Haftet der Gebrauchtwagenhändler auch für defekte Lautsprecher?
Hallo,
habe am WE einen gebrauchten 3er Berlingo gekauft. Nun stellte ich erst zuhause fest, dass die Lautsprecher lins und auch hinten defekt sind.
habe hinten den Kabelsalat angesehen am Radio, aber es scheint tatsächlich der Lautsprecher das Problem zu sein. Nun frage ich mich, ob ich die Instandsetzung bei CITROEN dem Gebrauchtwagenhändler in Rechnung stellen kann.
Ich habe auch eine Garantie, aber die deckt nicht das Radio ab. Auf der anderen Seite, hat er mir ja den Defekt nicht mitgeteilt.
Was würdet ihr sagen=?
Danke
Da ein Lautsprecher kein Verschleißteil ist, sollte das eigentlich über die Gewährleistung abgedeckt sein. Jedoch hättest du dem Händler erstmal Gelegenheit zur Instandsetzung geben müssen und nicht auf eigene Faust etwas reparieren und ihm in Rechnung stellen.
Garantie und Gewährleistung ist aber nicht das selbe und wenn sie vertraglich nicht abgedeckt ist und du es bei der Probefahrt nicht gemerkt hast, wirst du vermutlich drauf sitzen bleiben.
Wenn Du das hast woanders (Citroen) instandsetzen
lassen, dann geht das auf Deine Rechnung, der
Verkäufer des Autos hätte die Möglichkeit zur
Nachbesserung bekommen müssen. Hat er nicht, also
muß er nicht für aufkommen.
Da kann ich @hballerstedt nur zustimmen:
FALLS Du Garantieansprüche bzw. Ansprüche aus dessen Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer gehabt HÄTTEST, wären Diese jetzt eh "verballert".
Man muss zunächst dem Verkäufer die zweimalige Möglichkeit geben, den Schaden auf dessen eigene Kosten bzw. auf kKosten dessen Rückversicherer zu beheben, ehe man selbst tätig werden darf und einen Dritten mit der Behebung des Fehlers nach bis dahin wohl erfolglosen Reparaturversuchen des Händlers/Verkäufers beauftragt. Der ursprüngliche Ansprechpartner, der Händler, darf sich i ns Fäustchen lachen: ER ist damit ein für alle Mal aus der Haftung raus.
Ergo:
Da hast Du Dir einen veritablen "Knieschuss" selbst eingehandelt.