Kaufvertrag vorzeitig erfüllen
Hallo,
ich habe einen Gebrauchtwagen gefunden der mir gefiel und den ich haben wollte.bei der Besichtigung verabredete ich mit dem privat Verkäufer das ich abends Anrufe und ihm Sage ob ich das Fahrzeug will. Ich rief dann abends an und sagte ihm das ich das Fahrzeug nehme, wir machten den kommenden Montag aus,Fahrzeug ummeldung usw.
Am nächsten Tag rief mich der Verkäufer an und sagte er hätte einen Käufer der das Auto sofort abholt.ob ich es wirklich kaufe und bei mir hat er ja nichts in der Hand. Also hab ich mich mit ihm getroffen weil er eine Sicherheit wollte (Kaufvertrag und Anzahlung) vorher wollte ich in eine Werkstatt und den Wagen durch gucken lassen. Gesagt getan. Vertag mit Montag Übergabe,weil ich so schnell nicht an das Geld komme für das Auto.
So jetzt hab ich heute das Geld bekommen und rief ihn an und wollte mit ihm morgen den Kaufvertrag erfüllen (Geld,ummeldung) jetzt kann er das Auto erst Montag mir geben, weil seine Frau das Auto noch bis Montag Brauch.
Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten? Ich mein der Wagen ist ja nach der Benutzung nicht mehr in dem Zustand wie zu dem Zeitpunkt als ich das Fahrzeug zum Check in der Werkstatt war. Ich hätte kein Problem bis Montag zu warten, wenn das Auto nicht benutzt werden würde. Weiß ich wie die Frau jetzt die Woche mit dem Fahrzeug umgeht...irgendwie kommt es mir komisch vor,dass es gestern nicht schnell genug gehen konnte und heute muß die Frau noch das Fahrzeug benutzen.
Er hat mir ja auch mißtraut bei meiner mündlichen Zusage und brauchte bei allem seine Sicherheiten,aber wo ist meine Sicherheit,oder war das Datum im Kaufvertrag der Fehler? Jeder Verkäufer ist doch froh wenn das Geschäft vorzeitig von statten geht...
Was sagt ihr dazu,welche rechte hab ich ?
Hmmm, persönlich meine ich, dass es nicht ok ist, daß er das Auto noch nutzt wenn Du schon eine Anzahlung geleistest hast.
Verlange doch einfach die Fahrzeugschlüssel und er kann den Brief bis zu endgültigen Bezahlung festhalten.
"Ich rief dann abends an und sagte ihm das ich das Fahrzeug nehme, wir machten den kommenden Montag aus,Fahrzeug ummeldung usw."
Mündlicher Kaufvertrag über Montag, nicht jedoch über "sobald Geld da ist", nicht jedoch über eine Nichtnutzung bis zu diesem Montag.
Der Wagen ist bis zur vereinbarten Übergabe immer noch Eigentum des Verkäufers und der kann es nach üblichen Maßstäben benutzen. Es wurde auch nichts anderes vereinbart.
"Am nächsten Tag rief mich der Verkäufer an und sagte er hätte einen Käufer der das Auto sofort abholt.ob ich es wirklich kaufe und bei mir hat er ja nichts in der Hand."
Nachvollziehbares Interesse des Verkäufers. Er hat einen zweiten Interessenten, war aber durch den mündlichen Vertrag gebunden und wollte nun schriftliche Sicherheiten, dass dieser mündliche Vertrag auch eingehalten wird.
"So jetzt hab ich heute das Geld bekommen und rief ihn an und wollte mit ihm morgen den Kaufvertrag erfüllen (Geld,ummeldung) jetzt kann er das Auto erst Montag mir geben, weil seine Frau das Auto noch bis Montag Brauch."
Ihr habt einen Vertrag für Montag geschlossen, eine Änderung auf Morgen ist eine Vertragsänderung, der beide Vertragspartner zustimmen müssen. Macht der eine hier nicht, nennt Gründe dafür (was er nicht mal müsste) und damit ist alles (immer noch) so, wie es ursprünglich vereinbart war.
"Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten?"
Den Vertrag einhalten, wie er geschlossen wurde.
"Ich mein der Wagen ist ja nach der Benutzung nicht mehr in dem Zustand wie zu dem Zeitpunkt als ich das Fahrzeug zum Check in der Werkstatt war."
