Muss auch nach einer Jahreskm leistung von ca .4000km die jährliche inspektion mit ölwe4chsel duchge
ich bitte höflicht um mitteilung,ob bei einem toppgepflegten garagenwagen nach nur 4000 km fahrleistung der service C
mit ölwechsel erforderlich ist.Kann evtl. der service c bei ähnlich zu erwartender Fahrleistung pro Jahr der service um ein Jahr ausgesetzt werden?
Nein, der Ölwechsel sollte schon jährlich gemacht werden.
Dem Fahrzeug kann man keinen größeren Gefallen tun.
Das Öl verliert nicht nur nach einer bestimmten Laufleistung sondern auch in einem bestimmten Zeitraum an visosität.
Eine Jahresinspektion würde ich in jedem Fall machen lassen.Gemeinsam mit dem Werkstattmeister sollte man die nötigen Arbeiten besprechen. Dazu gehört der Wagen zur Diagnose auf die Bühne. Kunde und Meister schauen sich dabei den Wagen gemeinsam an.
Die gefahrenen Kilometer sind nur zweitrangig zu bewerten.Auf einen Ölwechsel würde ich wohl verzichten. Wurde aber nur Kurzstrecke gefahren, kann er sich schon nötig machen.
Bei 4000 km in einem Jahr ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das der Wagen nur Kurzstrecke gefahren wurde.
Wie auch immer ist die Wahrscheinlichkeit genauso hoch das sich Kondenswasser im Öl gebildet hat. Meinst du nicht?
Ich finde ein Ölwechsel kostet nicht die Welt und wenn man einen auslässt ist das sparen am falschen Ende. Alles andere was zur Inspektion gehören würde wie Pollenfilter, Bremsflüssigkeitswechsel (kann man messen) oder Klimaservice könnte man sich ja sparen.
Der Wagen hat eine aktive Inspektionsanzeige - je nach Belastung, Fahrprofil, ... werden die notwendigen Wartungen und Inspektionen von der Motorsteuerung errechnet und als informativer Hinweis angezeigt.
Das ist hier auch nicht nur ein Ölwechsel, sondern eine große Inspektion, die der Wagen haben will.
Die Buchstaben A, B, ... stehen nicht für den Arbeitsumfang, sondern für die vermutliche Arbeitsdauer der Wartungsarbeiten.
A = 1 Stunde,
B = 2 Stunden,
C = 3 Stunden,
D = 4 Stunden,
...
Was der tatsächliche Wartungsumfang ist, also welche Arbeiten ausgeführt werden müssen, lässt sich zu einem Teil aus den Wartungsunterlagen des Fahrzeugs ersehen, zu einem anderen Teil aber nur durch das Auslesen des Rechners im Fahrzeug(schlüssel).
Findet sich aber auch alles in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nachzulesen. Sollte man auch mal machen, da finden sich auch noch viele andere interessante Dinge mit drin.
ZB. auch, dass eine ausgelassene oder nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Inspektion sämtliche noch existierenden Garantien erlöschen, zB. die 30 Jahre gegen Durchrostung.
Sollte man sich vielleicht auch taktisch überlegen, ob da nicht gerade bei einem toppgepflegten Garagenwagen ein gesteigertes Interesse an derartigen Garantien bestehen, damit der Wagen noch lange auch mit entsprechenden Hersteller-Sicherheiten für den Fall des Falls genutzt werden kann.