Teiletausch ohne Fehlerbehebung
Hallo Leute,
bei meinem Opel Signum, Bj 2007, 150.000 km, traten( und tritt immer noch ) ein Klackern aus dem Bereich Vorderachse, bei warmem Motor und etwas schärferem Bremsvorgang.Das Geräusch ist eindeutig von Radumdrehung abhängig.Werksttt meinte, die Ursache liegt hinten (! ) an Achslager und tauschte eines aus. Zusätzlich wurden noch die beiden vorderen Reifen ersetzt, das sie brüchig sein und diese Geräusche mitverursachen können. Zu beiden Dingen gab ich meine Zustimmung. Drei Tage später taucht das Geräusch wieder auf.Habe nun 550,- € gelöhnt und keinen Erfolg. Kann ich zumindest den Preis für das Radlager zurückverlangen, daoffenbar ein intaktes Lager grundlos getauscht wurde ?
Wieso solltest du das Geld zurück bekommen?
Du hast dem Tausch ja eingewilligt. Es war deine Entscheidung, nicht die der Werkstatt.
Da stimme ich aber nicht zu PS47. Als Laie vertraut man der Werkstatt und wenn die sagen das ist kaputt und nach dem Tausch ist der Fehler behoben, traut man den "Fachleuten" eben. Sonst würde ja jede Werkstatt erstmal blind Teile tauschen. Meistens ist dann die Ausrede, ja aber das Teil war auch schon fällig und war auch ein Grund für den Fehler. Ich meine gelesen zu haben, dass man den Rückbau der nicht defekten Teile verlangen kann. Dann zahlt man nur die Arbeitszeit für die Fehlersuche und nicht die Teile.
Erfolglosigkeit ist kein Grund, eine Rechnung nicht oder nur anteilig zu bezahlen.
Ist eine Fehlersuche fachlich korrekt ausgeführt, dann ist die Fehlersuche, wie auch die aufgrund dieser Suche als defekt analysierten und gewechselten Teile auch vollständig zu bezahlen.
Dass in einem Fahrzeug ein nicht leicht zu findender Fehler vorhanden ist, trotz fachlich korrekter Suche nicht gefunden werden kann und aus ebenso fachlicher Sicht als wahrscheinlich defekt erscheinende Bauteile gewechselt wurden, liegt nicht in der Verantwortung der Werkstatt.
Die Werkstatt haftet ausschließlich bei nicht fachgerechter Arbeitsausführung. War das jedoch alles korrekt - nur eben nicht erfolgreich - dann ist das so.
Wildes Teiletauschen nach Versuch und Irrtum muss nicht bezahlt werden.
Führt jedoch die Fehlersuche zu einem Bauteil, was es dann doch nicht ist, dann ist das kein wildes Teiletauschen.
Selbst eine Austauscherei nach reinen Wahrscheinlichkeiten, bis man dann irgendwann auf das tatsächlich defekte Bauteil trifft, muss bezahlt werden, wenn Suche und Bewertung der Wahrscheinlichkeit fachlich korrekt war.
Wie soll auch anders ein sehr versteckter Fehler gefunden und beseitigt werden und wieso sollte die Werkstatt für diese Arbeit und die verbauten Teile nicht bezahlt werden müssen?
Um eine Nichtzahlung oder Rechnungskürzung durchsetzen zu können, müsste nachgewiesen werden, dass unstrukturiert, unbegründet, nicht fachgerecht bei der Fehlersuche gearbeitet wurde und dadurch unnötige Kosten entstanden sind.