Das ist doch aber die logische Folge, hätte man dies vermeiden wollen, dann hätte man doch eine Nichtnutzung bis zur Übergabe vereinbaren können.
Und selbst in dieser Zeit gibt es eine Veränderung: Der Wagen wird einige Tage älter und der Lack ist den ortsüblichen Umweltbelastungen ausgesetzt und altert.
Eine unvermeidbare Zustandsveränderung gibt es immer, eine Nichtnutzung hätte man vereinbaren können, hat es aber nicht.
"Ich hätte kein Problem bis Montag zu warten, wenn das Auto nicht benutzt werden würde. Weiß ich wie die Frau jetzt die Woche mit dem Fahrzeug umgeht"
Wie schon geschrieben, es ist noch Eigentum des Verkäufers und der hat ohne vertragliche Vereinbarungen uneingeschränkte Nutzungs- und Bestimmungsrechte.
"...irgendwie kommt es mir komisch vor,dass es gestern nicht schnell genug gehen konnte und heute muß die Frau noch das Fahrzeug benutzen."
Was soll daran komisch sein?
Was nicht schnell genug gehen konnte, war ein schriftlicher Vertrag, da mündliche Verträge zwar ebenso rechtsgültig sind, aber bei einer ggf. notwendigen Beweissituation die bekannten Schwächen haben.
Du wolltest den Wagen erst am Montag, somit kann der Wagen doch bis zu diesem Montag auch noch vom derzeitigen Eigentümer eingeplant und benutzt werden.
"Er hat mir ja auch mißtraut bei meiner mündlichen Zusage und brauchte bei allem seine Sicherheiten,aber wo ist meine Sicherheit,oder war das Datum im Kaufvertrag der Fehler?"
Eine entsprechende Sicherheit einer Nichtnutzung bis zu dem Stichtag des Vertrags hättest Du doch vereinbaren können, hast es aber nicht.
"Jeder Verkäufer ist doch froh wenn das Geschäft vorzeitig von statten geht..."
Wäre er vielleicht auch, wenn das Geschäft mit kurzfristigen Zeitpunkten vereinbart worden wäre, war es aber nicht.
Der Montag war Dein Wunsch und der Verkäufer hält ihn ein.
Was sagt ihr dazu,welche rechte hab ich ?
Das Recht, den Vertrag am Montag zu erfüllen.
Das Recht bei nicht üblichen Abweichungen gegenüber der Besichtigung einen Minderpreis zu verlangen oder auch vollständig vom Vertrag zurück zu treten, wenn das Fahrzeug nun überhaupt nicht mehr den vereinbarten Zustand entspricht.
Dass der Wagen dann ein paar Kilometer mehr drauf hat, ist aufgrund der Vertragsgestaltung doch absehbar gewesen.
Liegen hier aber deutliche Abweichungen von dieser üblichen Nutzung vor, eine überproportionale Nutzung in den Tagen, irgendwelche besonderen Schäden oder Unfälle, dann muss neu bewertet werden.
Dies ist aber nur eine grobe Einschätzung, wie ich das handhaben und sehen würde. Meine rein persönliche Meinung stellt keine Rechtsberatung oder Empfehlung an Dritte dar.
Für juristische Beratungen gibt es Rechtsanwälte, die anhand aller Unterlagen und vieler Nachfragen dann eine dahingehend fachliche Einschätzung abgeben können.
Zur eigenen Sicherheit bleibt eigentlich nur eines:
Nochmaliger Gebrauchtwagencheck und anschließend das Auto mitnehmen, oder den ganzen Vetrag rückgängig
machen.
Bisher hat der Verkäufer noch keinen Fehler gemacht,
es sei denn, er hat am Auto was verändert (andere
Reifen, Teile aus- oder abgebaut oder gewechselt).
Quatsch
WOZU steht denn in (fast) jedem Gebrauchtfahrzeugvertrag drinne,dassdasFahrzeug BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN KAUFPREISZAHLUNG im Eigentum des Verkäufers verbleibt?!
.. ansonsten siehe Ausführungen von "Hybridpilot; dort ist alles Essentielle zur rechtlichen Seite der Vertragsgestaltung gesagt.