Zahnriemen
Hallo, ich habe meinen Zahnriemen bei einem Alfa 147 vorschriftsmäßig vor 13 Monaten bei 120000 km wechseln lassen. Jetzt ist mir der Zahnriemen gerissen, weil angeblich die Wasserpumpe fest gesessen ist - was vor einem Jahr beim Wechsel nicht bemerkt wurde! Kann das sein? Für die Reparatur verlangt die Werkstatt jetzt satte 1700 Euro, weil u.a. die Kippschalter defekt sind.
Der Anwalt kann da auch nichts ändern.
Dei Haftung, genauer Sachmangelhaftung bei Reparaturarbeiten (Werkvertrag) einer Werkstatt beträgt 12 Monate.
Selbst wenn hier Fehler durch die Werkstatt gemacht wurden:
fachlich nicht ausreichende oder falsche Beratung,
fehlerhafte Überprüfung der Wapu,
selbst bei einem beauftragten und fehlerhaften Einbau einer neuen Wapu,
ist die Werkstatt mit Ablauf von 12 Monaten aus jeder Haftung raus.
Ich denke das wird auf einen Anwalt hinauslaufen - da sind zu viele Variablen im Spiel.
Üblicherweise wird beim Zahnriemenwechsel grundsätzlich die Wasserpumpe ebenfalls getauscht, - gerade um derartige Probleme wie bei Dir passiert zu vermeiden.
Entsprechend sollte eine KFZ-Werkstatt beim Auftrag "Zahnriemen wechseln" normalerweise auch den Wechsel der Pumpe empfehlen bzw. vorschlagen.
Wenn Der Reparaturauftrag aber nur den Wechsel des Zahnriemens umfasste, dann wird die Werkstatt auch nur das machen.
Der Zustand der Pumpe ist dann egal - es wurde ja weder ein Tausch noch eine Überprüfung der Pumpe in Auftrag gegeben.
Zudem kann es sein das - selbst wenn eine Überprüfung der Pumpe in Auftrag gegeben wurde - vor einem Jahr noch kein Schaden feststellbar war.
Da stehen so einige Fragen im Raum.
War die Überprüfung der Wapu bzw. der Tausch Bestandteil des Auftrages?
Wurde die Wapu dann auch wirklich getauscht oder zumindestens überprüft?
Wenn ausschließlich der Zahnriemenwechsel beauftragt wurde - hat die Werkstatt dabei auf den üblichen vorsorglichen Wechsel der Wasserpumpe aufmerksam gemacht?
Obwohl - verpflichtet ist sie dazu auch nicht - jeder Kunde kann schließlich in Auftrag geben was er möchte.
Ich denke man hat nur dann eine Chance etwas Kohle zu erhalten wenn man der Werkstatt nachweist das Sie einen gegebenen Auftrag nicht vollständig oder Fehlerhaft erfüllt hat.
Ich würde da Anwaltlichen Rat suchen.
Da der wechsel der Wapu dem Kunden nur angeboten werden kann, im hinblick auf den Schaden den Du jetzt hast, nur eines helfen daß Du die erneuerung in Auftrag gegeben hast schriftlich und die Werkstatt diesen nicht ordnungsgemähs ausgeführt hat. Da Alfa Romeo den Wechsel so wie so von 120.000 Km auf 60.000 Km reduziert hat bist Du in der Beweißflicht. Der Preis für Zahnriemen und Wapu mit 1.700,00 € ist absolut io.
Normalerweise wird die Wasserpumpe immer mitgewechselt. Jedenfalls kenne ich es nur so. Was mich mich jetzt aber vom Stuhl drischt ist, dass sich jemand ein Auto kauft, wo er alle 60 000km 1700 Euro zahlen muss. Krass !
War doch so gemeint oder ? : "" .. Der Preis für Zahnriemen und Wapu mit 1.700,00 € ist absolut io...""
Zur eigentlichen Fragestellung:
Ja, das kann schon sein.
Da die WaPu über ein Jahr problemlos gelaufen ist, ist schon sehr stark davon auszugehen, dass diese beim Wechsel des Zahnriemens noch einwandfrei war.
Hintergrund der Empfehlung die WaPu zu wechseln ist nicht deren Defekt, der immer im Bereich des Wechseltermins des ZR zu erwarten ist, sondern der Wechsel des ZR selbst ist die Ursache.
Durch den neuen ZR und dessen nun wieder hohe Spannung gegenüber dem alten "ausgeleierten" ZR kann es passieren, dass eine alte WaPu, genauer dessen vorderes Lager, dies nicht mehr lange mit macht und dann über die Wupper geht.
Genau das ist dann hier - basierend auf der etwas kargen Fehlerbeschreibung - mit großer Wahrscheinlichkeit auch passiert. Die alte WaPu hat die Belastung des neuen ZR nicht sonderlich lange ausgehalten.
ja hab ich auch so gesehen aber der kollege meinte ja den wechsel. Deshalb das Zitat.
Ups, - das hatte ich gar nicht bedacht...
Aber wie ist das im angenommenen "Worst Case" - also beauftragt wird z.B. das Komplettpaket, also in diesem Falle Wechsel des Zahnriemens inclusive Tausch der Wapu und natürlich der Spannrollen.
Die Werkstatt ist jedoch ganz "schlau" und tauscht nur den Riemen und lässt Pumpe und Spannrollen unangetastet, stellt dem Kunden aber den Tausch dieser Teile in Rechnung - der Kunde wird es schon nicht merken.
Käme die Werkstatt damit nach Ablauf der 12 Monaten wirklich durch?
Oder habe ich als Kunde dann noch eine andere Möglichkeit bzw. gibt es einen anderen Weg das Geld - für die überhöhte (Betrügerische?) Rechnung und die Folgeschäden - irgendwie einzufordern?
Uff!!
Da ist es ja fast gesünder sich den ganzen Stress zu ersparen und auf eventuelle Ansprüche zu verzichten als sich ewig herum zu ärgern...
Ok, - kommt natürlich auf die Summe an um die es geht...
Danke jedenfalls für die Info - und viel Glück, auf das Du in Deinen Verfahren nicht bis 2024 oder so warten musst bis Du dein Recht bekommst!