Sehr geehrte Damen und Herren, 21.04.2013
Ich appelliere an Sie mit der Hoffnung dass Sie mir helfen können.
Meine Situation entstanden ist nach Ausführung einer Reparatur ohne Auftragserteilung seitens der Fa. B.-K. aus meiner Stadt.
Infolge dieser Reparatur, bei der der Zustand des Motors wie zum Zeitpunkt der Abgabe des PKW bei der Fa. K. wiederhergestellt wurde, belaufen sich die Kosten auf mehr als 6000€ ohne zu rechnen dass mein Auto 2 Jahre älter ist und die Kosten die entstanden sind für die Vollversicherung und Steuer die ich bezahlt hatte, weil der Hr. K. mir den Fahrzeugschein nicht gegeben hatte um das Auto abzumelden könnten.
Ich kaufte am 3.12.2010 den Peugeot 307SW HDI 110, BJ 2005 mit 76000Km.
Am 8.12.2010 hat den Wagen den TÜV ohne Beanstandungen überstanden und danach hat er eine kleine Inspektion bei einem Peugeot Zentrum durchgeführt.
Im Dezember 2010 kaufte ich lediglich neue Winterreifen, da es ein schneereicher Winter war mit Temperaturen von -6-7°C.
Ende April fand ich Sommerreifen, die ich kaufen wollte, bei der Fa. B.-K. und machte für die Montage den Termin 04.05.2011 aus.
Ende April - Anfang Mai 2011, leuchtete auf dem Display meines Autos (Bord Computer), die Warnung auf: ABS Anlage prüfen!
Ich fuhr mit dem Auto sofort zum Händler, der die ABS Anlage prüfte und keinen Fehler feststellte. Wir machten alle Beide eine Probefahrt von mehreren Km, ohne dass die Warnung erneut aufblinkte. Der Händler, schlussfolgerte, es sei nur ein Wackelkontakt gewesen.
Am 04.5.2011, kam ich zur Fa. B.K., zusammen mit meinem ältesten Sohn, Student A. R., um die neuen Sommerreifen zu kaufen und montieren zu lassen. Nach der Kauf und Montage der neuen Sommerreifen bat ich den Chefmechaniker Hr. K., den Fahrzeug-Fehlerspeicher zu kontrollieren.
Hr. K. führte die Kontrolle durch und sagte mir, es gäbe keinerlei Defekte am Peugeot 307, danach führte er eine Probefahrt von ca. 20 Min. durch, und bei der Rückkehr sagte er uns, das Auto funktioniert sehr gut, ich könne beruhigt damit fahren. Quittung vom 04.05.2011.
Am 18.05.2011, habe ich die Werkstatt B.-K. noch mal besucht, um die neu montierte Reden und Reifen zu prüfen und gleichzeitig wurde in die Werkstatt noch eine Fahrzeug-Fehlerspeicher durchgeführt, ohne ein Fehler in die ABS Anlage, Glühkerze, oder Partikel-Diesel-Filter zu finden.
Quittung vom 18.05.2011.
Vor den Sommerferien wollte ich noch einmal eine Kontrolle des Fehlerspeichers vornehmen lassen, und ließ mir einen Termin für den 14.06.2011 geben.
Um 10:50 kam ich an, für eine Kontrolle des Fehlerspeichers und erfuhr von einem Lehrling, Hr. K. sei auf Probefahrt, käme aber gleich wieder.
Meine Frau, war mit mir mit unserem anderen Auto gekommen. Wir warteten 40 Minuten, aber man sagte uns, Hr. K. ist noch auf Probefahrt, wir müssten noch warten. Das war für uns ärgerlich und wollten mit beiden Autos wegfahren, aber jener Lehrling, der uns empfangen hatte, bat uns, das Auto da zulassen, da Hr. K. verärgert sein würde, wenn er einen Kunden wegfahren ließe. Er versicherte uns, Hr. K. käme bald und würde sich sofort unseren Peugeot vornehmen, danach würde er uns anrufen, dass wir das Auto abholen können.
Von dem Moment an, als wir zu Hause ankamen, rief ich jede Stunde in der Werkstatt an, um 14 Uhr, 15 Uhr, 16 Uhr und jedes Mal sagte mir der Lehrling, Hr. K. sei noch auf Probefahrt und käme sofort.
Um 17 Uhr rief ich an und sagte, ich käme jetzt das Auto abholen, aber als der Lehrling das hörte, sagte mir sofort, Herr K. sei da und beschäftigt sich gerade mit meinem Auto. Ich bat, Hr.n K. ans Telefon zu holen, aber man sagte mir, dass er nicht kann und dass er mich zurückrufen wird, sobald die Kontrolle des Autos fertig ist.
