"Sonderbare Sache, steht aber tatsächlich so im Gesetz:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Str..."
Was ist daran sonderbar?
Es ist so in einer Vorschrift geregelt, so wie viele andere Dinge auch geregelt sind. Einfach nur eine Festlegung für eine geforderte Verhaltensweise, eine (von so vielen) Regeln.
"Wenn ich als Ortsfremder auf eine Autobahn auffahre und finde dort kein Tempolimitschild, muss ich auch nicht davon ausgehen, dass es eines gibt."
Ist doch auch richtig, aus dem Grunde kann auch nicht bestraft werden.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass eine Limitierung dadurch erlischt, weil Du irgendwo auf eine Strecke auffährst.
Eine solche Regel(ung) wäre doch sonderbar.
"Deshalb stehen doch nach jeder Einfahrt / Parkplatz / Raststätte... ein solches Schild, wenn es denn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Ansonsten gilt Richtgeschwindigkeit 130."
Daher gibt es auch Verwaltungsvorschriften, hier zB. die VwV zur StVO, wo den zuständigen Behörden entsprechende Vorgaben gemacht werden. Konkret: Eindeutigkeit einer Schilderaufstellung.
Fehlen Schilder an einer Auffahrt, ist die Situation nicht mehr eindeutig und die zuständige Behörde muss dann eben ran und durch Neuordnung von Schildern vorhandene Missverständnisse beseitigen.
Also entweder direkt hinter der Auffahrt erneut Limitierungsschilder aufstellen, dass die Auffahrenden von einer vorhandenen Limitierung ebenso Kenntnis erhalten;
oder für den Autobahnverkehr ein Aufhebungszeichen unmittelbar vor oder hinter der Auffahrt.
Eine Möglichkeit zu einem Missverständnis hebt aber keine Limitierung auf. Dem möglichen Missverständnis können doch nur die Auffahrenden unterliegen.
Den Leuten, die schon auf der Autobahn fahren, kann die Situation nicht missverständlich sein, denn die sind an dem Schild mit der Limitierung vorbeigekommen und haben bisher kein Aufhebungszeichen gehabt - was soll daran "missverständlich" sein?
"Dasselbe finde ich z.B. wenn ich am Kreuz ....
Die Strecke ist also eine bestimmte, definierte Strecke."
Richtig,
wenn man auf eine Autobahn auffährt, benutzt man drei verschiedene Strecken, auf der völlig unterschiedliche Limitierungen gelten können.
die eigentliche Anfahrt zur Autobahn, der sogenannte "Zubringer"
die "Beschleunigungsspur", das ist der Abschnitt, der parallel zur Autobahn ist und von dem man auf die Autobahn wechseln kann (orientiert sich an den Fahrbahnmarkierungen)
der Autobahn selbst, auf die man dann durch den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur nach links aufgefahren ist.
"Daraus folgt doch für Otto Normalfahrer, dass ein Tempolimit an einer Einfahrt endet, wenn dort kein neues Schild eines vorgibt."
Nur für die Otto Normalverbraucher, die nicht an der entsprechenden Stelle in der Fahrschule aufgepasst haben und auch nicht in die entsprechende Stelle der StVO geblickt haben.
In der StVO steht doch völlig eindeutig, wann eine Limitierung endet und da steht nichts von Einfahrt oder Kreuzung - wie kann man darauf kommen, dass dies so wäre, wo es doch ganz eindeutig nicht als eine Variante der Aufhebung genannt wurde?
Das klassische selektive Lesen, die Rechte, Annehmlichkeiten und "Freiheiten" lesen und merken sich deutlich leichter, selbst von Dingen, die da dort nicht mal aufgeführt sind; als die Pflichten, Unannehmlichkeiten und Einschränkungen, die oftmals im selben Satz stehen.
Aber auch hier wieder gilt:
Nur weil eine angenehme Sichtweise der Dinge möglich ist, darf man die eher unangenehme Realität ausschließen.
"Was für einen Sinn würde ein andauerndes Tempolimit machen, von dem viele keine Kenntnis haben?"
Eine deutlich populistische Fragestellung aus einer teilweise anzutreffenden, aber vom Gesetzgeber als eindeutig unzulässig erklärten Schilderaufstellung führt doch hier nicht weiter.
In derartigen Situationen hat es zweifelsfrei innerhalb der zuständigen Behörde oder deren ausführenden Personen irgendwo einen Fehler gegeben, aber dieser Fehler berechtigt zu nichts.
Man hat einen Rechtsanspruch, dass ein Fehler beseitigt wird, aber es gibt keinen Rechtsanspruch, dass aus einem Fehler Vorteile oder "Annehmlichkeiten" ergeben zu müssen.
Wenn eine Stelle bekannt ist, die missverständlich ausgeschildert ist, warum wird dann nicht die Behörde darauf hingewiesen?
Oftmals ist der zuständigen Behörde die aktuelle Situation nicht bekannt, weil ein Bauarbeiter beim Abbauen einer Baustelle vergessen hat, das regulär geltende Schild wieder aufzustellen; weil das Schild aufgrund Glätte umgefahren wurde und der Unfallverursacher dies nicht gemeldet hat, sondern abgehauen ist; weil ein dort regelmäßig auf die Autobahn Auffahrender sich an der Limitierung gestört hat und das Schild nachts, besoffen und durch Heinzelmännchen abgebaut hat; ...
Durch diese Dinge wird dann rechtswirksam ein Limit aufgehoben?
Sonderbar.