Zulassungsbescheinigung tell1
Auto ist abgemeldet und keine TiV kene Zulassungbescheingung teill 1 so habe ich gekauft.Wie kan ich das auto anmelden.
ZB2 ist aber vorhanden?
Bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen, die Buchstaben und Zahlen, ZUTEILEN lassen (nicht nur reservieren, das ist etwas anderes).
Mit der dann zugeteilten Kombination beim Schildermacher die Nummernschilder prägen lassen und dann kann MIT einer Versicherungsbestätigung, die auch für Überführungsfahrten mit zugeteiltem Kennzeichen gültig ist (extra bei der Versicherung vermerken lassen) mit den ungestempelten Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt, sämtliche Fahrten ausführen, die (ausschließlich) direkt mit dem Zulassungsverfahren zu tun haben.
Bei der Zuteilung erfährt man auch die Gültigkeit der (noch) ungestempelten Kennzeichen, meist 2-3 Tage, bis dann das Fahrzeug auch zugelassen werden muss.
Mit diesem ungestempelten Nummernschilder kann dann zu einer Prüfstelle gefahren werden, die HU gemacht und dann zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug zuzulassen.
Hier muss aber zwingend dann auch eine Zulassung des Fahrzeugs erfolgen. Wird nicht spätestens am letzten Tag dieser Gültigkeitsfrist auch die Zulassung durchgeführt, hat man automatisch ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch am Hals.
Sollte man bereits wissen, dass man es innerhalb dieser kurzen Zeit nicht schaffen wird, weil nach der HU noch ein paar Reparaturarbeiten auszuführen sind, dann sollte man nicht diesen Weg nehmen.
Dann bleibt nur das übliche Kurzzeitkennzeichen, mit dem man dann 5 Tage für HU, Reparaturen und Zulassung Zeit hat. Sollte man eine Zulassung dann nicht innerhalb 5 Tagen schaffen, passiert nichts weiter. Die Gültigkeit des KZK erlischt und weiter nichts.
Nach Abschluss aller Reparaturen kann man dann erneut mittels KZK oder eben Zuteilung den nächsten HU und Zulassungsversuch starten.