Vorschadenfreiheit nicht angekreuzt im Kaufvertrag wegen Kratzer
Wenn im Kaufvertrag des ÖAMTC steht "...ich garantiere die Vorschadenfreiheit" muss ich dann ein Kreuz machen auch wenn das Auto Kratzer aufweist? Kratzer werden doch rechtlich als Schaden gesehen, bin ich da richtig informiert? Denn wenn man irgendwo parkt, jemand macht einen Kratzer rein, spricht man doch vom Schaden am Auto.
Zumindest ist in Deutschland ein "Kratzer" im Lack - ohne Beeinträchtigung des Blechs bzw. sonstigen Untergrundes KEIN UNFALLschaden.
Das heißt in Deutschland manchmal auch "Gebrauchsspuren" ^^ - in Östereich dürfte das zumindest ähnlich gehandhabt werden.
Da hier vermutlich eher Wenige bis Niemand ausreichend Fachwissen im österreichischem Recht hat, solltest Du vielleicht genau bei dem nach fragen, der dieses Dokument mit dieser Formulierung bereit stellt - dem ÖAMTC.
Es könnte ja vielleicht in Ö möglich sein, dass dort der führende Automobilclub auch weiß, was er macht und warum er es macht.