Renault clio 4 dynamique Tagfahrlicht
ich habe mir einen neuen renault clio 4 dynamique gekkauft...so jetzt ist meine frage ob ich das tagfahrlicht auch anders einstellen kann so dass dieses eingeschaltet bleibt wenn ich das abblendlicht einschalte...momentan ist es so das wenn ich das abblendlicht oder standlicht einschalte das tagfahrlicht ausgeht...
würde mich über einige hilfreiche antworten freuen
Servus
Wenn ich mich nicht irre ist dies nicht erlaubt.
Die tagfahrleuchten müssen zumindest abdimmen bei eingeschalteten Licht, so zu sagen das sie als "standlicht" funktionieren.
Aber bei eingeschalteten Nebelscheinbwerfer müssen sie aus gehen da nur max 6 lichtpunkte erlaubt sind also 4 vorn 2 hinten.
mfg Vwfreak
Das ist in der ECE-R 48 geregelt, die in unsere
StVZO übernommen wurde:
Das Tagfahrlicht darf nicht zusammen mit Abblendlicht
(Fahrlicht), Fernlicht oder Standlicht leuchten,
außer Lichthupe. Es muß dann automatisch abge-
schaltet werden. Dies gilt auch bei Nachrüstung
nach R 87/48
Bei Nachrüstung nach R 7 darf es zusammen mit Standlicht leuchten, muß aber automatisch gedimmt
werden (also dunkler) werden, wenn Fahrlicht
eingeschaltet wird.
Schwachsinn.
Clio 4 RS z.B. dimmt das Tagfahrlicht und nutzt es auch als Standlicht.
Meiner Meinung nach muss man dem Steuergerät das einfach sagen. Aber auf dem Renault gebiet hat leider keiner das Wissen wie so etwas geht.
So Schwachsinn ist das nicht.
Das Tagfahrlicht wird nicht einfach so gedimmt und als Begrenzungslicht (umgangssprachlich: Standlicht) benutzt.
Mag vielleicht den Eindruck machen, in Wirklichkeit handelt sich um eine kombinierte Leuchte von Tagfahrlicht und Begrenzungsleuchte, die für beide Betriebszustände die entsprechende Zulassung haben.
Einige TFL sind reine TFL und technisch überhaupt nicht dimmbar Einige TFL sind zwar aufgrund ihrer verbauten Technik auch dimmbar, haben aber keine Zulassung als Begrenzungsleuchte.
Werksseitig verbaute TFL, die sowohl dimmbar, als auch die "doppelte" Zulassung haben, sind üblicherweise auch mit dieser Doppelfunktion verbaut.
TFL-Leuchten, die werksmäßig ausschließlich TFL sind, haben üblicherweise keine Zulassung als Begrenzungslicht.
Ausnahmen bestätigen die Regel, Prüf- und Zulassungszeichen auf der Leuchte kontrollieren.
Die selbe Situation gibt es auch bei Nebelscheinwerfer und Abbiegelicht.