Antriebswellen bruch
Hallosubaru user. Bei meinem Impreza wrx sti mit Baujahr 08, ist die Antriebswelle zwischen motor und getriebe gebrochen. Vorfall passierte beim beschleunigen aus einer kurve mit ca. 70kmh. Mein auto ist im original zustand, also kein tuning, sowohl bin ich auch ein fahrer welcher keine "rally-starts" mache. Darf dies passieren, und wer bezahlt mir die entstehendn kosten? Vielen dank für eure hilfreichen tips und meinungen.
Zitat:
"Darf dies passieren, ..."
Es gibt kein gesetzliches Verbot.
Eine Strafanzeige gegen die Antriebswelle wegen gesetzwidrigem Verhalten würde wegen nicht strafbarer Handlung obsolet sein.
Zitat:
"... und wer bezahlt mir die entstehendn kosten?"
Neben den üblichen Verdächtigen mit Mutti oder Opa bleibt vermutlich nur noch man selbst.
Der Fahrzeughersteller haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung 24 Monate ab erster Inverkehrbringung (Erstzulassung) für Defekte und Schäden, die er durch Material-, Produktions- oder Konstruktions-Fehler zu verantworten hat.
2 Jahre und nicht unendlich, auch wenn dies eher unbekannt ist oder anders sein müsste und in anderen Ländern anders ist.
Ggf. existieren noch freiwillige Garantien, die länger laufen. Hier sollte überprüft werden, ob derartiges existiert, der Mangel inkludiert ist und eventuell vorhandene Auflagen erfüllt wurden.
Ansonsten die Ursache klären und bei entsprechenden Voraussetzungen einen Kulanzantrag stellen. Kulanz ist eine freiwillige Beteiligung, somit sollte man die Chancen auf eine anteilige Kostenübernahme eher realistisch als naiv einschätzen.
Darüber hinaus bleibt dann - wie schon genannt - Mutti, Opa oder man selbst. Wobei dieses "man selbst" auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Auto ist 5 Jahre alt, hat viel Leistung und Drehmoment. Da kann die Antriebswelle schon mal kaputt gehen.
Den Schaden wirst du bezahlen. Warum sollte Subaru das bei einem 5 Jahre alten Auto übernehmen?
Hallo Hybridpilot.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Gruss skiracer80
Hallo ps47
Vielen Dank für Ihre Antwort.