Haben wir Garantieanspruch wenn die Inspektion nicht in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurde
Haben wir Garantieanspruch wenn die Inspektion nicht in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurde (Inspektionen)
Der Garantie Anspruch ist gesetzlich auf 2 Jahre geregelt. In dieser Zeit, ist es nicht wichtig ob und wer die Inspektion ausführt. Bei einigen Fahrzeugen kommt es durch die langen Wartungsintervalle dazu, das das Fahrzeug innerhalb der 2 Jahre nicht zur Inspektion in die Werkstatt kommt, da die Inspektionsschwelle noch nicht erreicht ist.
Nach der 2 Jährigen Garantie, kann eine Kulanz folgen ( freiwillige Leistung des Herstellers ) und dort wird dann vorausgesetzt das das Fahrzeug in einer Werkstatt ( Hersteller ) gewartet wird.
Es gilt die beiden Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" zu unterscheiden.
Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber geregelt und beträgt bei Neuware 2 Jahre!
Bei Schadensfall muss der Hersteller einspringen, egal wo die Inspektion gemacht wurde. Außer der Hersteller kann nachweisen, dass der Schaden durch die unsachgemäße Inspektion entstanden ist. Dann haftet die Werkstatt, die den Service durchgeführt hat.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann an entsprechende Bedingungen geknüpft sein, z.B. an regelmäßige Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
Die Garantiebedingungen stehen im Vertrag!!