Schadensfreiheitsklasse
Ich habe eine 30 jährige Fahrpraxis mit Motorrad und PKW. Jetzt muss ich zum ersten mal ein kfz auf mich privat versichern. Welche Schadensfreiheitsklasse wird zugrunde gelegt?
Du kannst(wenn Du es gekonnt hättest),seit Deiner --Geburt-- Fahrpraxis haben,mit 18 Jahren ""Führer-Schein"" ,sprich Fahrerlaubnis haben,alles chick u. Unfallfrei...
Wenn Du --kein--Fahrzeug-- auf Deinen (persönlichen)Namen ,bei irgend einer KFZ-Versicherung bisher --versichert--(auch angemeldet) hast,bist Du mit 120% oder auch weniger gut bedient.
Es ist aber auch eine Verhandlungs-Basis mit Deiner Dir -NEU- ausgesuchten Versicherung !!
Wenn Du schon --so lange-- unfallfrei fährst,kann man noch --weniger-- Einstufung herraushandeln !!
Du musst es nur -glaubwürdig- nachweisen können,...da liegt Dein Problem...
PS.Du hast -offiziell- keine Schadensfreiheitsklasse u. auch keine weitere Minderungsstufe !!!--ganz einfach--,weil Du noch nie KFZ-Versichert warst u. man auch dem entsprechend Deinen Fahrstihl ,sowie Deine --"Trefferquote"--, schlecht einschätzen kann.
Es wird auch nicht viel nutzen,wenn Du von Opa Albert den Wehrmachts-Ausweis hin legst mit Verwundeten-Abzeichen in Silber.
Genau der Mann ,welcher Dir das Fahren bei gebracht hat...Du fängst im ersten -Versicherten Jahr bestimmt mit 200 % an-.
Danach wird es abstufungen geben.
Verhandel u.mach Dein Ding !
Wie schon geschrieben, der übliche Einstieg ohne "Vorprozente" ist SF-0 mit 120%.
Viele Versicherungen gewähren allerdings einen Einstig bei SF-2 (glaube ich) und 80% (die sind sicher), als einziger Nachweis dafür reichen mehr als 3 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Eine bessere Klassifizierung geht über
- Übertragung einer Schadensfreiheits-Einstufung eines engen Familienmitglieds.
Der Klassiker, mit den vom Opa übertragenen 30%.
- über eine Bestätigung zB. des Betriebs, dass Du x Jahre unfallfrei die Firmen-Fahrzeuge mit den Kennzeichen xxxx im Außendienst täglich gefahren bist.
Mit einer derartigen Bestätigung ist eine Besser-Einstufung aber immer noch Verhandlungssache. Alle Klassen wird es wohl nicht geben, aber 2-3 Stufen besser sind häufig möglich
Hier muss man allerdings auch eine Warnung mitgeben:
Es gibt Versicherungen, die bieten nach "Vertrauen gegen Vertrauen" auch ohne Nachweise deutliche Nachlässe gegenüber den "eigentlich üblichen" 80%.
Es liegt aber regelmäßig eine nicht unbedeutende Falle aus. In den Vertrags-AGBs findet man recht häufig extreme Rücksprünge, Höherstufungen, nach einem verschuldeten Unfall.
Nicht ausschließlich nach den Prozenten jetzt beim Abschluss schielen, sondern auch die Rückstufungstabelle für den Schadensfall beachten.