Werksgarantie
Hallo,
kann man eine Schadensregulierung innerhalb der 2 Jahres Garantie notfalls auch direkt beim Hersteller herbeiführen lassen, wenn sich der Händler/Verkäufer, bei dem man das Fahrzeug erworben hat, abweisend verhält und eine Reparatur ablehnt?
Kann ich mir dann eine Werkstatt aussuchen oder bin ich gezwungen die Reparatur in der Werkstatt des Händlers durchzuführen, bei dem ich das Fahrzeug erworben habe?
Es handelt sich dabei um einen freien Händler der mit mehreren Marken handelt und kein offizieller Markenhändler (einer bestimmten Marke) ist, welcher aber eine eigene Werkstatt besitzt.
Vielen Dank für eure Anwort
Wenn Dein Fahrzeug noch Herstellergarantie und einen Schaden an einem Bauteil hat oder z.B. Lackmängel, kannst Du das immer nur über den jeweiligen Hersteller des Fahrzeugs und dem zugehörigen Händler (fahrzeugspezifisch, also z.B. Toyota Avensis bei Toyota, VW Golf bei VW, Opel Insignia bei Opel usw.) abwickeln, da der Händler/Werkstatt vor der Reparatur erst beim Hersteller selber eine Genehmigung einholen muss, ob der Schadenfall mit in die Herstellergarantie fällt oder nicht. Wenn der Hersteller die Genehemigung ersteilt hat (grünes Licht gegeben hat) werden die Kosten und die Reparatur vom Fahrzeughersteller vollständig übernommen im Rahmen der Herstellergarantie vorausgesetzt es wurden die vom Hersteller vorgeschriebenen Serviceintervalle (auch von freier Werkstatt mgl. mit Scheckhefteintragung) regelmäßig eingehalten. Nicht in die Werksgarantie fallen Kosten für normalen Verschleiß (Reifen, Filter, Ölwechsel usw.) Hat Dein Fahrzeug während der Garantiezeit öfters Mängel bietet sich meist an eine Garantieverlängerung dazu zu erwerben. Ein Freier Händler hat mit der Herstellergarantie nix am Hut, das muss man direkt bei einem Händler der jeweiligen Marke klären.
http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2766/neuwagen-garantie-und-gewahrleistung-das-andert-sich-mit-der-neuen-eu-regelung
Lies die Garantiezusagen, da findet sich alles zum Wer, Wo und Wie.
Garantie ist ein Vertrag (Sonderform Versprechen), somit muss man sich mit dem Versprechen (Vertragsinhalt) auseinandersetzen, welches man auch zugesagt bekommen hat.
Ein immer wieder gern genanntes "bei Garantie ist dann das und das" gibt es nicht. Garantieinhalte und - umfänge sind vom Garantiegeber frei bestimmbar und können nicht nur sehr unterschiedlich sein, sondern sind es auch - sogar innerhalb eines Herstellers bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen, und selbst bei gleichem Fahrzeugtyp und nur unterschiedlicher Nutzung oder um einen Tag unterschiedlicher Erstzulassung.
Und noch als weiterer Hinweis:
Sollte man in in Zusammenhang mit Sachmangelhaftung (Gewährleistung) oder Garantie bei der Internetrecherchen auf Begriffe wie "EU-Recht" oder auch "GVO" ("Gruppenfreistellungs-Verordnung") stoßen - nicht weiterlesen, ist grundsätzlich falsch.
Ich hatte bereits schon mal darauf hingewiesen:
Nichts ist zwangsweise richtig, nur weil es anlickbar ist.