Werkstattpfusch wer zahlt?
Heute hatte ich mein Auto in der Werkstatt um eine Feder tauschen zu lassen. Vor ca. 1 Jahr hat diese Werkstatt die Feder wegen Bruch getauscht. Nun war ein ein erneuter Tausch nötig. Da mein KFZmeister nicht gewollt war die Schäden der besagten Werkstatt zu beseitigen um eventuelle Folgeschäden tragen zu müssen und/ oder mir zuzumuten bat er mich, das Auto wieder in die selbe Werkstatt zu bringen. Was ja schon besagt dass die letzte Arbeit nicht fachgerecht war. Gesagt getan. Als ich das Auto abgeholt habe ist mir zunächst nichts aufgefallen. Nach einigen KM fing dann die Lenkung an laut zu knacken. Mein befreundeter KFZmeister schaute es sich kurz an konnte es aber im Regen und im dunkeln nicht 100% Orten. Nun ist Wochenende und ich habe ein Problem. Ich traue mich ehrlich gesagt nicht mal zu fahren.
Muss die besagte Werkstatt die vollen Kosten zur Beseitigung der Mängel tragen?
Eine Mängelrüge mit Fristsetzung habe ich bereits geschrieben.
Ich bitte dringend um Hilfe.
"Vor ca. 1 Jahr hat diese Werkstatt ..."
Für sogenannte Werkverträge (Reparaturarbeiten, Dienstleistungen) beträgt die Sachmangelhaftung ein Jahr, allerdings ist der Kunde ab der ersten Minute in der Beweislast.
"Was ja schon besagt dass die letzte Arbeit nicht fachgerecht war."
Beweislast bedeutet durch Dritte objektiv nachvollziehbare Fakten, jedoch keine Polemiken, Vermutungen oder Mutmaßungen.
"Muss die besagte Werkstatt die vollen Kosten zur Beseitigung der Mängel tragen?"
Nein.
Liegt ein Sachmangel vor, dann hat die ausführende Werkstatt diesen Mangel kostenlos zu beseitigen - aber eine Kostentragepflicht von irgendwelchen "fremden" Rechnungen besteht nicht.
"Eine Mängelrüge mit Fristsetzung habe ich bereits geschrieben."
Hoffentlich auch Nachweise, dass es sich bei dem vermuteten Defekt um einen Sachmangel handelt, den die Werkstatt kostenlos beseitigen muss.
Ich würde am Montag dort anrufen und freundlich nachfragen, wie man das Problem dauerhaft aus der Welt bekommt.
Auf große Worte wie "Mängelrüge" oder "Fristsetzung", sowie irgendwelche Unterstellungen würde ich verzichten.
Zumindest so lange ich keine wasserdichten Nachweise durch einen neutralen Sachverständigen in der Hand hätte, dass die Werkstatt jetzt tatsächlich mangelhaft gearbeitet hat.
Thema ist mit dieser Werkstatt ist leider nicht mehr freundlich zu reden. Ich will nicht dass er eine fremde Rechnung trägt sondern den Mangel den er vermutlich verursacht hat was ich am Montag eine Vertragswerkstatt prüfen lasse kostenfrei beseitigt. Vielleicht habe ich mich aus Wut etwas falsch ausgedrückt. Zunächst einmal musste ich auf diesen Termin vier Wochen warten, da es sein Fehler war und ja auch kein Geld für die Beseitigung bekam. Dann beim abholen sagte er mir er habe zuerst AUSVERSEHEN (Auftrag?) die falsche Seite gemacht!?
Und genau an dieser falschen Seite habe ich nun Probleme.
Keine Mängelrüge schreiben würde ich gerne, eigentlich bin ich kein Mensch der das tut. Nur, laut ADAC habe ich ohne diese Mängelrüge später keine Rechte.
Danke für die Antwort.
MfG
Da das ja nicht die ersten Probleme mit dieser Werkstatt waren und ich eigentlich nicht mehr dort hin wollte ärgere ich mich jetzt um so mehr. Nur leider räumt das Gesetz jedem Dienstleister mindestens zwei Nachbesserungsversuche ein, so hatte ich leider keine andere Wahl. Als Azubi hat man leider nicht grausig viel Geld übrig.