Da ich bis 18 Uhr nicht zurückgerufen wurde, ging ich zu meinem Arbeitsplatz gegangen, da ich abends Dienst hatte.
Gerade um 19:10 Uhr, rief mich Hr. K. an. Ich stellte das Telefon laut, während ich weiter gearbeitet hatte.
Hr. K. teilte mir mit, dass die ABS Anlage in Ordnung ist, aber dass er andere 3 neue Fehler gefunden habe. Der Hr. K. fragte mich mehr mal ob er die Fehler reparieren sollte.
Ich war schockiert, was ich da gehört hatte, mir wurde bewusst, dass Hr. K. etwas Schlimmes mit meinem Auto angestellt hatte, und ich sagte ihm, er solle das Auto so lassen wie es ist, da es ja in perfektem Zustand war, ich käme morgen, um es abzuholen.
Am nächsten Tag morgens sagte mir Herrn K. am Telefon dass ich hätte Pech gehabt, dass er gefunden hatte dass ich schon seit lange mit ein Glühkerzenrest in die Wirbel/Vorkammer meines Common-Rayl-System Diesel Motors gefahren hatte.
Dank meiner Kenntnisse mit Common-Rayl-System Dieselmotoren sagte ich Herrn K. dass so etwas gibt es nicht weil in einer solchen Situation der Motor sofort explodieren könnte.
Der Hr. K. konnte oder wollte die Situation nicht zu verstehen, und er fuhr fort, an seiner falschen Theorie festzuhalten!
Von diesem Moment an machte ich innerhalb von 4 Tagen mehrere Besuche in der Werkstatt B.-K. und versuchte zu verstehen, was passiert war.
Jedes mal wenn ich in die Werkstatt kamen, war Herr K. nicht mehr zu finden.
Ich wollte unbedingt den Fehlerspeicher oder den Protokoll lesen, um genau zu sehen was da passiert ist, aber der Hr. K. hat mir weder den Protokoll noch ein Antwort dafür gegeben.
Als ich sah, dass das Auto auseinandergenommen war, mit einer gebrochenen Glühkerze, und niemand interessierte sich für den Zustand des Wagens, wurde mir bewusst, dass das lange dauern würde. Der Plan mit meinen 3 Kinder für den Sommerurlaub, war zerstört.
Um die Verluste mit dem Auto, die ich voraussah, zu mindern, bat ich Fr. K. mir den Fahrzeugschein Peugeot 307SW HDI 110 auszuhändigen.
Ich wollte so das Auto abmelden bis zu der Möglichkeit, das Auto von der Werkstatt B-K. zurückbekommenen, damit ich nicht weiter Steuern und Vollkasko-Versicherung zahlen muss.
Ich war überrascht, als mir Fr. K. sagte, sie gäbe mir den Fahrzeugschein nur, wenn ich 1400€ bezahle, ohne den ursprüngliche Zustand der Wagen zu restaurieren. Ich fragte wofür ich diese Summe zahlen soll, aber sie gab mir überhaupt keine Antwort. Ich hatte das Auto lediglich nur für eine Kontrolle des Fahrzeug-eigenen Fehlerspeichers dorthin gebracht, und für so etwas hatte ich am 04.05.2011 und am 18.05.2011 viel weniger bezahlt.
So viel ich von ADAC weiß, wenn der Kunde die durchgeführten Arbeiten nachweislich nicht in Auftrag gegeben, so gilt der Grundsatz, dass er die Arbeiten auch nicht bezahlen muss.
Er hat dann das Recht, von der Werkstatt zu verlangen, die ausgeführten Arbeiten, die nicht in Auftrag gegeben wurden, wieder rückgängig zu machen. Das würde dann notfalls bedeuten, dass die eingebauten Teile wieder ausgebaut und die alten ausgebauten Teile wieder eingebaut werden müssten. Nach deutschem Gesetz ist die Werkstatt verpflichtet, den gemachten Fehler zu reparieren.
Dies ist der Grund, weshalb ich den Prozess gegen die Fa. B.-K. angestrebt habe.
Als ich Hr. K. sagte, dass ich gegen ihn prozessieren werde, hat dieser gelacht und mir gedroht, dass ich ihn verlieren werde, weil er seit 40 Jahren im Geschäft beschäftigt ist und überall Beziehungen hat.
Es muss gesagt werden, dass Herr K- versucht hat, andere unwahre Situationen zu erfunden und die Wahrheit abzulenken.
Das Gericht hat einen DEKRA Gutachter beantragt, um die Situation zu klären.
