Zahnriemen
Zusätzlich zu den Antworten hier habe ich noch eine Frage an dich. Bei wie viel Km war der Werkstattbesuch und bei wie viel Km musste der Zahnriemen gewechselt werden?
Mein Auto Nissan primera war vor ca 2 Monaten in der Werkstatt es sollte es gemacht werden was nötig ist und TÜV wurde auch gemacht und vor 2 Tagen auf der Autobahn geht der Motor aus ADAC meinte es sei der zahnriemen und nun ist der Motor kaputt meine frage nun muss die Werkstatt dafür haften die hatten es ja sehen müssen?
Nunja, es sollte gemacht werden was nötig ist. Das ist natürlich ein dehnbarer Begriff.
Ich denke mal, da ist die Werkstatt nicht haftbar zu machen.
Da werden Sie keine Chance haben.
Kommt drauf an.
Wenn konkret eine Inspektion nach Herstellervorgaben beauftragt wurde und der Hersteller eine Kontrolle oder einen Wechsel des Zahnriemens bei dem jetzigen Alter und der entsprechenden Laufleistung vorschreibt, dürfte die Werkstatt ein Verschulden treffen.
Wenn nur allgemein die für den TÜV nötigen Arbeiten beauftragt wurden oder der Hersteller keine Wartung des Zahnriemens bei dieser Inspektion vorschreibt eher nicht.
Wenn man es hätte sehen müssen, dann wäre der Motor nicht weitere 2 Monate gelaufen, sondern der Riemen schon früher zerrissen.
Es gibt feste Wechselintervalle für son Zahnriemen.
War das noch nicht erreicht, dann ist der Werkstatt
kein Vorwurf zu machen, es sei denn, er hätte sowieso
in allernächster Zeit dies Intervall erreicht.