Fahren ohne Führerschein mit 16
Warum machst du denn sowas? Stell dir vor du fährst jemanden um, oder ein Auto an....man man man
Hallo
Gestern bin ich 10 min. Mit dem Auto meiner schwester 100 Meter gefahren sooo. Ich bin 16 und habe noch nie etwas mit der Polizei zu tun was kommt jetzt auf mich zu habe vol Angst ... Die haben mich nicht gesehen sondern eine Nachbarin hat sie informiert ... Was tun
Wie denn nun?
Waren sie da, haben Dich befragt, Personalien aufgenommen, was hast Du gesagt, ... oder hat Dir nur die Nachbarin erzählt, dass sie die Polizei angerufen hat?
Ein wenig (oder auch mehr) Information ist da schon wichtig
- was ist wie abgelaufen?
Grundsätzlich kann dir nichts passieren, wenn die Polizei deine Personalien nicht aufgenommen hat. Der einfache Anruf einer Nachbarin veranlasst keine Strafe.
Auch das Üben mit dem Auto ist nicht verkehrt, sofern es auf dem eigenen privaten Grundstück geschieht. Doch auf einer öffentlichen Straße...mehr als dämlich. Du hättest womöglich ein anderes Auto beschädigen können oder in einem Vorgarten landen.
Warte einfach auf die Fahrschule, die du ja mit 16 1/2 machen darfst, dann erhältst du den Führerschein mit 17 und hast ein Jahr lang begleitetes Fahren, welches ich als goldrichtig empfinde.
Und was ist wenn das mehrere Nachbarn bestätigen und sogar eine Videoaufnahmen existiert, wo der junge eindeutig beim fahren zu sehen ist? Wenn er Pech hat kann er den Führerschein mit 18 Knicken.
Dann wird es natürlich schwieriger, um nicht zu sagen unmöglich, eine "Unschuld" zu beweisen.
Für Deine Schwester ist im Ernstfall wichtig, daß sie nichts von Deiner dusseligen Aktion gewußt hat.
Sonst bekommt sie auch noch Schwierigkeiten, ernste.
Und wie sieht es deiner Meinung nach mit Onboard Kameras aus, Z.B. Diese die einen Unfall bzw. Versicherungsbetrug beweist?
http://www.youtube.com/watch?v=YWvG4KAYJfY
Ich hab auch so eine drin.
Aber als Geschädigter bin ich zumindest aus der Schuld raus und kann beweisen, dass ich z.B. nicht aufgefahren bin, oder Grün hatte. Somit bekomm ich meinen Schaden ersetzt und meine Prozente steigen nicht. Ob der Verursacher verurteilt wird kann mir ja egal sein, denn seine Versicherungsprozente sind futsch und sein Auto Schrott. Mir ist übrigens aus 1. Hand ein Fall bekannt wo das Gericht das Onboard Video akzeptiert hat. Der Verursacher musste 7000 Euro Strafe zahlen, seine Versicherung den Schaden regulieren und 2 Jahre Führerscheinentzug.
Das ist mein Hauptgrund für die Kamera, mich bei Unfällen vor Bösen Überraschungen wie letztens schützen.
Also ich wohne in einen gebiet wo nur 7 heuser sind und ich bin nicht auf eine öffentliche Straße Gefahren sondern das war an einen Waldweg aber nicht in den Wald ... Die Nachbarn haben keine beweise die haben das nur gesagt ... Ich natürlich musste meine Daten der polizei geben und die sagten ich würde ein brief bekommen ... Das ist alles was kommt auf mich zu ?????
Auch ein Waldweg, sofern nicht durch Schilder,oder gar Schranke abgesperrt, ist öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn die Polizei Dich nicht "auf frischer Tat" er-
tappt hat, fehlen Beweismittel. Frage ist, inwieweit
ein Richter die Aussagen der Nachbarn als Beweis
wertet. Vielleicht wird ein Verfahren gar nicht
erst eröffnet,beläßt man beläßt es bei einer Ver-
warnung.
Ja du haben das nur erfahren durch die nachbern und da wo ich gefahren bin fahren täglich Kinder von 10 Jahren mit dem Traktor oder mir Motorräder herum und das och eine Anzeige bekomme wegen solch ein mist ist unverschämt
Nur weil andere es auch machen heißt es nicht, dass es weniger illegal ist. Unverschämt ist was du gemacht hast.
Ich vermute mal, dass es hier zu ein paar Sozialstunden kommen wird, so um die 20.
Die Nachbarin benötigt keine Beweise, sie ist der Beweis, nennt sich Augenzeuge.
Selbstverständlich wird es hier zu einem Strafverfahren kommen, bzw. wird das schon laufen. Zu einem Strafverfahren kommt es immer dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat vor liegt. Das beginnt (fast) immer bei der Polizei und endet dann irgendwann und irgendwie.
Das Gerichtsverfahren steht erst ganz hinten als Abschluss eines Strafverfahrens, davor gibt es noch andere Möglichkeiten ein Strafverfahren zu beenden, aber ein Strafverfahren ist es immer.
Das mit den 10jährigen Kindern würden ich einfach weg lassen, könnte alles teurer machen.
Was da die 10jährigen machen, ist zwar auch verboten, aber man kann nicht viel dagegen machen. Erst mit dem vollendeten 14ten Lebensjahr ist man strafmündig.
Dein Problem ist nicht, dass Du nun erwischt wurdest, sondern dass Du bei dieser Aktion über 14 Jahre alt warst und damit dann auch strafmündig (bestrafbar) bist.
Auch ist es nicht besonders schlau, wenn man eigene Straftaten damit entschuldigt, dass andere Leute auch Straftaten begehen würden.
Würde immerhin auch bedeuten, dass man Dir auf die Nase hauen dürfte. Da es Leute gibt, die anderen Leuten auf die Nase hauen, müsste man das nach Deiner Argumentation bei Dir dann auch straffrei machen können.
Diese Dinge ganz schnell vergessen, sie haben nichts mit der eigenen Verantwortung zu tun und können ganz schnell zu einer auch deutlich höheren Strafe führen, weil man sich uneinsichtig gegenüber den begangenen Straftaten zeigt.
Du hast es gemacht, Du wurdest dabei erwischt, nun musst Du es auch ausbaden - recht einfach und logisch aufgebaut das ganze System.