Der DEKRA Sachverständige, hat durch einige Unprofessionelle Behauptungen und Vermutungen nach seinem Kontrolle am 17.02.2012, den Tat von Hr. K. aufgedeckt.
Gleichzeitig mit der Auftritt vom DEKRA Gutachter wurde die falsche Theorie von den Hr. K. und seinem Versicherung Gutachter (die kein Erfolg hatte), eine neue Theorie über die Glühkerze erfunden.
Zur Hilfe für den DEKRA Gutachter erscheint einen Protokoll, erstellt am 14.06.2011 um 14:44.
Der DEKRA Gutachter hat korrekt geschrieben dass die Glühkerze zwar bei der Demontage gebrochen war, aber hat unprofessionell behauptet dass der Monteur gar nicht schuldig war, weil die Glühkerze Spitze verbacken wurde und der Monteur nicht genug Kraft hatte die Glühkerze auszubauen!
Sollen die Monteuren bei einer Glühkerze Demontage, mehr Kraft als einem Gewichtheber haben, um eine Glühkerze zu demontiere? Befinden wir uns in der Steinzeit?
Der DEKRA Gutachter schreibt unprofessionell weiter auf Seite 11, "Dabei ist es grundsätzlich möglich, die über ein Gewinde eingeschraubten Glühkerze durch bloßes Herausschrauben zu entnehmen zu entnehmen..."
Lesen wir was der Beru Deutschland über die Glühkerze schreibt:
www.beru.com
Wichtig beim Glühkerzen Austausch:
Drehmomente beachten!
Bei der Demontage von Glühkerzen ist das Bruchdrehmoment einzuhalten.
Dann keinesfalls weiter-drehen – die Glühkerze könnte sonst abbrechen.
Stattdessen nach dem 3-Punkte-Programm
Anheizen – Anlösen – Ausdrehen vorgehen:
1. Anheizen: Motor warm fahren bzw. intakte Glühkerzen mit einem separaten
Kabel 4–5 Minuten bestromen – da durch wird die Glühkerze aufgeheizt und
frei-gebrannt.
2. An-lösen: Rostlösemittel oder Multifunktionsöl großzügig an den
Gewindeansatz der Glühkerze auftragen und ca. 5 Min. wirken lassen.
3. Ausdrehen: Anschließend weiteren Ausschraub-versuch starten und die
Glühkerze vorsichtig mit dem geeigneten Werkzeug aus dem Zylinderkopf
lösen. (Maximallösemoment – siehe Tabelle oben – dabei nicht beschreiten.
Unbedingt vor dem Erreichen des Bruchdrehmoments unterbrechen, notfalls weiteren Versuch durch Anheizen starten.
Das Gericht hat angeordnet festzustellen, ob die Glühkerzen intakt waren, bevor Hr. K. sie ausgebaut hat.
Der Gutachter antwortet korrekt dies mal, detailliert auf Seite 12 von 14, auf diese Frage und zeigte dass er festgestellt hat, dass die Glühkerze erst beim Ausbau zerbrochen wurde, und dass die verbliebenen Teile zeigen, dass die Glühkerze niemals funktioniert hat, nachdem sie zerbrochen war.
Also die ganze unwahre und unprofessionelle Theorie des Herrn K. dass ich mit einer kaputten Glühkerze im Motor schon seit mehrere Monate gefahren bin, wurde hier von DEKRA Gutachter, komplett widerlegt.
Ebenfalls korrekt schreibt der DEKRA Gutachter noch, dass Hr. K. und seiner Gutachter von der Firma C. KFZ-S. hatten keine Kenntnisse über den Motor meines Autos, denn mein Motor ist ein Common-Rail-System der keine Wirbel/Vorkammer hat.
Herr K. behauptete, ich würde seit langem mit einer in die Vorkammer des Motorraums meines Autos mit einer Teil von einer Glühkerze gefahren, und dies sei hervorgerufen durch die Defekte, die Herr K. in jenem Protokoll herausgefunden hätte.
Wie es kommt, dass kein Defekt herausgekommen ist in die Fehlprüfdiagnose, das auf meine Veranlassung hin am 04.05. und 18.05.2011 in der gleiche Werkstatt gefertigt wurde?
Warum wurde mir kein Protokoll gezeigt, als ich nach 14.06.2011 das Protokoll verlangt hatte?!
Denken Sie noch, dass auf das Protokoll wurde um 14:44 erstellt, gerade in die Zeit als ich immer wieder angerufen habe und gefragt hatte ob die Fehlprüfdiagnose an meines Auto durchgemacht wurde und der Lehrling sagte mir immer dass der Hr. K. noch in eine Probefahrt befindet.
