Schweizer Bürger Führerschein in Österreich enzogen
Hallo zusammen
Mir wurde als Schweizer am Wochenende in Österreich den Führerschein enzogen.
Ich hatte 1.6 Promille. Selber schuld. Nicht zu entschuldigen.
Den Führerschein wird an die Schweizer Behörden übergeben.
Dard ich in der Schweiz trotzdem Autofahren.? Bekomme ich nur das Verbot für Österreich?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Freundliche Grüsse
Dir wurde der Führerschein entzogen, also bist du nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und somit nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen.
Wenn du trotzdem fährst, wäre das nach deutschen Recht fahren ohne Fahrerlaub und es läge ein Straftatbestand vor, der auch mit Haft bestraft werden kann.
Ich denke mal, dass die Polizei in der Schweiz das genau so sehen wird.
Mich würde nur interessieren, ob ich in der Schweiz auch eine Fahrsperre bekomme. Freundliche Grüsse
Falls Du Deine Fahrerlaubnis von den Schweizer
Behörden ausgehändigt bekommst, darfst Du in der
Schweiz oder sonst (sicher nicht in Österreich)
wieder Kfz führen. Aber erst dann.
Es handelt sich nicht um ein Verbot des Führens mit
angegebener Frist, sondern die Fahrerlaubnis ist
weg. Es könnte durchaus sein, daß Deine Heimatbehörde
den "Befund" (Blutprobe) der Österreicher anerkennt
und Dir die Fahrerlaubnis nicht zurückgibt.
Ich würde an deiner Stelle nicht mehr fahren bis du Klarheit von deiner Heimatbehörde in der Schweiz hast.
Nein, gefahren bin ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr. Da ich kein Fürherschein mehr besitze, habe ich auch nicht das Recht darauf. Dies gibt nur noch mehr Probleme. Mich hätte nur Interessiert, ob ich allenfalls den Führerschein für die Schweiz und nur für die Schweiz zurükbekomme. Aber ich gehe mal davon aus, eher nicht.
Freundliche Grüsse
Das war mal eine gute Idee, nicht zu fahren.
Ich kenne die schweizer Regelungen nicht, daher auch
nicht, inwieweit österreichische Beweismittel an-
erkannt werden.
In Deutschland kann die Fahrerlaubnis nur durch
einen Richter entzogen werden. Der spricht dann
auch gleich eine Sperrfrist für die Neuerteilung
aus. Vor Ablauf der Sperrfrist kannst nicht bei
der Führerscheinstelle eine neue Erlaubnis beantragen.
Danach ja, und dann folgen bestimmte Regelungen in
Abhängigkeit von der Länge der Sperrfrist, bzw dem
Grund des Entzuges - es gibt dann evtl. Auflagen
vor der Neuerteilung.