Wer hat Erfahrung mit Motorschäden beim 1,8 Mondeo Bj.2002
Hallo hat jemand Erfahrung zum Mondeo Bj. 2002. Wir haben einen Motorschaden bei 160.000km. Wir haben das Auto ca. 2000km gefahren und hatten zuerst nach 1000km Oel-und Kompressionverlust. Dann hat man uns eine Dichtung erneuert und dann konnten wir noch ca. 1 Woche fahren, bis er gewackelt hat wie ein Traktor. Dann haben wir ihn wieder in die Werkstatt gegeben und zuerst war die Rede von der Zylinderkopfdichtung, einer der Mechaniker tippte allerdings auf einen Motorschaden. Darauf wurde der Motor mit einer Kamera untersucht und man sagte uns was vom Motorschaden. Wer weiß, ob das ein häufiges Problem ist. Bisher hatten wir immer einen Mondeo, der letzte war Baujahr 1999 und der lief mit 265.000km immer noch wie neu, nur der Rost zwang uns in die Knie.
Bitte antwortet, wir brauchen Rat, weil wir uns mit dem Händler streiten zwecks Gewährleistung!
Du hast ein Auto vom Händler gekauft und 2000 Km später hat es einen Motorschaden. Davor hat es schon ein mal Probleme gemacht, die der Händler scheinbar versucht hat zu beseitigen. Was genau beinhaltet dieser Streit? Er muss es richten, oder Ersatz liefern. Wann habt ihr es denn gekauft? Hat er es etwa im "Kundenauftrag" verkauft? Was würde es dir bringen, wenn dieses Problem häufig vorkommt? Habt ihr die erste Reparatur etwa in einem Anderen Betrieb machen lassen, ohne Rücksprache?
Was die Gewährleistung anbetrifft, so müssten Sie dem Verkäufer nachweisen, dass der beschriebene Motorschaden (Sachmangel) schon beim Kauf bestanden hat. Wenn das der Fall ist, so hätte das der Verkäufer ihnen gegenüber noch vor dem Kauf sagen müssen, da es sich sonst um Täuschung handelt. Normalerweise hört man sowas ja der merkt man es, wenn der Motor nicht rund läuft oder merkwürdige Geräusche von sich gibt oder keine Leistung mehr hat. Da lässt man dann aber auch die Finger davon, da man ja abschätzen kann, dass etwas nicht i.O. ist damit.
Wenn Sie eine Gebrauchtwagengarantie haben und solche Schäden darüber mit abgedeckt sind, so können Sie den Schaden über diese Garantie für Sie kostenlos abwickeln, ansonsten gilt bei der Gewährleistung die Beweispflicht, das der Mangel schon vor/beim Kauf bestanden hat. Aber nach 1000 km kann man schon davon ausgehen, dass der Verkäufer davon etwas gewusst hat. Lenkt der Verkäufer nicht ein, hinsichtlich Reparatur oder Kaufvertragrückwandlung, so bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
Habe aber noch einen interessanten Artikel im Netz gefunden, der Sie vielleicht weiterbringt.
http://www.kanzlei-schuster.de/2012/06/immer-aerger-nach-dem-autokauf-motorschaden-bei-uebergabe-des-pkw/
Das ist nicht ganz richtig.
Der Verkäufer muß das erste halbe Jahr nachweisen das der Mangel bei verkauf noch nicht gewesen ist.
http://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/faqs/default.aspx
Das wird bei einer Fahrleistung von 2000 km für den Verkäufer fast nicht möglich sein.
Wenn du in den letzten sechs Monaten die 2000 km gefahren bist mußt du ab dem siebten Monat beweisen das der Mangel bei kauf schon bestand.
Auch das wird für dich kaum möglich sein.
Meine Erfahrung zeigt das es besser ist in solchen Fällen ruhig und sachlich mit dem Händler zu reden. Auch wenn du eine kleine Zuzahlung für die Instandsetzung leisten mußt würde ich mich darauf einlassen.
Denn wenn du dich auf einen Rechtsstreit einlässt kann das Monate oder Jahre dauern und ist mit noch mehr kosten verbunden.
