Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Spielstrasse
Ich wurde in Singen nach 22:00 Uhr bei Regen mit knapp 50 Km/h geblitzt. Es ist mir im Vorfeld kein Schild aufgefallen, nur der "rote" Blitz. Anscheinend hat es sich um eine Spielstrasse gehandelt.
Kann ich hier, auf Grund der Tageszeit, mit "mildernden" Umständen rechnen?
Wenn die "verkehrsberuhigte Zone", auch (nichtoffiziell) Spielstraße genannt, keine zeitliche Angabe als Zusatzschild hat, z.B. 7-20 Uhr, gilt sie 24 h lang. Scheint hier so zu sein, denn sonst wäre nicht um 22 Uhr geblitzt worden.
Dort gilt u.a. Schrittgeschwindigkeit. Da diese schwer zu definieren ist -jeder hat ein anderes Schritttempo- und kein Tacho dies korrekt anzeigt, wird in einem solchen Fall von "deutlich unterhalb von 20 km/h" gerechnet (AG Leipzig; andere Gerichte haben aber auch niedriger gerechnet).
http://www.rechtslexikon.net/d/schrittgeschwindigkeit/schrittgeschwindigkeit.htm
Oh oh, dann wird das wohl richtig und empfindlich geahndet?
Es heißt "deutlich unterhalb von 20km/h"!
Da kommt es darauf an wie die Behörde/das Gericht dieses "Deutlich" definiert.
Wenn man von 10 - 15 "erlaubten" ausgeht dann sind es
160,-€, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Wenn es ganz eng gesehen wird und man von den 5 - 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit ausgeht dann wären es
200,-€, 4 Puntke und 1 Monat Fahrverbot.
Ob es noch besondere Verschärfungen gibt bez. der Spielstrassen-Regelung kann ich nicht sagen.
Es ist doch nebulos. Eine Spielstraße ist unabhängig von Tages- oder Nachtzeit als solche auch zu identifizieren.
Warum sollte man wegen des Wetter gnädig sein? Entweder man fährt dann dementsprechend langsamer, wenn man die Situation nicht deutlich erkennen kann oder man lässt das Fahrzeug stehen. So einfach ist das.
Und wenn keine zeitliche Begrenzung angegeben ist, wovon hier ja nicht auszugehen ist, wird es nicht nur teuer, bei einer dermaßen hohen Übertretung der Geschwindigkeit besteht so auch noch die Möglichkeit eines Fahrverbotes. Zumindest ist es, wie du es hier darlegst, -im Bereich des möglichen.
Schon merkwürdig. Normalerweise merkt man wenn man sich in einer solchen Strasse befindet. Anders ist es bei manchen 30´er Zonen. Da könnte ich es noch verstehen. Sagen wir es mal so wie es ist. Du bist gerast und das wird bestraft ! Und das ist auch gut so.
Abwarten, was im Brief steht, dann weiß man auch, was man hatte und was man hätte gedurft.
"Mildernde Umstände" kann man grundsätzlich vergessen:
Die Regelstrafen im Bußgeldkatalog sind bereits MIT den "mildernden Umständen". §3 Bußgeldkatalog durchlesen, da steht eindeutig, dass die Regelsätze für "einfache Fahrlässigkeit" gelten, also "nicht aufgepasst", "Schild übersehen" und ähnliches. Bei (mittelbarem) Vorsatz ("ich weiß, mir egal") ist der aufgeführte Regelsatz zu verdoppeln.
Verwechselt man aber immer leicht, weil man so ziemlich immer mittelbar vorsätzlich handelt, aber mangels Beweisbarkeit des mittelbaren Vorsatzes nur die Strafe für einfache Fahrlässigkeit bekommt.
Wenn man unbedingt den Drang verspürt, auch tatsächlich gerecht bestraft zu werden, dann bei der nächsten bewussten Verfehlung, bei der man erwischt wurde, bitte auch um den doppelten Satz bitten, damit es nicht zu einem Justizirrtum kommt
Ich bedanke mich recht herzlich für diesen netten Kommentar. Ich hatte weder gesehen noch "bemerkt" (z.B. Bodenwellen o.ä.), des weiteren sehe ich mich nicht als Raser (letzter Strafzettel -wg. falsch Parken- vor 6 Jahren). Ich war gestern nochmal vor Ort und habe mir das ganze angesehen. Die Schilder "Spielstrasse" stehen beidseitig an der Ausfahrt der Unterführung durch die ich kam. Durch kompletten Zuwuchs durch Bäume/Laub) waren diese für mich nicht zu sehen. Wenn ich wüßte, wie man hier Bilder hochladen kann, würde ich das tun.Ich denke man sollte nicht alle RASER über einen Kamm scheren.In einer normalen Strasse wäre ich ja auch noch unter 50 gewesen!