Eben als ich gesagt hatte dass ich vorbei kommen wollte um mein Auto abzuholen, sagte mir der Lehrling dass der Hr. K. gerade angekommen ist und kümmert sich um Auto.
Diese Junge Lehrling ist jetzt schon ein Experte in solche Sachen geworden, nicht?
Dann wunder wir die Autofahren uns nicht, dass in Deutschland so viele Werkstätte die Rechnungen frisieren und machen Reparaturen ohne Auftrag um die Rechnungen zu erhöhen!
Es wurde noch ein Ergänzung vom DEKRA Gutachter verlangt.
Der DEKRA Gutachter schreibt in seinem Ergänzugsgutachten verständlich, dass ein Austausch der "verbackenen" Glühkerze aufgrund der bereits erfolgten Fahrzeugeigendiagnose zeitnah zwingend erforderlich gewesen wäre, um die dargestellten Folgeschäden aufgrund des Beschädigung des Dieselpartikelfilters zu vermeiden.
„ der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Können Sie mir sagen dann, was für ein Grund (und Recht), hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011, meine Glühkerze zu wechseln?
Leider, an diese Frage haben auch die Richtern keine richtige Antwort gehabt.
Meine Ergänzung:
Bringt man sein Auto in einem deutsche Autowerkstatt, mit der Auftrag nur eine Fehlprüfdiagnose zu machen. Vor nur einige Wochen bevor, hat der Wagen in die gleiche Werkstatt, zwei mal ein Fehlprüfdiagnose, ohne Fehler durchgemacht.
Die Mechaniker versucht mehr Geld vom Auto Besitzer zu kassieren und in seinem Abwesenheit ohne einen Auftrag vom Autobesitzer zu haben und ohne ihn zu fragen, wechseln der Mechaniker ganz Unprofessionell die Glühkerzen.
Eine Glühkerze wird bei der Demontage gebrochen und der Mechaniker versucht verzweifelt eine Geschichte zu entwickeln um sein Tat aufzudecken und die entstandene Kosten auf die Schulter von Auto Besitzer zu schieben.
Der Gutachter seiner Firma kommt mit die gleiche unwahre und unprofessionelle Behauptungen zu Hilfe. Das reicht aber nicht und vom Gericht ist ein DEKRA Gutachter beantragt.
Der DEKRA Gutachter untersucht oberflächlich am 17.02.2012 den Wagen.
Gleichzeitig erscheint ein Protokoll der die 3 Fehler meines Auto zeigt, Glühanlage, DPF, Bremse.
Am Schluss seinem Gutachten, schreibt der DEKRA Gutachter dass er selbst hat nicht prüfen konnte warum und wie die Glühkerzespitze in Motor geblieben ist: "...ist anhand der nun zerteilten Glühkerze des dritten Zylinders, kann nicht weiter überprüfbar. Anhand des vorliegenden Auszugs aus dem Fahrzeugfehlerspeicher ist jedoch von einer entsprechenden elektrischen Funktionsbeeintrechtigung auszugehen."
Der Gutachter konnte sehr einfach prüfen, ob die Glühkerze verbacken ist oder nicht. Der hat das nicht getan.
In seiner Ergänzung von Mai 2012, schreibt der DEKRA Gutachter, ich zitiere: „ der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Können Sie mir sagen dann, was für ein Grund hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011, bei Temperaturen über mehr als 20 Grad, meine Glühkerze zu wechseln?
ERKLÄRUNG
Die Richtern haben alle Gründe gehabt um meine Klage abzuweisen. Sie stützen sich auf den DEKRA Gutachter Bericht.
Der DEKRA Gutachter stützt sich auf einen Protokoll die man weiß nicht wie und wann erstellt wurde.
(Einige Automechaniker haben mir erklärt wie kann man ein Defekt für eine Fehlprüfdiagnose erstellen: man zieht ein Stecker der für eine bestimmte Autobereich eingebaut ist, beispielsweise für die Glühanlage und schon der Bord Computer registriert ein Fehler).
Vor einige Tage Anfang April 2013, bekomme ich endlich eine Rechnung von der Fa. B.-K. dass ich 860 € bezahlen soll. Das aber nur für was die in die Autowerkstatt B.-K. am meines Auto ohne Auftrag kaputt gemacht hatten, ohne mein Motor zu reparieren.
In der Rechnung wurde falsch die Lieferung Zeit eingegeben und wurde noch geschrieben, dass der Fehlerspeicher meines Auto gelöscht wurde! Warum?
Vermutlich um die Spuren von dem falsche Protokoll zu löschen?
Bitte, um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen.
gela4001