Das kann man dann als Lehrgeld ansehen.
Das nächste mal Gebrauchtwagencheck beim TÜV machen!
Viel Erfolg
Danke erst einmal. Der Streit ist, dass der Händler behauptet, dass das Auto beim Verkauf in Ordnung war. Wir hatten aber schon nach der ersten Woche einen beträchtlichen Ölverlust und die Zündkerzen waren total verrußt. Da die Motorlampe geleuchtet hat,haben wir den ADAC gerufen, der schon einen Kompressionsverlust festgestellt hat. Daraufhin haben wir erst einmal alle Zündkerzen und Kabel getauscht, weil der ADAC meinte, es läge daran. Danach hatten wir ca. 3 Tage Ruhe und dann kam die Motorlampe wieder. Dann kam die erwähnte Reparatur und wir hatten 1 Woche Ruhe. Dann wurde aus dem Auto ein Traktor.
Die Reparatur hat eine Werkstatt vom Händler ausgeführt.
Danke für die Antwort. Wir sind nur ca. 3 Wochen gefahren, weill den Rest steht und stand es in der Werkstatt. Unser Problem ist, dass unser Anwalt meinte, dass wenn dieses Auto dafür bekannt ist, durch Baumängel bei dieser Kilometerleistung kaputt geht, dann haben wir keine Chance mit einer Klage. Wir versuchen nun schon seit November uns mit dem Händler zu einigen, doch leider werden wir nur veräppelt.
Danke für den Link!
Ja hier fängt genau der Streit an, was ein Sachmangel ist.
Wir haben nur eine 12-Monatige Sachmangelhaftung und vom Händler wird wehement abgestritten, dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt.
Was nicht zu verstehen ist, denn wozu gibt es diese Klausel überhaupt, wenn ich erst vor Gericht gehen muss und auch noch selbst den Gutachter zahlen soll, damit ich beweisen kann, dass ich das Auto nicht zu Schrott gefahren habe.
Selbst unseren Anwalt nimmt der Typ nicht ernst.
Der Streit ist, dass der Händler behauptet, dass das Auto beim Verkauf in Ordnung war. Wir hatten aber schon nach der ersten Woche einen beträchtlichen Ölverlust und die Zündkerzen waren total verrußt. Da die Motorlampe geleuchtet hat,haben wir den ADAC gerufen, der schon einen Kompressionsverlust festgestellt hat. Daraufhin haben wir erst einmal alle Zündkerzen und Kabel getauscht, weil der ADAC meinte, es läge daran. Danach hatten wir ca. 3 Tage Ruhe und dann kam die Motorlampe wieder. Dann kam die erwähnte Reparatur und wir hatten 1 Woche Ruhe. Dann wurde aus dem Auto ein Traktor.
Die Reparatur hat eine Werkstatt vom Händler ausgeführt.
Ich kann hier keine rechtlichen Informationen geben.
Meines Wissens brauchst du für keinen Gutachter zahlen. Der Händler ist in der Nachweispflicht. Das sollte aber dein Anwalt wissen und sonst solltest du einen anderen suchen.
Anders sieht es aber aus wenn das Gutachten zu Gunsten des Händlers ausfällt weil er den Gutachter auch aussuchen kann. Dann musst du ein Gegengutachten in Auftrag geben und so weiter.
Alles in allem wird dann ein langer Rechtsstreit auf dich zukommen. Das die Kunden solche Streitigkeiten meiden und sich erst gar keinen Anwalt nehmen ist oft Hoffnung der Verkäufer.
Denn die Kosten können den Betrag der Instandsetzung oft überschreiten.
Welche weiteren Schritte in deinem Fall unternommen werden müssen sollte dein fachkundiger Anwalt entscheiden.
Wenn du Mitglied beim ADAC bist solltest dort hinreichende Hilfe was Anwälte und Gutachter angeht bekommen.
Danke, ja dass unsere Lage schwierig ist, war uns klar. Unser Anwalt gab uns den Tipp mal zu recherchieren, ob das Modell, was wir gekauft haben, für solche Macken bekannt ist, dann lohn sich der Weg zum Gericht nicht.