Trotzdem nochmals danke für die lieben Worte
Vielen Dank für die, teilweise sehr ausführlichen, Antworten. Der Anhörungsbogen ist bereits eingetroffen. Was die Geschwindigkeit betrifft, ich habe mich wohl verschätzt. Es waren nicht knapp 50 sondern 37 Km/h. Damit gibt es wohl kein Fahrverbot. Allerdings behaupte ich noch immer, dass die Schilder auf Grund "Zuwachsung" nicht sichtbar waren.
Mal sehen, was rauskommt.
Noch ein schönes Wochenende an alle, Gruß
Mir ist schon klar, dass ich hier ein gewaltiges Problem haben werde. Allerdings war ich nochmal vor Ort und habe mir die Unterführung, nach der die Spielstrasse beginnt, angesehen und festgestellt,dass direkt an der Ausfahrt der Unterführung auf beiden Seiten ein Schild steht (blau-Spielstrasse). Allerdings waren diese Schilder durch Zuwuchs (Baum, Gebüsch oder Laub) nicht zu sehen(nur links ein kleines Eck. Ich habe das fotografiert, weiß aber leider nicht wie man die Bilder hier hochladen kann. Ich denke, die verdeckten Schilder sind in der Dunkelheit und bei Regen wirklich nicht zu sehen gewesen. Ich werde wohl gegen alles was kommt Einspruch einlegen und hoffen, dass ein Richter das genauso sieht. Der Blitzer steht bestimmt 50-100 Meter nach dem Beginn der Spielstrasse, wären Bodenwellen o.ä. vorhanden gewesen hätte ich bestimmt bemerkt, dass etwas nicht stimmt. Aber, im nach hinein . . .
Du schreibst:
Zitat:
"Allerdings waren diese Schilder durch Zuwuchs (Baum, Gebüsch oder Laub) nicht zu sehen(nur links ein kleines Eck."
Zitat ende
und:
Zitat:
"Ich denke, die verdeckten Schilder sind in der Dunkelheit und bei Regen wirklich nicht zu sehen gewesen"
Zitat ende
Wenn die Fotos das belegen und sich der Richter bzw. die Behörde dem anschließt dann bist Du höchstwahrscheinlich raus aus der Nummer - WENN (!) tatsächlich keine anderen Anhaltspunkte für eine Spielstraße zu erkennen waren.
Aber ich würde mir sicherheitshalber noch ein paar Leute nehmen und denen die Stelle zeigen, damit diese gegebenefalls den Zuwuchs der Schilder bestätigen können.
Es kann nämlich, wenn es dumm läuft, passieren dass in der Zwischenzeit das Grünflächenamt für Ordnung sorgt und dann beim Termin vor Gericht alles in Ordnung und freigeschnitten ist.
Und ob dann die Fotos alleine annerkannt werden? Die könnten ja von sonstwann sein...
Vielen Dank für den Tipp und die wirklich sachlichen Kommentare!
Unter Umständen kann man schon gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, wenn die Schilder verdeckt waren. Schließlich kann man als Autofahrer besonders nachts schlecht sehen, welche Zahl nun auf dem Schild steht, wenn irgendwas davor wächst. Genaueres zum Einspruch könntest du hier nachlesen: http://zu-schnell-gefahren.de/
Allerdings könnte die Polizei wiederum auch sagen, dass du bei dem schlechten Wetter, das du beschrieben hast, deine Geschwindigkeit sowieso hättest anpassen müssen. Aber da das Ganze ja nun schon eine Weile her ist, wirst du schon den Bescheid bekommen haben. Was kam denn dabei raus, wenn ich fragen darf?
Hallo Bernhard, Danke für die Antwort. Ich habe gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und das ganze einem Anwalt übergeben.Die Situation war dann so, dass die Stadt an der Unterführung "abgeholzt" hatte. Ich hatte damals Fotos gemacht, das wurde alles von der Stadt abgetan, Verfahren an das Gericht abgegeben. Ich wurde dann nach Singen zur Verhandlung geladen. Entfernung vom Wohnort 600 Km. Ich habe daraufhin den Einspruch zurück genommen (Chance 50/50), da mir 1200 Km, Hotelunterkunft und die ganzen sontigen Nebenkosten zu viel waren. Strafe habe ich bezahlt, alles in allem knapp 150 Euro und 3 Punkte. Aber was solls, abgeschrieben . . . . Trotzdem war es von der Stadt eine bodenlose Unverschämtheit, ich hatte es wirklich nicht gesehen. Und in der Vermutung in einer "normalen" Strasse zu sein, sind 46 kmh (noch minus Toleranz) war ich wiklich nicht zu schnell.
Gruß aus dem Selfkant
Singen scheint es wichtig zu sein, so die Staatskasse zu füllen. Mir wurde wegen Km/h 19 in Spielstrasse auch 15 Euro Rechnung gestellt und ins Ausland nachgereicht. Dabei kann die Geschwindigkeit ja erst ab 20 abgelesen werden.