf die Herstellerdaten und können somit die selben Leistungen erbringen. Es gibt jedoch Einschränkungen: Die genannten Garantieleistungen (Rost) kann der Hersteller an Inspektionen in seinem Vertragshändlernetz knüpfen. Außerdem ist fraglich, ob den freien Werkstätten nötige Herstellerinformationen immer in vollem Umfang zur Verfügung stehen, obwohl hierzu eigentlich eine von der EU initiierte Verpflichtung besteht."
Wenn dir Kulanz auf freiwilliger Basis eingeräumt wird, dann sei froh. Die müssen das nicht machen.
Kulanzangebot annehmen oder nicht - mehr gibt es nicht.
Ein Hersteller muss für Konstruktions- oder Produktionsmängel 2 Jahre haften - und die sind um.
Garantien, die ÜBER die üblichen 2 Jahre hinaus gehen, können an Pflichten gekoppelt sein und das sind sie üblicherweise.
Grundsätzlich immer die Pflicht zur pünktlichen Ausführung in einer Vertragswerkstatt. Wird das nicht eingehalten, erlischt sie vollständig.
Derartige Garantien sind nichts anderes als Verträge, wird dieser Vertrag nicht eingehalten, dann war es das - unabhängig ob dies nun am Ergebnis etwas verändert hätte oder nicht.
Rein formales Vertragsrecht, bei dem Du dir selbst ein Bein gestellt hast, weil Du nicht in einer Vertragswerkstatt warst.
Das war es - Kulanz annehmen oder es lassen.
Ich war lange nicht im Forum unterwegs. Dein Profilname ist ja geändert, aber dein Schreibstil ist altbekannt.
Gib doch mal einem Verantwortlichen deine Hinweise, FAQs mit falschen Angaben braucht doch auch kein Mensch, odr?